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An die Bayern

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charty

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ggf. auch aus dem Kreis FFB Grundsätzlich wird sich wahrscheinlich nicht viel an der Situation ändern bis Weihnachten und die Beschränkungen werden größtenteils bestehen bleiben. Aber ich hätte eine Frage zur Einreise nach Bayern aus der Schweiz. Die Schweiz ist ja Risikoland. Da wir in einem Grenzkanton zu BW leben, dürfen wir für 24 Stunden nach BW einreisen. Mit Bayern funktioniert das nicht so, da die Schweiz kein Nachbarstaat von Bayern ist. Nun lebt ja mein 84 jähriger Vater noch im Kreis FFB und den möchte ich - wenn es nur irgendwie geht - in der Weihnachtszeit besuchen. Die Frage ist nur, wie geht das? 24 Stunden-Regel greift hier nicht. Allerdings gibt es noch eine 72 Stunden-Regel für Verwandtschaft 1. Grades, worunter mein Vater fallen würde oder gilt diese Regelung auch wieder nur für Nachbarstaaten?. Dürfte in dem Fall auch meine Tochter mit? Muss ich da auch vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung vornehmen? Einen Negativtest brauche ich ja offensichtlich nicht, was sicherlich rund um Weihnachten nicht ganz einfach wäre. Wisst Ihr, ob ich das nachweisen muss, dass er mein leiblicher Vater ist und brauche ich eine Einladung oder so etwas? Habt Ihr ggf. noch nähere Infos/Links dazu? Vielen Dank. Vg Charty


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von charty

Ich würde bei der Gemeindeverwaltung am Wohnort deines Vaters anrufen oder per E-Mail anfragen.


Mitglied inaktiv

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Wohnst Du nur in der Schweiz, oder bist Du schweizer Staatsbürgerin? Es könnte sein, dass das einen Unterschied macht. Du solltest Dich über die Modalitäten informieren, wenn Du wieder zurück in die Schweiz reisen willst. Vor längerer Zeit hat das noch 2 Wochen Quarantäne beinhaltet. Frag am besten beim zuständigen Gesundheitsamt in der Nähe Deines Vaters nach. Oder hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/schweizsicherheit/206208


charty

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Ich bin Deutsche und arbeite und lebe in der Schweiz. Das macht aber keinen Unterschied. Da die Schweiz nur noch die Länder auf der Risikoliste hat, deren Inzidienz höher ist als die eigene müsste ich nicht in Quarantäne.


Philo

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Antwort auf Beitrag von charty

Ich würde bei der Gemeinde oder dem Gesundheitsamt schriftlich / per Mail nachfragen und den Ausdruck der Antwort bei der Einreise dabei haben. LG


Häsle

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In Par. 2 EQV steht nichts über Nachbarstaaten. Als Verwandte 1. Grades müsstest du die 72-Stunden-Ausnahme nutzen dürfen. Meines Erachtens auch ohne Anmeldung. Deine Tochter bräuchte einen aktuellen negativen Test. Von Einladung oder Bescheinigung habe ich bei Verwandtenbesuch nichts gelesen. Diese Infos sind ohne Gewähr. Inzwischen ist das alles echt undurchsichtig geworden. Hatten du und dein Vater mal einen gemeinsamen gemeldeten Wohnsitz in Bayern? Das wäre durch die bayrische Polizei problemlos zu überprüfen. Falls irgendwer auf die Idee kommen sollte, dich zu kontrollieren. Bei Fragen, falls du nicht beim Landratsamt FFB durchkommst (die haben zur Zeit richtig viel zu tun), könntest du dich auch an die Hotline der Bayerischen Staatsregierung wenden. 089/122 220.


charty

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Danke für die Info und die Nummer. Dass FFB überlastet ist, habe ich schon mitbekommen. Klar gab es mal eine gemeinsame Meldeadresse, aber die ist rund 45 Jahre her Aber meine Geburtsurkunde hab ich noch, fällt mir ein... In Par.2 steht tatsächlich nichts, aber in diversen anderen Dokumenten, eben auch im Zusammenhang mit BW. Daher habe ich u.a. auch die Info. Wir wollten am 2. Weihnachtsfeiertag für 1 Tag fahren ( wir können nicht bei ihm übernachten), da kann ich einen Test für meine Tochter vergessen... Ausser wir gaukeln Symptome vor, da hier nur bei Symptomen - auch leichten mittlerweile - getestet wird. Allerdings müssten wir dann in die Klinik. Danke nochmals. Jetzt warten wir den Mittwoch ab und dann werde ich versuchen, die Infos aus der alten Heimat zu bekommen. Vg Charty