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3G + in Arztpraxen (Schleswig-Holstein)

3G + in Arztpraxen (Schleswig-Holstein)

Sternenschnuppe

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Kommen hier noch mehr aus Schleswig Holstein? Habe eben einen Anruf bekommen vom Kieferorthopäden. Der Kleine hat da heute einen Termin. Direkt nach der Schule und ich muss bis dahin eigentlich arbeiten. Zutritt nur mit aktuellem Testnachweis. Egal ob geimpft und geboostert. Alternativ dürfte nur das Kind hinein mit Schulbescheinigung. Ich müsste draußen warten. Macht mein Sohn niemals mit. Ob das nun für alle Ärzte zählt oder nur Fachärzte? Verwirrte Grüße


Tonic2108

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Wie alt ist dein Kind denn? Also bei unserem Kieferorthopäden gehen die Kinder in der Regel immer alleine rein. Ich mach so lange einen Spaziergang oder gehe in den Supermarkt unterhalb der Praxis. Vielleicht probierst du es nicht einfach mal aus, ob er alleine rein geht. Warum eigentlich nicht? Er müsste die Ärztin/Helferin doch schon kennen, oder?


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Tonic2108

Wie soll das denn bei Kinderärzten funktionieren? Wenn mein Kind richtig krank ist, rufe ich in der Praxis an und darf dann idR entweder "gleich" vorbeikommen oder nachmittags. Gleich geht dann schon gar nicht. Ich versuche, einen spontanen Termin im Testzentrum zu bekommen. Sehr schwierig, schon vor der 3G-Pflicht im ÖPNV und am Arbeitsplatz. Wenn ich Glück habe, fahre ich also mit dem kranken Kind zum Testzentrum, klemme es mir unter den Arm oder lasse es alleine im Auto. Wenn ich Pech habe, muss ich mich in die ewige Schlange bei der Apotheke einreihen und dort mit dem kranken Kind draußen bei Sauwetter warten. Nicht praktikabel. Bei geplanten Arztbesuchen geht sowas, aber doch nicht im Notfall. Mit vor Schmerzen schreiendem Kleinkind?


_zweizahn_

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Ich verstehe die Einwände total. Es ist unbequem und zeitaufwändig, sich vor einem, womöglich dringend notwendigen Arztbesuch der Kinder einen Test zu besorgen. Aber wenn ich dran denke, wie gerammelt voll unsere Kinderarztpraxis vor einige Zeit war - und das wird wohl aktuell kaum besser aussehen - im Sinne der Nichtweiterverbreitung von Corona ist es doch völlig in Ordnung, den Test zu verlangen. Wenigstens EIN Risiko vermindert. Man sitzt in der Praxis manchmal sehr lange mit Fremden in einem kleinen Wartezimmer oder steht im Gang. Da sind doch Ansteckungen vorprogrammiert - zumal nicht alle Elternteile in der Lage zu sein scheinen, eine Maske richtig zu tragen. Und beim KFO ist es bei uns auch schon sehr lange so, dass Eltern draußen warten sollen. Wenn was zu besprechen ist, wird man angerufen und geht rein. Wenn das Wartezimmer unnötigerweise mit Eltern vollgestopft ist, dann besteht ja auch für die (ungeimpften) Kinder ein erhöhtes Risiko, genauso wie für das Personal. Wir sind doch alle daran interessiert, dass die Versorgung aufrecht erhalten werden kann, oder? Was haben wir denn davon, wenn auch noch Arztpraxen in Größenordnungen schließen müssten?


Häsle

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Antwort auf Beitrag von _zweizahn_

Beim geplanten Besuch, kein Problem. Aber ehrlich, mit leidendem Kind im Schlepptau erstmal durch die Pampa zu fahren, um mit Glück und Wartezeit einen Test zu ergattern (Kranke dürfen hier btw. gar nicht in die Testgebäude; was macht man denn dann mit dem Kind? Draußen anbinden?)? Wenn die Praxis Tests durchführt, so wie das ja anscheinend gedacht war, auch kein Problem. Eine Lösung wäre, dass man selber auch "krank" ist und mit dem Kind zusammen zum Hausarzt geht. Wann geht man denn mit einem Kind zum Arzt? Ich nur, wenn es gar nicht anders geht. Mittelohrentzündung, Seitenstrangangina z.B. Da fühlt sich das Kind bestimmt gut, wenn es mit Fieber und Schmerzen vor dem Arztbesuch stundenlang durch die Gegend gezerrt wird.


