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2G-Regel - Frage dazu

2G-Regel - Frage dazu

Gold-Locke

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Wenn z.B. in Österreich oder Sachsen 2G gilt, z.B. für einen Frisörbesuch, muss dann zwangsläufig auch das gesamte Personal dort geimpft oder genesen sein oder dürfen Frisöre und andere Mitarbeiter bei 2G trotzdem ungeimpft weiter arbeiten (mit 3G-Test z.B.) ? Liebe Grüße, Gold-Locke


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

In bayern und Österreich dürfen sie weiterarbeiten.


LeLuFe21

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Also hier (Bayern) soll jetzt 3G am Arbeitsplatz gültig sein. Das bedeutet die Mitarbeiter müssen nicht Geimpft oder Genesen sein, aber Getestet. Soweit ich weiß, darf dies ein Schnelltest am Arbeitsplatz sein. Österreich weiß ich nicht.


kevome*

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Antwort auf Beitrag von LeLuFe21

Nein Schnelltest am Arbeitsplatz reicht nicht. Zumindest nicht, wenn Du einen Selbsttest meinst. Der Test muss aus einem Testzentrum sein, welches natürlich der AG im Betrieb aufbauen könnte


memory

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Sachsen reichte bis jetzt 2x wöchentlich Schnelltest. Jetzt ist es glaube ich täglich. Bayern auch täglich Schnelltest.

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Gold-Locke

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Antwort auf Beitrag von memory

Das steht jetzt "für Beschäftigte in der Branche ..." Sind damit also auch die Geimpften gemeint, oder bezieht sich das auf Ungeimpfte ? LG


kevome*

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Antwort auf Beitrag von memory

Schnelltest ja , aber aus dem Testzentrum und nicht selbst gemacht


memory

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Geimpfte und Genesene müssen sich hier jedenfalls nicht testen. Weiß aber nicht, ob das überall so ist. In den Beitrag ging es um die Ungeimpften.


Sommerzeit2010

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Antwort auf Beitrag von kevome*

Es hieß im Radion ein kostenloser Test in der Woche im Testzentrum.. wie wird das dokumentiert? Bedeutet das, für Friseur ist das machbar.. aber 3 Tage später für einen anderen Anlass muss der geimpfte / oder auch Ungeimpfte den Test bezahlen?


kevome*

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Wenn meine Kinder in der Allianz Arena oder im Olympia Park im Catering arbeiten, gilt 2G oder PCR Test für alle Mitarbeiter. Kosten für den PCR-Test trägt der Arbeitgeber Als Aushilfsbarkeeper im Club durfte mein Sohn nur mit 2G + offiziellem Schnelltest arbeiten. Ebenfalls vom AG bezahlt Im Ausbildungsbetrieb meines Sohnes ist wohl nur ein Koch, eine Küchenhilfe und eine Bürokraft ungeimpft und die müssen sich täglich im Betrieb selbst testen


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Hier in den Restaurants darf man wohl auch ungeimpft arbeiten aber dann getestet, ab heute gilt da auch 2G für Gäste.


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Gold-Locke

Personal 3 G (Arbeit), Kunde 2 G


Lauch1

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Zertifizierter Test, kein Selbsttest zu Hause (die gelten nirgends mehr).


Alison

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Antwort auf Beitrag von Lauch1

Selbsttests gelten sehr wohl, wenn Sie unter Aufsicht im Betrieb gemacht werden. Sie sind zwar nur für die Arbeitsstelle gültig, also kein Zertifikat für Friseur, Restaurant oder ähnliches. Sie reichen aber als 3 G am Arbeitsplatz.