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Arbeit im anderen Landkreis

Arbeit im anderen Landkreis

Ivdazo

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Hallo, wisst ihr zufällig, wie da die Richtlinien sind: Ich wohne in einem Landkreis mit 200+ Inzidenz und arbeite in einem Kinderhort in einem anderen Landkreis (aktuell 100+). Falls (!) in dem Arbeits-Landkreis die Inzidenz sinkt, wäre es ja möglich, dass der Hort wieder öffnet. Ich dürfte dann schon wieder zur Arbeit, oder?


Mitglied inaktiv

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Dafür gibt‘s die Passierscheine.


Ivdazo

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Ich komme nur mit einem Passierschein in den Hort rein? Kann ja wohl nicht sein.


Ivdazo

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Einen negativen Test könnte ich mir eher vorstellen.


Shanalou

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Wozu einen Passierschein??


Ellert

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den braucht man zum Nachweis wenn sie einen kontrollieren mit dem Auto oder was auch immer. Wir hatten viel höhere Zahlen, Kitas waren nie geschlossen zu Arbeiten braucht man auch keinen Test das ist systemrelevant Ob Dein AG testet ist dann seine Sache hier wird mit Schnelltests zwischenzeitlich einmal die Woche geschaut in der Kita soll jetzt auch zweimal möglich sein dagmar


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Dass man in andere LK kann, wenn der eigene die 200er Inzidenz überschritten hat. Mein Mann arbeitet im anderen LK, hat einen Passierschein und hat ihn bei einer Verkehrskontrolle bereits vorzeigen müssen Anfang Januar.


Shanalou

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Das gibt es hier nicht, deshalb die Frage. Hier gibts nur Ausgangsbeschränkungen, das würde aber eine Erzieherin nicht betreffen.


Ellert

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Wir haben Passierscheine die man mitnehmen muss, ich arbeite auch in einem anderen Landkreis.


crisgon

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Antwort auf Beitrag von Ivdazo

So weit ich weiß, hast du da keine Einschränkungen. Einen Passierschein brauchst du nur, wenn es bei euch diese 15 km Regel geben sollte, gibt es aber eigentlich nur in manchen Teilen Sachsens, glaube ich. Ansonsten kannst du ganz normal zur Arbeit.


Ivdazo

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Nee, ich darf auch regulär immer in den Ort, wo ich arbeite, zum Einkaufen o.Ä. Einen Passierschein brauche ich daher nicht. Es ging mir eher um die hohe Infektionsgefahr, da bei uns wie gesagt so viele Corona-Fälle sind, auch mit Mutanten.


Marianna81

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....


Mitglied inaktiv

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Der AG meines Mannes hat vor Wochen schon vorsorglich Passierscheine ausgestellt, den mein Mann seit dem im Auto bei sich führt. Obwohl weder in unserem noch im Nachbarlandkreis irgendetwas von Ausgangssperre etc. im Raum stand. Gebraucht hat er ihn auch nie. Ich würde den AG anmailen und nachfragen, ob sie Dir einen Passierscheine zumailen können. Dann bist Du da auf der sicheren Seite.


Häsle

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Ich glaube, außer in Sachsen gibt es nirgends die Regel, dass man für die Arbeit nicht weiter weg fahren darf. "Passierscheine" gibt es hier in Bayern nur aktuell für grenzüberschreitende Arbeitnehmer. Es könnte sein, dass der Träger deiner Kita von dir einen Test verlangt, da du aus einem stärker betroffenen Kreis kommst. Das wäre dann aber individuell, und ich bezweifle, dass jemand Lust auf solche Umstände und Kosten hat. Meine sechs Kollegen und ich wohnen in vier verschiedenen Landkreisen. Da interessierte bisher keinen, wie die Inzidenz am Wohnort war. An den Schulen mischen sich die Landkreise auch. Da gab es nie Überlegungen, die Lehrer oder Schüler auszuschließen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Häsle

man kann ja nicht "zumachen" nur weil einer 5 km entfernter wohnt als es der Landkreis hergibt und zur Arbeit darf man immer schon. Im Hort arbeitet man doch sicher mit Maske oder ?


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Wir hatten auch schon Kollegen, die in Österreich wohnten. Das wäre jetzt echt lästig, mit Testpflicht und Kontrollen.


Ivdazo

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Dann warte ich einfach ab, wie das der Arbeitgeber dann regelt. Es wäre gut, wenn ich wieder arbeiten könnte, die Kinder bräuchten wirklich die Unterstützung bei den Hausaufgaben. Aber es ist ja sowieso noch nicht sicher, wann der Hort überhaupt wieder öffnen kann.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Das stimmt so nicht Häsle. Es gab sehr wohl den Ausschluss von Kindern aus anderen Landkreisen in der Schule. Zb durften die Kinder aus bgl im Oktober nicht in Schulen in anderen Landkreisen gehen, auch wenn diese offen hatten. Da hat sogar jemand geklagt, ich meine eine Gymnasiastin.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ok. Das war dann aber ein besonderer Fall, weil BGL ja auch komplett abgeriegelt war. Da durften (angeblich) auch die Erwachsenen teilweise nicht zur Arbeit. Wir hatten hier auch einen Nachbarlandkreis mit sehr hohen Zahlen, da wurde nix gemacht. Der Einzugsbereich unserer weiterführenden Schülerin ist sehr groß. Land halt. Ich würde einfach nachfragen. Mein Chef macht eh seine eigenen Regeln. Auf solchen Schwachsinn kommt sonst keiner.