HSVMarie

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Eventuell halten die sich an die Vorgaben, die das UKSH und auch die Sana Kliniken aktuell haben? Da gilt nämlich 2 G plus. Ich hab jetzt mal auf den Internetseiten von ein paar Kieferorthopäden und Zahnärzten hier geschaut und dazu leider nichts gefunden. Beim Kinderarzt steht auch nur, dass nur ein Elternteil mit rein darf und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. Ich würde wohl den Termin verschieben und dann für den neuen Termin einen Test machen.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das ist nicht die Regel, jetzt versuchen die Ärzte halt, ihre Kontakte zu reduzieren. Je nachdem wie alt der Junge ist: Vielleicht kannst du ihn an der Tür drinnen an eine Mitarbeiterin der Praxis abgeben. Ich kenne die KFOs als sehr gut im Umgang mit Kindern und verständnisvoll und konstruktiv für alle Art Ängste. Falls das nicht gehen sollte: Mach einen Bürgertest und begleite ihn. Nächstes Mal geht er dann vielleicht auch ohne dich.


Zwerg1511

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also ich darf eigentlich seit Beginn der Pandemie nicht mehr mit rein zum Kieferorthopäden. Wenn Gesprächsbedarf besteht, gibt es einen Sondertermin am Rand. Normale Kontrolltermine muss er alleine machen. Hier ist es inzwischen bei vielen Fachärzten so, dass es einen tagesaktuellen Test braucht.


Loretta1

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hallo, noch schlimmer: wegen der Impfungen kriegt man hier nicht mal einen normalen Arzttermin, wenn es nicht lebensbedrohlich ist.... finde ich auch krass und erschreckend.. Was ist mit unserem Gesundheitssystem los... Aber zu euch: ich würde den Spross alleine schicken, das kann er. Falls Fragen oder Anweisungen sind, die du wissen musst, lass dich hinterher anrufen. Das wird kein Problem sein. Gut ist, dass sie die Schultests anerkennen ! Lg, Lore


Hannah80

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Meine Mama (Sachsen-Anhalt) wurde trotz doppelter Impfung beim Hausarzt erst behandelt als der negative PCR vorlag. Sie war aber auch mit einer Bronchitis erkrankt mit entsprechend Husten und so. Aussage der Sprechstundenhilfe " In die Praxis dürfen Sie nur gesund kommen" Ähm ja ;) Hast Du keine Möglichkeit Dich vorher noch testen zu lassen? Das geht ja eigentlich flink. Aber muss auch dazu sagen das bei uns die Infrastruktur fürs testen auch sehr gut ist.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Hannah80

Da tummeln sich ab halb acht vor der Praxis alle mit den typischen Symptomen und werden der Reihe nach getestet und behandelt. Die müssen klingeln und werden einer nach dem anderen dann abgeholt. Alle vermummt mit Schutzkleidung, ist was spacig aber gut organisiert. So hast du keinen hustenden und prustenden im normalen Gang oder Wartezimmer. Allgemein bin ich hocherfreut wie gut er das alles organisiert hat. Und er ist der einzige Arzt von allen wo ich bisher war (Zahnarzt, Kinderarzt, Frauenarzt) der mehrere Luftfilter in Praxis und Wartezimmer stehen hat.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Das ist ab heute bundesweit so vorgeschrieben (IfSG), für alle Einrichtungen im Gesundheitswesen.


emka

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Da bei uns für morgen die U-Untersuchung meiner Tochter ansteht, habe ich bei unserem Kinderarzt angerufen. Aussage war, dass wir so kommen können, solange wir nicht erkältet sind. Ich habe gleich gesagt, dass ich geimpft bin, meine Tochter ist 5. Ich hatte mir auch nochmal auf der Seite vom NDR die aktuellen Regeln durchgelesen. Da steht nichts von 2G / 3G. Es gelten 'nur' die Regeln für Einrichtungen mit Publikumsverkehr.


