Mitglied inaktiv
Hallo ihr, ich frage mal für unseren Babysitter, ich finde nämlich nichts Eindeutiges im Internet. Wisst ihr was? Sie, Studentin, hat einen 10h Job als Studentische Hilfskraft. Sie hat jetzt ein weiteres HiWi-Jobangebot bekommen (5h/Woche) und würde ein paar Wochen beide Jobs parallel ausüben, bis der erste Arbeitsvertrag endet (dabei nicht über 800 Euro/Monat kommen, sprich steuerrechtlich, denke ich, wäre das unproblematisch). Die Frage ist: Muss sie den zweiten Job ihrem ersten Arbeitgeber mitteilen? Und gibt's noch was zu beachten? Eine 2. Lohnsteuerkarte wird wohl notwendig sein? Danke und liebe Grüße miebop
hallo, eigentlich ist sie als Hiwi doch über die Uni angestellt. und solange es das studium nicht beeinträchtigt etc. muss sie nach meiner erfahrung nicht melden. an meiner uni hat damals die staatsoberkasse unregelmässig geld überwiesen. also immer das ganze, aber nur alle jubeljahre mal. ich habe auch mal zwei jobs parallel gehabt, kann mich aber ehrlich gesagt nicht erinnern, wie das genau war. war ein dauerhafter und ein ganz kurzer, vorübergehender. aber: beides von der uni, beides von der gleichen zahlstelle. hilft nichts, gell? shortie
Ich gehe mal davon aus das sie bei den 5 Stunden/Wo. nicht über 400€ kommt. Dann ist es ein minijob und sie braucht auch keine Steuerkarte, zahlt dann 2 % Pauschalsteuer vom Bruttoverdienst (viell. übernimmt die ja auch der AG??). Was die Mitteilungspflicht dem ersten AG gegenüber angeht, kommt es evtl. auf den Arbeitsvertrag an, ob es darin geregelt ist. Ansonsten mitteilen und dazu schreiben das das 2. Arbeitsverhältnis sich nicht negativ auf den 1. Job auswirkt.
Danke an euch. Laut Arbeitsvertrag muss sie einen zweiten Job mit dem Erstarbeitgeber absprechen... wir blicken jetzt durch. :-) Liebe Grüße miebop
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