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Aufsteigen in Prio 3

Aufsteigen in Prio 3

Flirrengel

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Bitte um kurze Hilfe - bisher dachte ich immer nur zwei Angehörige einer Person mit Pflegestufe können in eine Priorisierung reinrutschen...nun habe ich mitbekommen, dass man als jüngerer Mensch in Priogruppe 3 rutschen kann, wenn die enge Kontaktperson mind. 60 Jahre und eine Vorerkrankung hat, Pflegegrad egal. Stimmt das so? Wo bekomme ich den Nachweis her? Von der Person selbst? Von deren Hausarzt? Von meinem Hausarzt? Kann mir bitte jemand helfen? Weil, wenn das wahr ist, dann würde ich in die dritte Gruppe rutschen - vielen Dank schon mal!


BIDI

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In BW geht das schon. Man brauch keine offizielle Bescheinigung. Die Bescheinigung muss nur von der betroffenen Person unterschrieben werden.


Ellert

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in der Corona-Verordnung steht das nicht drin hier bei mir geht das nicht Meine Kollegin ist Muko-krank und hat keine Pflegestufe, darf keinen mitimpfen lassen


Silvia3

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In NDS muss eine Bescheinigung der Pflegestufe/der KK des Pflegenden vorgelegt werden. Silvia


Feuerschweifin

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Hier benötigt man die Bestätigung der Kasse über den Pflegegrad. Wäre ja sonst irgendwie sinnlos, fast jeder Erwachsene mit Eltern würde dann ja reinrutschen.


cm2507

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Wie schon geschrieben, hier in BaWü geht das. Im eigenen Freundeskreis: unter 60 jährige Person mit Autoimmunerkrankung ist ab morgen Impfberechtigt (Prio 3) und kann 2 Kontaktpersonen impfen lassen, läuft alles ganz unbürokratisch mit ausgedruckter und selbst ausgefüllter Bescheinigung (+natürlich Nachweis der vorerkrankten Person).


BIDI

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Antwort auf Beitrag von cm2507

So ist ist, selbst Vorerkrankungen der Person ist das möglich.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von cm2507

Klingt hier anders für mich "Impfberechtigt sind ab Montag auch jeweils bis zu zwei Kontaktpersonen von Menschen, die aufgrund einer dieser Erkrankungen oder aufgrund des Alters von über 60 Jahren pflegebedürftig sind." https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/impfterminvergabe-fuer-mehr-menschen-aus-der-dritten-prioritaet-moeglich/ Nicht jeder ist pflegebedürftig, nur weil er über 60 Jahre alt ist. Eine pflegebedürftige Erkrankung der Priogruppe 3 könnte anders gehandhabt werden als das pure Alter. Dafür würde auch folgender Absatz sprechen: "Nachweis für die Impfberechtigung dient ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes. Für die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen wird es wie bisher eine Vorlage für eine entsprechende Selbstbescheinigung geben. Diese wird rechtzeitig bis Montag online gestellt." Aber ich kann mich auch irren. Dann fände ich es aber echt sinnlos und die Prioritäten könnten ganz aufgehoben werden.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Der Knackpunkt ist die Selbstbescheinigung! Die pflegebedürftige Person bestätigt mit der Unterschrift und dem Personalausweis die Kontaktperson. Es ist kein Pflegegrad nötig und schon gar keine offizielle Bestätigung. Im Grunde ist die Prio aufgehoben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Ja, kann ich auch so bestätigen. Viele Kollegen gehen gerade diesen Weg bzw sind ihn gegangen und haben ihre Impfung nur mit der Selbstbescheinigung und dem Ausweis (bis letzte Woche Ü70, jetzt dann Ü60 ) bekommen. Im Impfzentrum ohne Nachfrage. Muss aber auch dazu sagen, dass alle Alten, die ich kenne (und das sind dank zwei Omas und großer Nachbarschaft einige), ihre Impfungen auch haben. Hausärzte rufen gezielt Leute an, die ihrer Meinung nach eine nötig hätten usw . Wir sind glaub ich ganz gut aufgestellt.


ohno

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War das in Prio 2 nicht schon so? Ich blicke da nicht mehr durch. Hier in Hessen kannst Du Dich auch impfen lassen Prio 2, wenn Du Kontaktperson eines Kindes mit Pflegegrad bist. Meld Dich am besten Mal online an, da musst Du auch die Begründung zur Prio anklicken. Mit Terminmitteilung bekommst Du Anamesebogen etc UND ein Formular, wo Deine erwachsene Kontaktperson mit bestätigen/unterschreiben muss. Das ist Dein Nachweis. Wobei es ganz offensichtlich im jedem Bundesland anders gehandhabt wird, hab ich mir hier angelesen. Irgendwer schrieb hier zb, dass Unterlagen eingescannt wurden. Bei mir zb wurde nur mal drübergeguckt, eingescannt zb garnichts. Also beim Impftermin. Und der Arzt sagte mir, dass sie jetzt ohnehin angewiesen wären, nicht mehr so streng auf die Prios zu achten, da genug Impfstoff da ist. VG ohno


rabe71

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Antwort auf Beitrag von ohno

Also in Ba-Wü muss keine Pflegebedürftigkeit vorliegen, da steht extra auch Betreuungsbedarf... Deshalb lassen sich auch alle Leute mit Eltern Ü70 impfen.Es reicht die Selbstbescheinigung.


Flirrengel

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Vielen Dank schon mal - ich finde alles verwirrend...... Bin Bundesland Bayern!


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Flirrengel

bei meinem Impfzentrum (Bayern) kann man das Formular für Kontaktpersonen downloaden. Da stehen die Bedingungen drauf. Bei uns im Impfzentrum wird auch eine SB-Ausweis mit hilflos anerkannt, ohne dass die aufgeführten Krankheiten betroffen vorhanden sind. LG Goldbear


sun1024

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Antwort auf Beitrag von Flirrengel

In NRW geht das nicht, nur bei Pflegebedürftigkeit. Aber je nach Bundesland wird das anders gesehen. LG sun


tabalugalilli

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Antwort auf Beitrag von Flirrengel

Also in RLP geht das nur mit Pflegenachweis (letzter Satz): Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer schwangeren Person oder von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet hat oder bei der ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder bei der ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen einen aufgefüllten und von der pflegebedürftigen Person bzw. ihrer Vertreterin oder ihrem Vertreter unterschriebenen Vordruck vorlegen. Das entsprechende Dokument steht auf der Internetseite der Online-Registrierung www.impftermin.rlp.de sowie auf www.corona.rlp.de zum Download bereit. Das Impfzentrum ist berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Pflegebedürftigkeit zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bereithalten.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von tabalugalilli

als ich impfen war sind Leute wegen nicht kompletter Unterlagen heimgeschickt worden was dann anderen den Termin quasi blockiert...


Flirrengel

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Danke nochmal - ich konnte das Formular im bayrischen Staatsministerium runterladen - die Person muß über 60 Jahre sein, Vorerkrankungen haben und von der Pflegekasse Leistungen erhalten. Letzteres ist bei uns nicht gegeben, ich könnte da keinen Nachweis von der Pflegekasse vorweisen - also, werde ich erstmal in der Prio 4 bleiben. Ich will auch keinem den Termin einfach so weg nehmen.