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Wie genau nehmt ihr den Mutterschutz?

Thema: Wie genau nehmt ihr den Mutterschutz?

Ich habe mir heute spaßeshalber nochmal die Mutterschutzbedingungen durchgelesen. Als Lehrerin darf ich demnach keine Aufsichten führen, an keinerlei Abendveranstaltungen nach 20 Uhr teilnehmen, mich keinerlei Lärm aussetzen, nicht mit verhaltensauffälligen Kindern arbeiten und vieles mehr. An Konferenzen kann ich wegen der unzulässigen Mehrarbeit nur sehr eingeschränkt teilnehmen und meine Elternsprechtage muss ich mir auf mindestens zwei Wochen verteilen, damit ich nicht in die Mehrarbeit rutsche (mehr als 8,5 Std. einschließlich der Unterrichtsvor- und-nachbereitung, haha!). Ich frage mich, ob es Lehrerinnen gibt, die diesen Rahmen voll ausschöpfen? Ich habe das in keiner Schwangerschaft getan, andererseits frage ich mich, wie das mit Haftung und Versicherung aussieht, wenn ich z.B. auf dem Weg zum Elternabend, den ich eigentlich nicht durchführen darf, einen Unfall baue. Wir hatten kürzlich eine Samstagsschulveranstaltung, auch da hätte ich laut Gesetz nicht anwesend sein dürfen...

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 17:01



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Hallo ich war auch schon mla schwanger 5 Tage im Waldcamp, also mit zelten und dauerprogramm etc..ein Heidenspaß..und ABSOLUT verboten *g* ich hatte mich seinerzeits auch kundig gemacht und all diese regelungen gefunden...meinen Chef hab ich daraufhin auch mla angesprochen, er fiel aus allen Wolken...das wüsste er gar nciht etc...nun ja..nun weiß er es und weiß es hoffentlich auch ein bisschen mehr für andere Kolleginnen zu schätzen..dennoch habe cih all das natürlich druchgeführt, und man IST anscheinend dann dennoch versichert wenn doch was passieren sollte...also nciht das einen noch eienr verklagt, weil sich z.B: jemand während deiner Aufsicht das Genick bricht udn du hättest ja gar cniht Aufsicht haben dürfen...aber das ginge wenn dann auf die kappe deines Chefs.... Auficht habe ich übrigens irgendwann wirklich cnith gemacht...ich wolte mich dann doch einfach auch mal hinsetzen für 15 Minuten...war keinThema...udn eh rechtens .... Wann bist du denn "fällig" ??? LG HEnni

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 17:22



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Hallo Henni, Kind kommt im Juli (so bin ich....immer alles schön in die Ferien legen....) Ich hatte mich in der letzten Schwangerschaft bereits mal mit den Richtlinien vertraut gemacht und fand sie reichlich übertrieben. Irgendwie hatte ich das meiste schon wider vergessen, weil ich es eben auch nie in Anspruch genommen habe. Gut, die Aufsichten brauchte ich mit dickem Bauch damals nicht mehr zu machen, aber Sport z.B. habe ich bis ziemlich zum Schluss unterrichtet (nur nicht mehr so aktiv, habe dann eben Spielchen spielen lassen). Wenn man eklig und unkollegial ist, kann man einen richtigen Lenz schieben. Ich werde meine Schulleitung aber auch mal dezent darauf hinweisen, was ich alles nicht darf, wissen darf sie es ruhig mal :-) Übrigens-niemand schreibt so schön verdrehte Wörter wie du.

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 18:37



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ohne text

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 18:49



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Hm, ich weiß nicht, ob das tatsächlich eklig und unkollegial ist, wenn man z.B. an einer Schule mit ausschließlich verhaltensauffälligen Kindern nicht mehr arbeiten kann/möchte, sobald der Bauch zu sehen ist und einen eben körperlich auch einschränkt. Ich habe kein Interesse daran, mit dickem Babybauch z.B. zwei Streithähne zu trennen. Schnell hast du mal einen Tritt abbekommen (meistens ja unabsichtlich). Und dann? Ne, das muss echt nicht sein. Zumal die Kids das ja recht schnell mitbekommen, dass man relativ "kampfunfähig" ist und das gerne mal ausloten. Und diese Sache mit den Konferenzen... Also wenn ich am Ende der Schwangerschaft fiese Rückenschmerzen habe und meine Blase nur unter größter Anstrengung noch kontrollieren kann, muss ich mir vielleicht nicht unbedingt anhören, welcher neuste Erlass was genau besagt, ich kann es ja dann nachlesen z.B. anstatt Stunden auf einer Konferenz zuzubringen. Insofern schreibe ich das Gleiche wie damals zu alema: Es kommt total auf die Schule, die Schüler, die Klasse, das Verständnis der Schulleitung allgemein und ganz besonders auf den Verlauf der Schwangerschaft an. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 19:06



