Elternforum Baby und Job

Und noch was

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Auch noch zur Situation unseres Ex Aupairs: kann sie ihn eigeentlich anzeigen oder irgendetwas???? Also wie gesagt: sie haben geheiratet und dann musste sie ausreisen um die papiere für die schweiz zu machen. seitdem meldet er sich nciht mehr...und hat aber noch viel Geld von ihr (7000 Euro bruachte sie als Sicherheit für das Studentenvisum, hat sie on ihrem Vater geliehen bekommen, liegt nun in der schweiz) und er hat wie beschrieben noch alle möglichen papiere von ihr etc. Und wie gesagt: er meldet sich nciht. Kann sie ihn anzeigen??? Wie kann sie erreichen, dass er sich melden MUSS??? Kann sie ihn ansonsten bei der Polizei als vermisst melden?? Immerhin KÖNNNTE er rein theoretisch tot sein oder sein..er meldet sich ja seit 4 Wochen nciht.... Danke für tipps! LG HEnni


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Hallo, ich noch mal. Wenn sie verheiratet sind, könnte sie ihn ja theoretisch sogar auf Unterhalt verklagen (wäre ja bei so jemandem ne Überlegung wert, aber ob er dann zahlt ist ja auch noch die Frage). Natürlich kann sie ihn anzeigen, allerdings muss sie ja auch nachweisen können, dass sie 7000 Euro bei ihm gelassen hat (haben die beiden eigentlich Gütertrennung vereinbart? ). In Deutschland müsste sie übers Amtsgericht einen Beschluss erwirken, dass sie in die Wohnung darf um ihre Sachen zu holen, wie das in der Schweiz läuft weiß ich nicht. Ich würde an ihrer Stelle jetzt erst mal (wenn sie ihn gar nicht erreicht, privat oder bei der Arbeit), Kontakt mit dem Vermieter / der Vermieterin aufnehmen, ob die was wissen. Und dann beim Arbeitgeber. Oder umgekehrt, ist ja egal. Und wenn das alles nix bringt, würde ich das mit der Polizei mal versuchen. Ich fürchte fast, wenn ich das mit dem Geld lese, wird sie um einen Rechtsanwalt wohl kaum herumkommen. Außer es stellt sich heraus, dass ihr Mann seit 4 Wochen im Krankenhaus liegt und sich tatsächlich nicht melden konnte. LG Stephanie


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Hallo und danke für die Antwort: Also: Sie war ein jahr bei uns, hat während dem Aupairjahr ihn ca nach 6 monaten kennengelernt und war wirklich und ehrlich verliebt, er auch. Sie BEKAM dann ein Studenten visum und hat in Konstanz auch angefangen zu studieren, und hat in der zeit auch mit ihm gewohnt etc. ABER: sie hat dann (warum auch immer) AUFGEHÖRT zu studieren und einen Job gehabt und als dann nach dem ersten semester ihr Studenten visum abgelaufen war haben sie eben schnell geheiratet, damit sie TROTZDEM bleiben kann. Ein VÖLLIGER schwachsinn, denn sie musste dann auf der stelle ausreisen. Tja, und dann lies auf die Distan wohl seine Liebe sehr rasch nach. Er meldete sich immer weniger und nun eben gar nciht mehr. ICH habe ihn vor ca 10 Tagen mal ans Telefon bekommen, und er hat beteuert, dass er sich WIRKLICH uum alles kümmert...tja, und seitdem geht er nciht mehr ans telefon und meldet sich auch bei uns nicht. IHR vertraue ich vollkommen, SIE willl nun endlich die sache geklärt haben. Wenn sie zu uns als Besuch bekommt, ist das dann ein touristen visum?? denn DAS zählt ja für schengen und die schweiz gehört mittlerweile tatsächlich zu den schengen ländern...auch gut... Danke für deine tollen infos... LG HEnni


