Neelto
Hallo ihr lieben Ich bin mir bewusst das allgemein der Corona virus aufgrund der geregelten Hygiene maßnahmen die an jeden arbeitsplatz einzuhalten sind zu keinem beschäftigungs verbot füheren sollte und das es (gott sei dank) keine fälle bekannt sind wo das virus schaden an dem Kind verursacht... dennoch sind wir ja leider grad erst am anfang und keiner kann das was die langzeit studien sagen bzw was die nicht gemeldeten fälle angeht ..das ist ja leider Fakt. Mein Problem ist das ich in der Physiotherapie arbeite und im 20 min rthymus arbeite ( bedeutet außer die mittagspause habe ich zwischen den pat 2 min zum händewaschen und alles mit desinfektionsmittel zu übergießen bevor der nächste kommt) Ich habe zu 95% haut kontakt und führe auch lymphdraignagen im gesicht durch ( krebserkrankung) wo die Beteoffenen pat. Keine Maske tragen können (Davon abgesehen gehe ich abends immer mit starken kopfsckmerzen nach hause da der sauerstoffMangel und die übelkeit mit der Maske nicht grad förderlich ist) Ich bin ein Mensch der immer Arbeiten gegangen ist und die paar male in 10 Jahren kann ich an einer Hand abzählen wo ich mal nicht da war. Ich bin jetzt in der 7 Woche und wir hatten schon im April einen Corona fall bei uns in der Praxis.. Letzte woche hatte ich ein kind zur KG wo der beste freund in karantäne musste da seine mutter an Corona erkrankt ist ... Meine Schwester musste leider in der früh schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden und bei mir schwirrt nur im kopf rum das ich getrost auf eine lungenerkrankung mit husten ect. In meinem zustand grad Verzichten kann. Ich möchte nichts falsch machen und ich habe einen sehr strengen Chef der sowas leider nicht versteht :( Ich möchte einmal an mich denken bzw an uns :( Ich wohn ja jetzt nicht mehr alleine in meinem Körper ... Meine FA meinte mein Chef muss mir ein verbot austellen ...( das wird er niemals machen) Tut mir leid für den langen text ...ich musste nur irgendwo meine Gedanken lassen und vllt hat jemand ähnliche Probleme Lg ..
Also Sauerstoffmangel hast du unter der Maske keinen, aber bei dem Rest würde ich dem Chef auf die Füsse treten. Grade jetzt muss zwischen zwei Patienten mehr Zeit sein und den Raum zu desinfizieren und zu lüften und dich zu waschen. Schwanger kannst du auch verlangen dass es Pausen für dich gibt wo du dich mal setzen kannst oder legen. Erst wenn er dir nicht entgegenkommen kann oder will kommt ein Beschäftigungsverbot in Betracht denke ich.
Ob das wegen Corona geht, weiß ich nicht. Schau dir aber mal die Mutterschutzrichtlinien genau an und vergleiche sie mit deiner Tätigkeit. Werden Pausenzeiten korrekt eingehalten, passt das mit dem schweren Heben, etc.? Wird das nicht eingehalten, reib das deinem Chef unter die Nase. Reagiert er nicht darauf, sprich dem FA darüber. Er kann natürlich ein Beschäftigungsverbot erteilen! Ich würde auch mal sagen, dass in den meisten Praxen die Mutterschutzrichtlinien nicht eingehalten werden können. Darüber kann man, wenn es einem gut geht, bis zu einem gewissen Grad hinwegsehen, aber in deinem Fall wäre mir das zu blöd. Bei HWS und Kopfbehandlungen sind übrigens FFP2 Masken ohne Ventil für den Therapeuten vorgeschrieben. Ob das für Schwangere überhaupt zulässig ist, weiß ich nicht. Wenn dein Chef nicht darauf eingeht, pfeif drauf! Lass dich krankschreiben oder was auch immer. Jobs wird es auch nach deiner Elternzeit wie Sand am Meer geben.
Hab nochmal geschaut: FFP1,2,3 Masken sind für Schwangere verboten!!! Also alle Behandlungen der HWS und Kopfbereich sind für dich tabu. Dazu kommen noch die Schutzbestimmungen für schweres Heben.
Naja, was heißt keinen Schaden... in England ist gerade wieder ein 2 Wochen alter Säugling an Corona verstorben, ohne Vorerkrankung. Ist selten, aber Fälle gibt es. Aber ich vermute, dass dein Chef solch ein Verbot ausstellen müsste, so wäre es wenigstens bei uns, und da wird das Risiko vermutlich als das gewertet, was es ist, nämlich extrem gering. Schwangere haben bei uns nur die Möglichkeit, entweder ins Homeoffice zu gehen, wenn die Aufgaben es zulassen, oder unbezahlten Urlaub zu nehmen. Von einem Corona-Beschäftigungsverbot habe ich ehrlich gesagt noch nichts gehört.
