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Urlaub

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Mitglied inaktiv

Hallo, ich hoffe das ihr alle einen schönen 2 Advent hattet. Ich hätte da mal eine Frage. Ich arbeite wieder seit dem 24 September. Stehen mit noch im diesen Jahr Urlaubstage zu??? LG


Mitglied inaktiv

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Auf jeden Fall erwirbst du mit jedem Monat, den du arbeitest Urlaubsanspruch. Für dieses Jahr als auf alle Fälle 2/12 des arbeitsvertraglichen oder gesetzlichen Jahresanspruchs. Ob du diesen Urlaub auch nehmen kannst (Es geht wahrscheinlich um die Zeit zwischen den Feiertagen?) hängt von ein paar Faktoren ab. Zum einen davon, ob du den Job neu angetreten hast (Probezeit?) oder aus der Elternzeit zurück bist und bei deinem alten AG arbeitest. Im ersten Fall gilt , dass während der Probezeit im Allgemeinen kein Urlaub gewährt wird und eine Anspruch auf Antreten des erworbenen Urlaubsanspruchs erstmalig nach 6 Monaten Beschäftigung besteht. Bei Rückkehr aus der Elternzeit gelten diese Einschränkungen nicht. Dennoch könnte der Urlaub, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen stehen, vom AG abgelehnt werden. In beiden Fällen ist es aber so, dass wenn der AG in der Zeit zwischen den Feiertagen eine Betriebsschliessung hat oder nur mit Notbesetzung arbeitet und kein regulärer Betrieb stattfindet, er dir für diese Zeit Urlaub gewähren muss in dem Umfang, wie du Urlaubsanspruch erworben hast(und nicht etwa das Vor- oder Nacharbeiten der Schliessungstage verlangen kann). Anders wäre dies nur dann, wenn es eine Betriebsvereinbarung gäbe, die das so regelt. Alles klar? junima


Mitglied inaktiv

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Es ist keine neu Anstellung. Da glaube ich hätte ich noch dran gedacht das am in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat. Genau es geht um die Feiertage. Da würde ich gerne Frei machen weil die Krippe auch nicht auf hat in der Zeit. Notbesetzung läuft bei uns in der Firma zwischen den Feiertagen. LG PS. Danke für deine Antwort


Mitglied inaktiv

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Der Grund, warum man in der Probezeit keinen Urlaub nehmen soll ist ja der, dass man eben zur Erprobung da ist. Wenn einer das dann 2-3 Wochen Urlaub macht, kann die Erprobung ja nicht so recht stattfinden. Wenn aber die Firma ohnehin zwischen den Feiertagen nur Notbetrieb fährt, wäre eine Erprobung ja ohnehin in dieser Zeit kaum bis gar nicht möglich. Insofern gibt es keinen Grund (es sei denn, du bist als Notbesetzung eingeplant und das war dir auch vorher bekannt) dir den Urlaub nicht zu gewähren. Schöne Feiertage! junima