drosera

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Das stimmt so nicht. 3G+ gilt für die Inhaber und Mitarbeiter in Praxen, für die Patienten gilt maximal 3G. Vermutlich noch nicht mal das, weil im Notfall die Behandlung ja nicht versagt werden kann.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von drosera

Nein. Hier mein Post von weiter unten: §28b Absatz 2 IfSG Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und einen Testnachweis mit sich führen: 1. Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, und 2. Einrichtungen und Unternehmen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7. Einrichtungen nach §23 Absatz 3 Satz 1: 1. Krankenhäuser, 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, 4. Dialyseeinrichtungen, 5. Tageskliniken, 6. Entbindungseinrichtungen, 7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, 10. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, 11. ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und 12. Rettungsdienste. §2 VI SchAusnahmV eine getestete Person eine asymptomatische Person, die a) das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder b) im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist, §28b II Satz 4 IfSG: Die in Satz 1 genannten Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept zu erstellen. Im Rahmen des Testkonzepts haben sie Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Beschäftigten und Besucher anzubieten. Zusammenfassend: Besucher benötigen unabhängig vom Impfstatus einen Testnachweis. Die Ärzte müssen eine Teststation aufbauen.


drosera

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Aber Besucher ist doch etwas anderes als Patient bzw Begleitperson? "Besucher" macht bei Krankenhaus oder Altersheim total Sinn, bei Zahnarzt halt nicht so. Ist aber alles in die gleiche Liste geraten. Das kann doch nur ein handwerklicher Fehlet sein, oder?


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Hallo So, frisch getestet im Nachbarort. Dauerte nur 4 Minuten. Das hat toll geklappt! Alleine geht nicht. Spange kommt raus, Abdrücke für eine neue. Der hat schon die halbe Nacht vor Aufregung nicht geschlafen. Zudem ADHS etc. Aber nun gelöst zum Glück. Die Sprechstundenhilfe tat mir leid. Die darf nun alle Termine abtelefonieren.


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Komisch. Ich habe unsere kieferorthopädin gerade angerufen: das gilt nicht für sie. Nur für Kinderärzte hieß es. Wir dürfen ohne test kommen. Auch Spange raus und Abdruck.


emka

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Ich glaube, das macht jeder Arzt, wie er mag. Siehe meinem Post oben zum Thema Kinderarzt


Felica

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Antwort auf Beitrag von emka

Nein, da werden aber halt ein paar Ärzte nur Schlagzeilen gelesen haben, statt mal genauer zu schauen.


Rahme284

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Auch SH hier. Hab am Montag meinen FA Termin und noch keine entsprechende Info dazu bekommen. Ich sehe aber schon, dass mein Mann wahrscheinlich zum nächsten großen Ultraschall nicht mit rein darf...ich hoffe nur dass bis Juni die Männer bei der Geburt wieder dabei sein dürfen das kommt bestimmt nämlich auch, dass sie da den Gürtel enger schnallen...


Niki1980

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Scheint deutschlandweit für alle Ärzte zu gelten. https://m.bild.de/ratgeber/2021/ratgeber/wegen-neuer-test-regelung-kinderaerzte-drohen-mit-praxisschliessungen-78335342.bildMobile.html


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Falls das stimmt, dann frag ich mich langsam ernsthaft, ob die Verantwortlichen noch alle Latten am Zaun haben. Begleitpersonen sind natürlich nicht in jedem Fall nötig, bei Kindern und sehr alten Menschen, aber oft sehr wohl. Als ob so ein Schwachsinn jetzt irgendetwas ändern würde! Viele Auflagen, die jetzt kommen, sind nichts als blinder Aktionismus, nach dem Motto „wir tun doch alles“.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Irrtum, da sind nur wieder welche direkt hektisch reagieren statt sich erst in Ruhe zu informieren. Also weitere Verunsicherungen bei allen. Testpflicht betrifft nur Besucher, nicht Patienten oder Begleitpersonal. Und darunter fallen auch Eltern von minderjährigen Kindern.


Briefkopf

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Also eine bundesweite Pflicht nach §28b IfSG besteht nicht. Vielleicht gibt es in SW eine landesrechtliche Regelung bei Kinderarztpraxen mit 3G+.


