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Urlaub vor dem Mutterschutz

Urlaub vor dem Mutterschutz

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Hallo an alle! Mir stehen laut Vertrag 30 Tage Urlaub pro Jahr zu. Wenn ich jedoch z.B. im Mai eines laufenden Jahres in den Mutterschutz gehe, muß ich bis dahin meinen kompletten Urlaub genommen haben, oder bleibt er bis zu meinem Wiedereintritt stehen? Gruß Christiane


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Du kannst den Urlaub vor oder nach dem Mutterschutz nehmen. Danach ist gar nicht so uninteresseant, quasi zwischen Erziehungsurlaub und Mutterschutz oder um die Zeit danach zu verlängern.


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Tolles Thema. Ich hatte damit riesigen Ärger. Du kannst deinen anteiligen Urlaub, der dir bis Anfang der Elternzeit zusteht vor dem Mutterschutz nehmen, oder du lässt den Urlaub stehen und nimmst ihn dann wenn du wieder anfängst zu arbeiten. Ich bin Ende März letzten Jahres in Mutterschutz gegangen und habe es nicht mehr geschaft meinen anteiligen Urlaub zu nehmen, weil ich noch Resttage vom Vorjahr hatte. Ich wollte auch nicht eher nach Hause, weil ich ja schließlich noch mind. 6 Wochen zu Hause bin. Mein oberster Chef im Hauptbetrieb war damit nicht einverstanden (angeblich hätte er mir gesagt, dass ich den Urlaub nehmen soll - ich weiß bloß nichts davon) und aus lauter Wut hat er mir den Urlaub ausgezahlt, es mir aber erst am letzten Tag vor Mutterschutz mitgeteilt. Da war ich natürlich sehr wütend. Da meine Gehaltsabrechnung dann mehr als fehlerhaft war, konnte ich natürlich wieder zurückschießen. Also kläre lieber vorher die Urlaubsregelung in der Firma, denn es ist ne Vereinbarungssache, aber du musst deinen Urlaub nicht vorne weg nehmen. Diese Regelund steht auch im Mutterschutzgesetz,in § 16 oder 17.


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Vielen Dank für die Infos. Ich bin zwar noch nicht schwanger, aber wenn, dann will ich bei bzw. von meinem Arbeitgeber vorbereitet sein. Das wird eh ein großes Drama in meinem Büro!!!Habe bis vor kurzem selbst noch geraucht und fand es dadurch angenehm in einem "Raucherbüro" zu sitzen. Seit einem Monat bin ich so zu sagen clean und bis jetzt stört es mich auch nicht, dass die anderen beiden weiter rauchen. Wenn ich allerdings schwagner bin, weiß ich jetzt schon, dass die keine Rücksicht drauf nehmen werden (Zitat: Dann suchst du dir halt einen anderen Arbeitsplatz). Wie bereits gesagt, nochmal danke für die Infos :-)


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Urlaub darf gar nicht ausgezahlt werden anlässlich Mutterschutz oder Elternzeit. Resturlaub MUSS quasi stehenbleiben bis man wieder anfängt. Sollte man NICHT wieder anfangen (können), also irgendwann nach der EZ das Arbeitsverhältnis beendet werden, DANN darf der Urlaub ausgezahlt werden. Viele Grüße Désirée


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Urlaubsanspruch erwirbst du, wenn du arbeitest, auch im Mutterschutz, aber nicht in der Elternzeit. Wenn dein Kind zB Mitte Juni zu erwarten ist, dann arbeitest du bis ANfang Mai, hast Mutterschutz bis MItte August und danach vielleicht Elternzeit (oder arbeitest wieder). Dh (im Falle EZ) erwirbst du nur in 8 von 12 Montane Urlaubsanspruch, dh statt 30 nur 20 Tage. Ob du die bis zum ANtritt des Mutterschutzes nehmen musst, ist Absichtssache. Musst du wohl streng genommen nicht, aber oft wird das gern gesehen. Wenn du vor hast länger weg zu bleiben (3 Jahre), kann es einfach übersichtlicher sein, vorher "reinen Tisch" zu machen.