Mitglied inaktiv
Hallo habe leider nichts über die Suchfunktion finden können. Mir erzählt jeder was anderes. Unser Zwerg soll Ende November kommen, dann fangen ja die 8 Wochen Mutterschutz dann an. Nun ist meine Frage fängt die Elternzeit mit Beginn der Geburt an oder nach den 8 Wochen Mutterschutz. Ich muss ja meinem Arbeitgeber mitteilen wie lange ich Elternzeit beantrahe. Ich möchte gerne das 1 Jahr zu Hause bleiben und dann Teilzeit arbeiten (habe vorher Vollzeit gearbeitet). Wenn wir annehmen unser Zwerg kommt Ende November + 8 Wochen Mutterschutz + 1 Jahr Elternzeit dann würde ich am 01.02.2009 wieder anfangen zu arbeiten? Muss ich meinem Chef jetzt auch im Brief mitteilen wie ich wieder kommen will Teilzeit + Stundenzahl? Oder reicht es wenn ich Elternzeit beantrage und dann rein schreibe das ich dann und dann gerne wieder kommen möchte, ohne mich jetzt schon festzulegen wie, das er mir da nachher keinen Strik draus drehen kann und mich darauf festnagelt, falls es doch nicht so klappt? Wäre super wenn jemand mal seine Erfahrungen oder wie er es gemacht hat mir mitteilen würde. Das ich besser zwei Jahre beantrage statt ein Jahr das weiß ich. Danke schon einmal im Voraus. LG chrissy
Elternzeit gilt IMMER ab Geburt des Kindes! (Da hat sich auch in den letzten Jahrzehnten nichts geändert - ausser dem Namen - früher hiess es Erziehungsurlaub. Wenn du Elternzeit in vollen Jahren nimmst (1, 2 oder 3 Jahre) ist somit immer der Geburtstag deines Kindes der erste offizielle Arbeitstag nach Elternzeit.
Du kannst bereits jetzt deinem AG mitteilen, für wie lange du in Elternezeit gehen möchtest. Dann einefach die Monate/Jahre angeben, ohne festes Datum, da du den Geburtstag deines Kindes ja noch nicht weisst. Du kannst mit der Mittelung aber auch bis nach der Geburt warten undzwar längstens 4 Wochen. Für die ersten zwei Lebensjahre deines Kindes musst du dich mit der Mitteilung verbindlich festlegen. Das heisst, wenn du ein Jahr Elternzeit mitteilst, kannst du nicht am Ende dieses Jahres nochmal ein Jahr (oder ein paar Monate) nachschieben. Du musst dann wieder arbeiten gehen. Teilst du zwei Jahre mit, kannst du erst nach diesen zwei Jahren wiederkommen und die Elternezeit nicht nachträglich verkürzen. Das dritte Jahr kannst du direkt im Anschlus an die ersten beiden Jahre nehmen odr bis zum 8 Lebensjahr deines Kindes "aufheben", wenn du willst. Dann musst du das deinem AG aber sagen und kannst dann irgendwann zwischendurch das ganze Jahr oder Monate davon noch nehmen (z.B. wenn Kind eingeschult wird). Nach Ablauf der Elternzeit, läuft automatisch dein Arbeitsvertrag, so wie er jetzt ist weiter. Willst du nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten, reicht es aus, wenn du einen enstprechenden schriftlichen Antrag einige Wochen (oder Monate - gibt dem AG mehr Planungsspielraum)) vor Ende der Elternzeit an deinen AG gibst... Alles klar? junima
Mitteilungsfrist ist i. d. R 1 Woche nach Geburt! Denn die Mitteilung über die Elternzeit muß 7 Wochen vor deren Beginn vorliegen. Die EZ geht grundsätzlich ab geburt, wird aber zumeist vom Mutterschutz überlagert. Viele Grüße Désirée
wenn du nur 1 jahr elternzeit nimmst verlierst du den anspruch auf das 2. und 3 jahr... nehm 2 jahre so hast du anspruch auf das 3. jahr. elternzeit endet immer einen tag vor dem geburtstag
www.familienhandbuch.de Das vorgeschriebene ist eher unvollständig, aber da sich da auch immer was ändert, würde ich noch einmal genau nachgucken. Allerdings scheint der Link heute nicht zu funktionieren.
Hallo, unser Sohn ist am 4.5.07 geboren, arbeiten muss ich wieder am 4.5.10 Lg
Fuer unser viertes Kind hatten wir beide gleichzeitig Elternzeit genommen. Fuer meinen Mann begann die mit der Geburt, fuer mich im Anschluss an den Mutterschutz. Als Mutter sind die acht Wochen nach der Geburt absolute Pflicht- beiderseitiges gesetzliches Beschaeftigungsverbot- da kanst Du als Mutter keine Elternzeit nehmen ( als Vater schon ).Von daher kann die Eternzeit der Mutter erst i aschluss an den Mutterschutz beginnen. Wenn Du dre Jahre am Stueck nimmst endet sie am 3. Geburtstag. Wir haben uns ei Jahr abgetrennt von unserer Tochter und das an die Elternzeit fuer unseren Shn gehaengt- so konnten wir eine begfristete Stelle im Ausland annehmen. Ich wuerde Dir empfehlen, mit deinem ersonabuero zu reden wie Du es am besten machst- nicht erst durch einen Antrag Fakten zu schaffen. Wenn Ihr vorab keine Knsensloesung shafft, solltest Du die Elternzeit laenger beantragen- sicher ist sicher- und versuchen, in der Elternzeit teilweise zu arbeiten (wenn Ihr Euch nicht darauf einigen koennt, dass die Elternzeit frueher endet und Du eine feste teilzeitstelle ehaeltst). Benedikte
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