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

https://www.bild.de/ratgeber/2021/ratgeber/wegen-neuer-test-regelung-kinderaerzte-drohen-mit-praxisschliessungen-78335342.bild.html


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von mirage

DAs finde ich ok. Ich habe z.Zt das Problem mit meiner Mutter. Sie hat thrombose im Auge, und muss immer mal zur Kontrolle, leider ist es so, das sie, sobald sie die Praxis verlässt, die Hälfte schon wieder vergessen hat. Es handelt sich ja nicht um einen banalen Schnupfen. Bisher bin ich noch mit rein, aber beim letzten Mal gab es schon Diskussion. Ich habe dann den Arzt selber gefragt, ob ich als Begleitperson mit kann, nein geht nicht, man braucht auch nicht anrufen, weil die mehrer solcher Fälle haben... Das habe ich halt nur die Informationen , die meine Mutter mit rausbringt oder auch nicht, das ist dann halt so. Das finde ich zum kotzen. Da würde mich ja interessieren, ob die ungeimpfte Patienten behandeln... Denn ich als geimpfte, von mir aus auch getestete Begleitperson, wohl das kleinere Übel. (Sowas zu fragen, fällt einem ja leider erst später ein) In anderen Praxen darf man hier zu den Untersuchungen mit rein und muss vorher draussen warten, was ja auch ok ist.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Sehe grundsätzlich das Problem nicht. 3G plus bedeutet doch, dass JEDER zum Arzt darf, man muss nur vorher einen Test machen lassen.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

§28b Absatz 2 IfSG Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und einen Testnachweis mit sich führen: 1. Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, und 2. Einrichtungen und Unternehmen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7. Einrichtungen nach §23 Absatz 3 Satz 1: 1. Krankenhäuser, 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, 4. Dialyseeinrichtungen, 5. Tageskliniken, 6. Entbindungseinrichtungen, 7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, 10. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, 11. ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und 12. Rettungsdienste. §2 VI SchAusnahmV eine getestete Person eine asymptomatische Person, die a) das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder b) im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises ist, §28b II Satz 4 IfSG: Die in Satz 1 genannten Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept zu erstellen. Im Rahmen des Testkonzepts haben sie Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Beschäftigten und Besucher anzubieten. Zusammenfassend: Besucher benötigen unabhängig vom Impfstatus einen Testnachweis. Die Ärzte müssen eine Teststation aufbauen.


Lenovo

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Wobei man darüber hinaus durchaus den Besucherverkehr regulieren kann.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

„man muss nur vorher einen Test machen lassen“. Du bist echt spaßig. Wo denn bitte? Und vor allem wozu? Der Patient darf ungeimpft und ungetetestet rein und die Begleitung muss, auch als Geimpfter, getestet sein. Was für ein Unfug. Noch besser find ich aber, dass alle Angestellten, auch geimpft, sich jetzt testen müssen. Gleichzeitig ist aber noch Rehasport ohne jegliche Auflage an die Gs erlaubt, nicht mal Maske ist vorgeschrieben. Ungeimpfte dürfen, zumindest bis jetzt, ohne Test zur Therapie. Da wird man sicher unglaublich viele motivieren sich impfen zu lassen und das wird auch alles ganz massiv die Ansteckungen senken.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Nein, Patienten sind davon ausgenommen! Nur die Begleitperson nicht. Ein Patientist kein Besucher.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Ich habe nicht von Patienten, sondern Besuchern bzw Begleitpersonen geschrieben.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Wozu sollten dann Ärzte eine Teststation aufbauen?


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Habe ich doch geschrieben: §28b II Satz 4 IfSG: Die in Satz 1 genannten Einrichtungen und Unternehmen sind verpflichtet, ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept zu erstellen. Im Rahmen des Testkonzepts haben sie Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Beschäftigten und Besucher anzubieten.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

sorry! Hab ich überlesen. Das ist ja noch bescheuerter!


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Mmh, ein Arzt kann ja dann immer noch keine Besucher zulassen, sondern nur Patienten, sodass er keine Teststation aufbauen muss (nur ein Testkonzept für die Mitarbeiter muss er haben).


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Feuerschweifin

Wie soll ein Kinderarzt dies machen?


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Das ist schon klar, es war eine allgemeine Feststellung. Bis zu einem gewissen Alter können Kinder natürlich nicht alleine zum Arzt.