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Hallo! Witzig, von diesen Mutterschutzbedingungen höre ich (Lehrerin Gym, Bay) das erste Mal. Ich habe bei allen drei Schwangerschaften bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz gearbeitet (vor dem ersten auf einer zwei-drittel Stelle, vor Nummer zwei und drei Vollzeit). Wie Mehrarbeit? Wenn Notenkonferenz in der Zeit ist, gehe ich hin, wer soll den die von mir vergebenen Noten sonst besprechen?! Dementsprechend habe ich mir um Haftung und Versicherung natürlich auch nie Gedanken gemacht. Mit dem zweiten Kind im Bauch (zweiter Monat allerdings erst) war ich in der Skifreizeit mit dabei - habe die Wandergruppe geleitet. Das einmalige Schlittenfahren würde ich heute aber sicher ablehnen. Zur Haftung: Wenn du in Ausübung deines Dienstes, unabhängig von Ort und Zeit, einen Unfall hast, ist das ein Dienstunfall! Und damit von der medizinischen Versorgung her und den Finanzen abgesichert. Gruß, Sabet

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 19:05



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Ach und zur Haftung: Ich hatte in meiner ersten Schwangerschaft einen Autounfall in Ausübung meines Dienstes. Aufgrund des Schocks habe ich lange mit vorzeitigen Wehen im Krankenhaus gelegen und obendrein permanent Partusisten nehmen müssen. Die Versicherung hat behauptet, meine Wehen hätten mit dem Unfall NIX zu tun und ich hätte ohnehin mein Kind verlieren können, auch wenn ich NIE auf dem Schulweg verunglückt wäre... Es hat EWIG gedauert, bis die wenigstens die KH Rechnungen beglichen haben. EWIG gedauert und endlose Nerven gekostet. Auf das Geld für den Schaden an meinem Auto warte ich bis heute (10 Jahre später...). Und das Partusisten hat zum Glück dann meine Krankenversicherung übernommen, in so einer Art Vergleich. Ne, ganz ehrlich, das hat mich kuriert. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 19:11



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Nochmal zur Haftung: Ich sprach von Beamten. Bei denen übernimmt die Abwicklung des Dienstunfalles (Anerkennung, gesamte Kosten) die Bezügestelle! Und zwar zu 100%, da ist überhaupt keine Versicherung beteiligt. Sabet

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 19:19



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Ich bin Beamtin und die Bezügestelle hat es NICHT übernommen. Tut mir leid, dir das so sagen zu müssen, aber so war es. Ich habe auch bei der Pendelei zwischen zwei Dienstorten mein Auto mal angedotzt (normal bei dem Stress in der Zwischenpause durch die Stadt rasen zu müssen) und da bekam ich eine Pauschale von 200 Euro für einen rund 500 Euro Schaden ersetzt. Hattest du schonmal einen Schaden und weißt es genau, wie es läuft? Papier ist seeeeeeeeeeehr geduldig... VlG Annette

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 19:23



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Hallo, Mutterschutz? was ist das? :-) Ich hatte während meiner beiden SSn Leitungsfunktion im vertrieb, habe ich beiden SSn jeweils ca. 60.000 m im Auto zurückgelegt (dazu steht nix im MuSchu :-) ) und gearbeitet wie ich eben wollte/mußte. An meinem letzten Arbeitag vor dem (abgekürzten) Muschu, 2 Wochen vor ET kam ich nachts um 3.30 Uhr aus dem Büro in eine Polizeikontrolle (in dichten Schneesturm), der arme völlig durchgefrorene Beamte wollte mir nicht glauben wo ich herkomme :-))) Versicherungsschutz... gute Frage... hab ich nicht nachgefragt... Liebe Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 19:38



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Da ich mich in meiner SS super gefühlt habe, hab ich einfach bis zu den nächsten Ferien weitergearbeitet - so bis 3 Wochen vor der Geburt... Wenn es gesundheitlich passt, dann sehe ich keinen Grund mein Betätigungsfeld einzuschränken oder Elternsprechtage auf mehrere Termine zu verlegen. Bei den Aufsichten kann man ja mit den Kollegen verhandeln und sich die "leichtern" Aufsichten geben lassen.

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 21:39



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Ich finde, das kommt immer darauf an, wie man sich fühlt und wie schwer das Schwangersein sich anfühlt. Eine Kollegin von mir hat sich in ihren 2 Schwangerschaften besser und leistungsfähiger gefühlt als unschwanger. Da war ich schon ein bisschen neidisch. Ich habe mich in der ersten Schwangerschaft bis zur 16. Woche ständig übergeben, da fiel das Arbeiten schon schwer. Bis zur 27. Woche habe ich dann durchgehalten (würde ich heute so nicht mehr machen), danach Krankenhaus bis zur 31. Woche (dann kam das Kind). In der zweiten Schwangerschaft war ich ab der 8. Woche krankgeschrieben, , wieder Übelkeit bis zur 16. Woche, von der 12. bis 32. Woche habe ich im Krankenhaus gelegen, da ging Arbeiten gar nicht. Es soll ja auch Frauen geben, die nicht merken, dass sie schwanger sind.

Mitglied inaktiv - 23.01.2009, 22:53