Elternforum Coronavirus

Aktuelle Regelung

Aktuelle Regelung

LeonieLöwenherz84

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Hallo zusammen, mein Töchterchen hat seit Samstag einen positiven Schnelltest, der durch PCR bestätigt wurde. Sie hatte Freitag erhöhte Temperatur und mehr war nicht. Zum Glück. Sie ist also Symptomfrei mit positivem Schnelltest. Darf sie trotzdem erst wieder los wenn die Striche weg sind. Ich würde es natürlich aufjedenfall so handhaben. Die im Zentrum meinten sie darf an Tag 6 wieder los auch wenn der Test zwei Striche anzeigt. Was ja total unlogisch ist. Seit 01.07. gibt es wohl eine neue Regelung. Könnt ihr mir weiterhelfen? Wie ist es euch denn so in Quarantäne ergangen? lg


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von LeonieLöwenherz84

Habt ihr das PCR Testergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet? Was hat das Gesundheitsamt in Sachen Isolation mitgeteilt? Welches Bundesland (da unterschiedliche Regelungen)?


LeonieLöwenherz84

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Antwort auf Beitrag von Briefkopf

Hallo, ich hab eine SMS bekommen, mit einem Link. Über diesen Link habe ich ein Kontaktformular ausgestellt. Da stand, dass das Gesundheitsamt sich meldet sobald es möglich ist. Aber wann das sein wird.... Bundesland, ist Niedersachsen lg


User-1751036869

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Gibt es noch Gesundheitsämter, die eine Mitteilung zu der Isolation machen und dazu auch noch rechtzeitig? Ich hatte meine Infektion gemeldet, aber nie etwas vom GA bekommen (Hessen)


LeonieLöwenherz84

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Ich hab gehört, dass es leider enigen so erging


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Bei uns - Kreis Bergstrasse (Hessen) - wurde innerhalb von einer Stunde nach der Online Eingabe die Email mit den notwendigen gesetzlichen Bestimmungen und die für uns konkret geltende Frist mitgeteilt.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Ja Brandenburg war schnell Meiner kam Noch in der Isolationszeit Bei uns wurde auf Symptome abgestellt Nicht auf freitesten


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von LeonieLöwenherz84

Das hängt von den Regelungen in dem jeweiligen Bundesland ab In Hessen ist es so, dass man 5 Tage in Isolation sein muss und es eine Empfehlung gibt, die Isolation zu verlängern, wenn man noch Symptome hat (solange bis man 48h symptomfrei ist) Dh was der Schnelltest sagt, ist egal (zumindest Lt Regelung) Ich bin trotzdem zu Hause geblieben bis der Schnelltest negativ war, allerdings hatte ich auch länger als 5 Tage Symptome


LeonieLöwenherz84

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Antwort auf Beitrag von User-1751036869

Hi Kerstin, danke für deine Antwort. Ich persönlich würde es andersherum logischer finden. Wenn der Test negativ ist aber man noch Symtome hat, wäre man frei. Denke wenn der Test nicht mehr anzeigt ist keine Virenlast mehr da und damit keine Ansteckungsgefahr. Ich hoffe das Thema Corona, sind wir nächstes Jahr endlich los


User-1751036869

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Antwort auf Beitrag von LeonieLöwenherz84

Ja, ich würde es andersrum auch logischer finden und hoffe auch, dass wir das Thema bald los sind (aber ich fürchte im Herbst geht das alles wieder los)


Neverland

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Antwort auf Beitrag von LeonieLöwenherz84

Setzt voraus, daß vernünftig angestrichen wird. Sonst ist man noch ansteckend, obwohl der Test negativ ist.


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von LeonieLöwenherz84

https://www.niedersachsen.de/download/185446 §5 der Regelung: Die Pflicht zur Isolierung endet, wenn 1. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlagen, frühestens 48 Stunden nach Symptomfreiheit oder nachhaltiger, ärztlich festgestellter Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik, jedoch nicht vor Ablauf von fünf Tagen nach dem Tag der Abstrichnahme, die dem PCR-Testergebnis zugrunde lag, mit dem der Krankheitserreger erstmals nachgewiesen wurde, oder 2. zu keinem Zeitpunkt typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 vorlagen, fünf Tage nach dem Tag der Abstrichnahme, die dem PCR-Testergebnis zugrunde lag, mit dem der Krankheitserreger erstmals nachgewiesen wurde. Personen, deren Pflicht zur Isolierung nach Satz 1 endet, wird dringend empfohlen, an fünf Tagen nach dem Ende der Pflicht zur Isolierung täglich einen anerkannten PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung durch Dritte oder einen Selbsttest durchzuführen und sich bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses weiter zu isolieren; § 4 Abs. 4 Satz 2 ist nicht anzuwenden. (2) Die Pflicht zur Absonderung einer COVID-19 krankheitsverdächtigen Person oder einer Verdachtsperson, die sich gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 einer PCR-Testung unterzogen hat, endet mit dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses der PCR-Testung oder nach Aufhebung der Absonderung durch die zuständige Behörde. Sind während der Absonderung typische Symptome für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht aufgetreten und erbringt ein anerkannter PoC-Antigen-Test zur patientennahen Durchführung durch Dritte ein negatives Ergebnis, so endet die Pflicht zur Absonderung abweichend von Satz 1 mit Vorliegen dieses Testergebnisses. Maßgeblich ist nur ein Test der frühestens am fünften Tag nach dem Tag, an dem die Absonderungspflicht begonnen hat, durchgeführt worden ist.


User-1724409901

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Antwort auf Beitrag von LeonieLöwenherz84

Hier auch Niedersachsen. 3 meiner Kids hatten schon Corona. Gesundheitsamt hat jedes Mal Folgendes gesagt: 5 Tage NACH dem PCR kann man sich frei testen wenn man 48 Stunden keine Symptome hat. Man sollte aber bitte einen Selbsttest machen um zu sehen ob man wirklich negativ ist. Wir haben unsere Kinder erst wieder „raus“ gelassen als sie im Selbsttest 2 mal negativ waren. (Also wenn wir einen negativen Test hatten, haben wir Tags danach nochmal einen gemacht und dann erst waren sie coronafrei)