Feuerschweifin

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Ich habe das Gesetz nicht gemacht, bin selbst doppelt, bald dreifach, geimpft und halte dieses Gesetz für ein Zugeständnis an alle ungeimpften "Die Geimpften sind die größte Gefahr"-Schreier. Ich finde es also weder gut noch zielführend, halte es aber für kein sehr großes Problem für den durchschnittlichen Bürger, wenn auch für nervig.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Shanalou

Dein Denkansatz ist völliger Blödsinn. Wann muss denn mal eine Begleitperson mit rein?. Bei Erwachsenen Personen ja extrem selten, Oder meinst du es ist normal das die alle einen Betreuer benötigen. Baby-TV ist auch nicht mehr erlaubt, selbst das fällt weg. Blieben also lediglich kleine Kinder, Denn ab einem bestimmten Alter kann man auch größeren Kindern zutrauen da mal alleine in den Behandlungsraum zu gehen. Und Rehasport ist nicht erlaubt ohne Auflagen. Hier gilt schon seit Wochen 3G. Übrigens auch für Physio, Ergo und Logopädie.


LillisMama

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Antwort auf Beitrag von Felica

Die jetzige Gesetztesänderung ist eine Steigerung zu 3G, jedenfalls aus der Sicht von Geimpften. Für Kinderärzte ist der §28b II IfSG eine Katastrophe.


Niki1980

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Ich glaube, da hat jemand bei der Regierung echt Mist gebaut. Die wollten regeln, dass man in Alten-/Pflegeheimen einen Test bracht, zusätzlich zu 2G und haben übersehen, dass der Paragraph auf den sie sich beziehen, auch Arztpraxen mit einschließt. Ich tippe, dass das wieder angepasst wird. Frage mich nur, ob das Gesetz dann wieder durch Bundeatag u Rat muss.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Das hat die Regierung nicht zu verantworten. Der Gesetzesentwurf wurde von der SPD/FDP/Grünen Fraktion in den Bundestag eingebracht.


mirage

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Zahnarztpraxen dürfen den Impf- und Teststatus von Patientinnen und Patienten erfragen. Patienten haben jedoch keine Auskunftsverpflichtung. Daher darf die zahnmedizinische Behandlung vom abgefragten Status nicht abhängig gemacht werden. Diese Daten dürfen allerdings nur zur Beurteilung der Gefährdungslage in der Zahnarztpraxis im Hinblick auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verarbeitet werden. Die erhobenen Daten sind spätestens am Ende des sechsten Monats nach ihrer Erhebung zu löschen.


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von mirage

Richtig. Es geht aber nicht um den Patienten, sondern um die Begleitung des Patienten. Beispielsweise die Mama bei einem minderjährigen Kind.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Laut Kassenärztl. Bundesvereinigung gilt diese Regel nicht für Eltern als Begleitpersonen ihres Kindes. siehe: https://twitter.com/kbv4u/status/1463494257621311494


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von fritzi3

Ah, super, wurde es also schon gekippt bzw. spezifiziert.


Elchkäfer

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Gilt ab heute auch in unserer Praxis (Psychotherapie). Also nur für uns Behandler und Mitarbeiter, nicht für unsere Patienten. Kinderärzte laufen schon Sturm, weil sie die Eltern testen sollen, da die selbst ja nicht Patient sind. Gleichzeitig gibt's Testengpässe. Das wird bestimmt gekippt, kann ich mir nicht anders vorstellen!


SophiasPapa

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Antwort auf Beitrag von Elchkäfer

Dies kann aber nur durch den Bundestag gekippt werden. Ich weiß nicht, ob vor Weihnachten noch Sitzungstermine anstehen. Solange gilt das Gesetz.


fritzi3

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Antwort auf Beitrag von SophiasPapa

Ich habe es so verstanden, dass nicht das Gesetz gekippt wurde, sondern das Wort "Besucher" eine entsprechende Auslegung erfährt, so dass Eltern als notwendige Bezugspersonen definiert werden, die dann nicht mehr in die Schublade "Besucher" fallen.


Sternenschnuppe

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Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Heute Abend in der Notaufnahme (Kind, Platzwunde, wurde geklebt) hat mein Test keinen interessiert. „Das ist nett, wäre aber nicht nötig gewesen“ Es lebe die Kommunikation! Arghhhhhh