Poedi
Hallo, Vielleicht ist es für einige interessant. Die Herbstferien stehen ja vor der Tür. Ich habe es heute vom Ministerium schriftlich bekommen. Die Regelung kein Zutritt zur Schule nach Aufenthalt im Risikogebiet in den letzten 14 Tagen gilt nur für Gebiete im Ausland. Lg Pödi
Sachsen ist kein risikogebiet.
Das hat sie auch ich gesagt
Ähm, Erzgebirgskreis schon.
Zwar grundlegend völlig am Thema der AP vorbei, aber Wernerlein, CZ ist Risikogebiet. Husch, husch, für 49h über die Grenze... ![]()
"Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko" bitteschön! Als hätte Sachsen ein Risikogebiet.
SO GEHT SÄCHSISCH! Zumindestens im Gesundheitsministerium.
Ob Meißen noch folgt?
Ich habe heute kräftig gesucht, für Hessen aber keine Regelung gefunden, dass für Schüler, die in Risikogebieten waren, etwas anderes gilt als die allgemeine Regelung: 14 Tage Quarantäne, aber negativer Test bei Einreise beendet die Quarantäne und man darf dann wohl auch wieder in die Schule. Die Herbstferien enden bei uns ja jetzt am Freitag... (Island wurde Risikogebiet, nachdem ich schon hier war.)
Das würde mich auch sehr interessieren, ich bin für RLP auf der Suche nach einer Regelung. Meine Tochter möchte auf Reiterferien ins Emsland fahren, das ist im Moment Risikogebiet. Leider finde ich keinen Passus wo genau drin steht was zu tun ist nach Wiederkehr. Ständig ändern sich die Richtlinien, es ist wirklich nervig. Und mich würde tatsächlich interessieren ob sie dann einfach in die Schule gehen darf. Falls sie in Quarantäne müsste dann hat sich der Ausflug natürlich erledigt. Aber was ist dann mit den Mädels die schon dort sind und es danach zum Risikogebiet wurde? Alles sehr kompliziert. VG, Jule
Wenn die Reiterferien in einem Risikogebiet verbracht wurden, dann darf man hier 14 Tage nicht in die Schule. Wir haben unseren Herbsturlaub jetzt auf‘s Eis gelegt.
Ich suche mir einen ab und finde nichts... Was ich von der Schule finde, sind allgemeine Verfügungen, da steht aber zu Reiserückkehrern nichts drin. Auf der Schulhomepage ist als letztes der Stand nach den Sommerferien eingetragen... da wird nur darauf verwiesen, dass die Einreise aus einem Nicht-EU-Gebiet mit 14 Tagen Quarantäne belegt ist und man in dieser Zeit die Schule nicht besuchen darf. Hilft mir aber jetzt nichts... Und der Hort wollte die Bestätigung, dass man nicht in einem Risiko-Gebiet war bzw. danach die 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Auch sehr witzig, wenn unser Wohnort mittlerweile selbst schon Risikogebiet ist. Auf Seiten des Kultusministeriums finde ich nur die Verweise auf die allgemeinen Quarantäne-Regeln mit "14 Tage Quarantäne bzw. vorzeitiges Ende der Quarantäne bei negativem Test", wobei der Test auch bei Einreise vorgelegt werden kann (max. 48 Std. alt) bzw. direkt am Flughafen gemacht werden kann. *argh*
Die Schulen kontrollieren idR doch nicht wo man im Urlaub war.
Na ja, nach den Sommerferien mussten wir unterschreiben, dass wir NICHT in einem Risikogebiet waren bzw. danach 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Und selbst wenn ich's wollte (was ich definitiv nicht vorhabe!), könnte ich meinen 9-Jährigen nicht so "impfen", dass er NICHT irgendwann mal in irgendeiner Form erwähnen würde, dass wir in den Herbstferien nicht zu Hause waren... Außerdem muss man die Einreise aus dem Risikogebiet ans Gesundheitsamt melden bzw. der Flughafen leitet die Einreisekarten (oder wie die Formulare heißen) ans Gesundheitsamt weiter, ich gehe also sehr stark davon aus, dass das Gesundheitsamt das auch an die Schulen weiterleitet - wäre ja nur sinnvoll.
Hier in MV mussten alle Kinder am Montag einen Zettel abgeben das sie nicht in Risikogebiet waren,vielleicht machen andere BL das auch
Den Zettel könnte rdann aber bei uns keiner abgeben - die Schule liegt mitten im Risikogebiet mittlerweile!
An dieser Stelle wird es pervers. Man darf im Risikogebiet nicht in die Schule, weil man in einem Risikogebiet war? Trini
Ja, also dazu kann man dann nix mehr sagen... Wir leben allerdings nicht in einem Risikogebiet, in der Schule mussten wir aber auch nach den Sommerferien kein Zettel abgeben. Es gibt auch nichts in der Schulordnung wo irgendwas drin steht, unterschrieben habe ich nichts.Es muss also in irgendeiner Corona Verordnung stehen, und vor allen Ding muss diese dann auch noch in anderthalb Wochen gelten wenn das Kind wieder zurück ist. Es ist also schwierig und innerlich habe ich eigentlich damit schon abgeschlossen. Dann bleibt sie hier und gut ist. Dieses Jahr ist halt Schrottig....
Nach den Sommerferien mussten wir hier auch nichts abgeben erst jetzt nach den Herbstferien. Es kommt hier vom Bildungsministerium
...die Schulleitung geht davon aus, dass man mit negativem Test direkt wieder in die Schule darf. Sie überprüfen es aber noch mal.
Die letzten 10 Beiträge
- RSV kurz vor Geburt
- Jetzt hat es auch meine Tochter erwischt
- Corona Impfung - Angst vor Schäden
- Wir sind ja die ganze Zeit verschont geblieben
- Hab das Gefühl es dauert jedes mal länger...
- Oh nein! Nun auch hier!
- Was tun bei Durchfall bei Corona und Kopfschmerzen
- Schaun ma mal, was noch kommt....
- Die heikelsten Themen der Pandemie sind geschwärzt
- RKI unter der Lupe - endlich!