Hallo Neelto, dein Chef lässt tatsächlich drei Patienten pro Stunde behandeln? Es gibt auch Praxen, in denen zwei Patienten pro Stunde behandeln werden. Drei Patienten pro Stunde - das ist Raubbau an der eigenen Gesundheit. Erst recht in der Schwangerschaft. Deine Frauenärztin hat Recht. Wenn es dir morgen gar nicht gut geht, könntest du per Telefion in aller Ruhe einiges klären. Bestimmt gibt es Beratungsstellen für Schwangere in deiner Nähe. Lass dich juristisch beraten. Möchtest du langfristig weiter für diesen Chef arbeiten? Sobald du nach der Geburt des Babys wieder arbeiten möchtest, findest du hoffentlich eine Stelle, bei der auch auf die Gesundheit der Angestellten geachtet wird. Dass dir bei deiner Arbeit eine Schutzmaske zusetzt, kann ich gut verstehen. Denk an das Kleine und auch an dich! amaria
Der Arzt kann und sollte Dir ein Beschäftigungsverbot geben - Dich also quasi krankschreiben - dann kann der Chef nix machen.... Ausser Du bist Honorarkraft - dann bist Du nicht geschützt.
Ein BV setzt grundsätzliche Arbeitsfähigkeit (also genau nicht Krankschreibung) voraus - die Arbeit als solche würde aber eine Gefährdung darstellen. Eine AU heißt, der AN ist wirklich krank und kann gar nicht arbeiten. Bitte nicht vermischen oder gleichstellen - es st absolut nicht das Gleiche und Geldechnisch auch ein großer Unterschied. IM BV bekommt man vollen Lohn - mit AU ab der 7. Woche KG - also weniger als 100% und das wirkt sich auch auf´s EG aus. Für ein BV wegen Arbeitsplatz nicht MuSchu-gerecht ist erst mal der AG zuständig - nicht der Arzt. Der AG muss prüfen, in wie weit er den Arbeitsplatz MuSchu-gerecht umwandeln kann oder eine Ersatztätigkeit hat. Geht das beides nicht, muss der AG das BV aussprechen. Stellt der sich quer, kann man sich an die Gewerbeaufsicht wenden.
Der Arzt ist hier nicht zuständig sondern der Chef. Die TE kann dad Gewerbeaufsichtsamt über ihre ss informieren. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Ob das RKI bei Therapeuten aktuell auch BV vorsieht weiss ich nicht.
Was den nun, krank schreiben oder BV. Riesen Unterschied. BV geht nur wenn Arbeit ein Problem, dann muss es der AG machen. Der Arzt darf es nur im Ausnahmefall wenn die Arbeit als solches dem Mutterschutz entspricht, besondere Begleiterscheinungen es der Schwangeren aber unmöglich machen diesen Job, und nur diesen, zu machen. AU gibt es wenn gar nicht arbeitsfähig, also zB bei Blutungen oder verkürzten Gebärmutterhals. Müsste der AG eigentlich das BV aussprechen, macht es aber nicht, dann muss die Schwangere sich an das Gewerbeamt wenden, diese prüfen es dann. Alles andere kann dazu führen das einer der Parteien, also AN, AG oder auch Krankenkasse das BV anzweifeln kann.
Genauso ist es richtig
Wende dich an das Gewerbeamt. Hier wärst du ziemlich sicher nicht mehr an solchen Patienten. Den wer keine Maske trägt wird in der Praxis nicht mehr behandelt mit der ich zu tun habe. Da gibt es keine Ausnahmen. Der Ag hat nämlich wenig Bock darauf das sein Personal daheim bleiben muss weil es sich bei einem Patienten angesteckt hat. Zudem wurden die Behandlungszeiten geändert, damit eben zwischen zwei Patienten ausreichend Zeit bleibt zu desinfizieren. Also noch einmal, ans Gewerbeamt wenden, die werden dich da beraten. Keine Scheu, Leute mit deiner Ausbildung werden gesucht. Selbst wenn also dein AG meint dich nach der EZ zu kündigen als Rache, du hast schnell einen neuen Job.
Wie schon von anderen gesagt: AU stellt der Arzt aus, wenn du krank und somit generell jede Art von Arbeit nicht machen darfst. BV stellt der AG aus, wenn es in der Firma, in der du arbeitest, keine Möglichkeit gibt, dich nach MuSch zu beschäftigen. Nur dann. Wenn dein spezieller Job z. B. nicht mit dem MuSch vereinbar ist, darf dein AG dich aber an anderer Stelle in der Firma einsetzen, die mit dem MuSch vereinbar ist. Zum Beispiel könnte er dich anstelle als Physiotherapeutin an den Empfang und das Telefon setzen und du musst arbeiten. Daher kann dein Arzt nicht beurteilen, ob du in deiner Firma arbeiten kannst oder nicht. Der Arzt kann dir somit kein BV ausstellen. Wenn du der Meinung bist, dein AG verlangt Arbeiten von dir, die nicht mit dem MuSch vereinbar sind und weigert sich, dich anderweitig zu beschäftigen oder ins BV zu schicken, wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Das ist die nächst höhere Instanz.
Vielen Lieben dank an euch alle für die Antworten !! Sie waren sehr hilfreich!
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