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Berliner Verfassungsgericht kippt Corona-Verordnung und Bußgelder teilweise

Berliner Verfassungsgericht kippt Corona-Verordnung und Bußgelder teilweise

Berlin!

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Juristisch eine richtige und wichtige Entscheidung. Die Corona-Verordnung in Berlin ist teilweise außer Kraft gesetzt worden, nämlich genauer die Bußgeldvorschriften wegen Verstoß gegen den Mindestabstand https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/05/berlin-landesverfassungsgericht-stoppt-bussgelder-abstandsregeln.html https://www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.937789.php (Hier gibts auch den Link zur Entscheidung selbst als pdf)


linghoppe.

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

habe es gerade ghört in den Nachrichten. Gruß aus Berlin


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Ich habe mir jetzt tatsächlich die Mühe gemacht, die 14-seitige Erklärung und Urteilsbegründung durchzulesen (von der ich mangels juristischer Kenntnisse natürlich nicht alles verstanden habe), aber soweit ich das verstehe, ist ein Großteil der vom Antragsteller vorgebrachten grundlegenden Forderungen (mich würde ja sehr interessieren, wer dieser Anwalt J. ist) wegen mangelnder Aussagekraft (zu allgemein gehalten, nicht ausreichend begründet, teilweise heißt es auch "hypothetisch") abgewiesen. Soweit ich es verstanden habe, geht aus diesem Urteil im Wesentlichen nur hervor, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung und der Bußgeldkatalog nur deshalb problematisch sind, weil sie für den "rechtstreuen Bürger" kaum zu überblicken seien, ihn deshalb dazu veranlassten, seine Grundrechte stärker einzuschränken, als es die Verordnung fordert, und dass die in diesem Zusammenhang verhängten Bußgelder für Betroffene nicht ausreichend zu begründen, weil kaum nachvollziehbar und auch nicht in Einklang mit den aktualisierten Bestimmungen zu bringen sei. Was folgt denn jetzt aus diesem Beschluss? Soll der Bußgeldkatalog juristisch "wasserdichter" gemacht werden? Oder die Corona-Bestimmungen angepasst werden? Oder ist das nur ein Einzelantrag eines einzelnen Anwalts, dem teilweise stattgegeben wurde, der aber letztendlich keine rechtliche Konsequenz hat?