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Aufenthalt im Risikogebiet Schule Sachsen

Aufenthalt im Risikogebiet Schule Sachsen

Poedi

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Hallo, Vielleicht ist es für einige interessant. Die Herbstferien stehen ja vor der Tür. Ich habe es heute vom Ministerium schriftlich bekommen. Die Regelung kein Zutritt zur Schule nach Aufenthalt im Risikogebiet in den letzten 14 Tagen gilt nur für Gebiete im Ausland. Lg Pödi


Kinderland

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Antwort auf Beitrag von Poedi

Sachsen ist kein risikogebiet.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Das hat sie auch ich gesagt


Poedi

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Ähm, Erzgebirgskreis schon.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Kinderland

Zwar grundlegend völlig am Thema der AP vorbei, aber Wernerlein, CZ ist Risikogebiet. Husch, husch, für 49h über die Grenze...


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Poedi

"Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko" bitteschön! Als hätte Sachsen ein Risikogebiet. SO GEHT SÄCHSISCH! Zumindestens im Gesundheitsministerium.


nilo1988

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Ob Meißen noch folgt?


Leena

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Antwort auf Beitrag von Poedi

Ich habe heute kräftig gesucht, für Hessen aber keine Regelung gefunden, dass für Schüler, die in Risikogebieten waren, etwas anderes gilt als die allgemeine Regelung: 14 Tage Quarantäne, aber negativer Test bei Einreise beendet die Quarantäne und man darf dann wohl auch wieder in die Schule. Die Herbstferien enden bei uns ja jetzt am Freitag... (Island wurde Risikogebiet, nachdem ich schon hier war.)


JuleJuli

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Antwort auf Beitrag von Leena

Das würde mich auch sehr interessieren, ich bin für RLP auf der Suche nach einer Regelung. Meine Tochter möchte auf Reiterferien ins Emsland fahren, das ist im Moment Risikogebiet. Leider finde ich keinen Passus wo genau drin steht was zu tun ist nach Wiederkehr. Ständig ändern sich die Richtlinien, es ist wirklich nervig. Und mich würde tatsächlich interessieren ob sie dann einfach in die Schule gehen darf. Falls sie in Quarantäne müsste dann hat sich der Ausflug natürlich erledigt. Aber was ist dann mit den Mädels die schon dort sind und es danach zum Risikogebiet wurde? Alles sehr kompliziert. VG, Jule


Caot

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Antwort auf Beitrag von JuleJuli

Wenn die Reiterferien in einem Risikogebiet verbracht wurden, dann darf man hier 14 Tage nicht in die Schule. Wir haben unseren Herbsturlaub jetzt auf‘s Eis gelegt.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Caot

Ich suche mir einen ab und finde nichts... Was ich von der Schule finde, sind allgemeine Verfügungen, da steht aber zu Reiserückkehrern nichts drin. Auf der Schulhomepage ist als letztes der Stand nach den Sommerferien eingetragen... da wird nur darauf verwiesen, dass die Einreise aus einem Nicht-EU-Gebiet mit 14 Tagen Quarantäne belegt ist und man in dieser Zeit die Schule nicht besuchen darf. Hilft mir aber jetzt nichts... Und der Hort wollte die Bestätigung, dass man nicht in einem Risiko-Gebiet war bzw. danach die 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Auch sehr witzig, wenn unser Wohnort mittlerweile selbst schon Risikogebiet ist. Auf Seiten des Kultusministeriums finde ich nur die Verweise auf die allgemeinen Quarantäne-Regeln mit "14 Tage Quarantäne bzw. vorzeitiges Ende der Quarantäne bei negativem Test", wobei der Test auch bei Einreise vorgelegt werden kann (max. 48 Std. alt) bzw. direkt am Flughafen gemacht werden kann. *argh*


Cata

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Antwort auf Beitrag von Caot

Die Schulen kontrollieren idR doch nicht wo man im Urlaub war.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Cata

Na ja, nach den Sommerferien mussten wir unterschreiben, dass wir NICHT in einem Risikogebiet waren bzw. danach 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Und selbst wenn ich's wollte (was ich definitiv nicht vorhabe!), könnte ich meinen 9-Jährigen nicht so "impfen", dass er NICHT irgendwann mal in irgendeiner Form erwähnen würde, dass wir in den Herbstferien nicht zu Hause waren... Außerdem muss man die Einreise aus dem Risikogebiet ans Gesundheitsamt melden bzw. der Flughafen leitet die Einreisekarten (oder wie die Formulare heißen) ans Gesundheitsamt weiter, ich gehe also sehr stark davon aus, dass das Gesundheitsamt das auch an die Schulen weiterleitet - wäre ja nur sinnvoll.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Cata

Hier in MV mussten alle Kinder am Montag einen Zettel abgeben das sie nicht in Risikogebiet waren,vielleicht machen andere BL das auch


Leena

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Antwort auf Beitrag von kati1976

Den Zettel könnte rdann aber bei uns keiner abgeben - die Schule liegt mitten im Risikogebiet mittlerweile!


Trini

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Antwort auf Beitrag von Leena

An dieser Stelle wird es pervers. Man darf im Risikogebiet nicht in die Schule, weil man in einem Risikogebiet war? Trini


JuleJuli

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ja, also dazu kann man dann nix mehr sagen... Wir leben allerdings nicht in einem Risikogebiet, in der Schule mussten wir aber auch nach den Sommerferien kein Zettel abgeben. Es gibt auch nichts in der Schulordnung wo irgendwas drin steht, unterschrieben habe ich nichts.Es muss also in irgendeiner Corona Verordnung stehen, und vor allen Ding muss diese dann auch noch in anderthalb Wochen gelten wenn das Kind wieder zurück ist. Es ist also schwierig und innerlich habe ich eigentlich damit schon abgeschlossen. Dann bleibt sie hier und gut ist. Dieses Jahr ist halt Schrottig....


kati1976

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Antwort auf Beitrag von JuleJuli

Nach den Sommerferien mussten wir hier auch nichts abgeben erst jetzt nach den Herbstferien. Es kommt hier vom Bildungsministerium


Leena

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Antwort auf Beitrag von kati1976

...die Schulleitung geht davon aus, dass man mit negativem Test direkt wieder in die Schule darf. Sie überprüfen es aber noch mal.