SybilleN
Guten Tag, Die neuen Regelungen der Bayerischen Landesregierung zielen darauf ab, ein möglichst hohes Schutzniveau vor der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu gewährleisten. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Livinguard PRO MASK in dieser Hinsicht einen gleichwertigen Eigen- und Fremdschutz vor einer Ansteckung bietet, wie FFP2-Masken. Dies bestätigen verschiedene unabhängige Prüfungen, wissenschaftliche Studien und Zertifizierungen. Wir gehen davon aus, dass die Bayerische Verordnung so formuliert sein wird, dass sowohl FFP2-Masken als auch Alternativen mit gleich- oder höherwertiger Schutzleistung wie die Livinguard PRO MASK die Anforderungen erfüllen werden. Wir stehen hierzu mit den verantwortlichen Stellen im Dialog. Die Livinguard PRO MASK ist als medizinische Gesichtsmaske zugelassen und erfüllt die europäische Norm EN 14683:2019. Die Livinguard PRO MASK verfügt über einen Filter, der zu 95 Prozent vor der Einatmung von Aerosolen schützt. Dank ihrer selbstdesinfizierenden Eigenschaften ist die Livinguard PRO MASK darüber hinaus bis zu 210-mal wiederverwendbar. Wie Tests der Freie Universität Berlin und RWTH Aachen belegen, inaktiviert die Livinguard Technologie neben weiteren Krankheitserregern kontinuierlich 99,9 Prozent von SARS-CoV-2 und kann so auch vor einer Ansteckung durch Kontakt (Kreuzkontamination) schützen. Entsprechend ist die Livinguard PRO MASK eine nachhaltige und kostengünstige Alternative zu FFP2-Masken, die laut Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht zur Wiederverwendung vorgesehen sind. Damit kann die Livinguard PRO MASK einen unmittelbaren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. https://www.presseportal.de/pm/151201/4811601 Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund! Ihr LivinGuard Team Mit freundlichen Grüßen -- Simge Aktürk assistant Livinguard Deutschland GmbH Gemündener Str. 16 | 97753 | Karlstadt Zentrale: +800 / 5888 7888 M: contact.eu@livinguard.com W: livinguard.com
„2Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht), gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.“
Finde ich gut, erstens kann ich damit besser atmen und sie dichtet im Gegensatz zu meinen Ffp2 Masken richtig ab und zweitens ist es auch umweltfreundlicher.
Danke ! Sehr interessant!
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