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Ich habe unten schonmal nachgefragt, ob sie ihr Studium nicht wieder aufnehmen will und dann wieder ein Studentenvisum bekommt. Sie sollte halt auf alle Fälle erstmal wieder zurück nach Deutschland, auch als Besuch,um sich über die Rechtslage zu erkundigen. Es gibt doch sicher auch in Konstanz eine Frauenberatungsstelle, die ihr Auskunft geben kann. Dann auch über eine eventuelle Anulierung der Ehe. Vielleicht kannst du dich da ja auch mal erkundigen, wie sie vorgehen soll. Viel Glück für sie Sabine


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Hallo eine Studentin muss 7020 Euor auf einem Sperrkonto in Deutschland anchweisen, um eien Studienaplatz überhaupt zu bekommen. Die HATTE sie damals, das geld liegt aber hier in D, sie kommt da von russland aus nciht ran und HAT natürlich nciht noch einmal 7020 Euro! Danke für den Tipp mit der Frauenberatung..irgendwas muss sie ja nun wirklich machen... Danke !! HEnni


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Anzeigen- nee. Wegen was denn? Eine Scheinehe laege nur dann vor, wenn er sie heiratet alleine aus dem Zweck, ihr den Aufenthaltstitel zu verschaffen. Und genau das hat er ja bislang nicht getan.Hier liegt eine reine " Murksehe" vor- zu schnell geheiratet, falsche Vorstellungen etc.pp. Das ist dumm- aber nicht strafbar. Verklagen- hm. Auf Unterhalt? Dann muesste er leistungsfaehig sein, sie beduerftig.So hoert sich das nicht an. Und seine postehelichen Solidaritaetspflichten sind ziemlich begrenzt- sie waren ja kaum verheiratet. Du solltest mit der jungen Frau mal lartext reden- und ihr klarmachen, dass sie sich von dem Gedanken verabschieden soll, so in die Festung Europa zu kommen.Fuer mich hoert sich das naemlich ganz so an, als onb der Mann von ihr nix mehr wissen will und die Sache fuer erledigt haelt, weil sie weg ist.Ist sie zwar nicht, aber das wird er vermutlich erst beim nachsten Eheversuch merken- wenn er seine Papiere braucht. Wenn Du ihr helfen willst, dann lass Dir eine Vollmacht ausstellen, raeum bei dem Mann alles ab, was ihr gehoert und schick es zurueck. Einladen- ich waere mehr als vorsichtig. Wenn Du eine verpflichtungserklaerung unterschreibst ist das so gut wie ein Blnakoscheck.Und den jemand zu geben, der ganz klar gemacht hat, ihn deutschland bleiben zu wollen- nie.Die Kosten fuer eine Abschiebung sind gewaschen- und wenn sie ueber die Gueltigkeitsdauer ihres Visums bleibt, ihre Krankenversicherung erloescht und sie dann was hat- dann echt Henni- dann kannst Du Dich warm anziehen. Von daher- red mal Klartext mit ihr. Benedikte


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Hallo, das ist ein beträchtlicher Betrag, hat sie die wirklich bei Ihrem Mann gelassen? Dann ist die Frage nach der Gütertrennung auf jeden Fall relevant. Ebenso die Papier für das Studium, die bei ihm liegen. Und ich würde die Sache mit einem Anwalt besprechen. Ich habe da etwas veraltete Informationen, aber soweit ich weiss, reicht für das Studium in Deutschland auch eine Bürgschaft eines Deutschen, dass der Unterhalt gesichert ist (könnte auch von dir kommen, ist aber auch mit Risiken behaftet) Das kann dir aber die Ausländerbehörde sagen. Bei uns geben die auch allgemeine Auskünfte (ohne Nennung von Namen), aber vielleicht kannst Du auch da mal die kompletten Umstände schildern mit Namen und um Rat fragen. Und an die Papiere, die bei dem Ehemann liegen, muss man irgendwie kommen, und wenn Du bei ihm einfach aufkreuzt. Und ob sie jetzt aus Liebe kommen will oder aus anderen Gründen, ist mir egal. Auch die anderen Gründe sind meistens absolut nachvollziehbar. Ciao Biggi


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Hallo ja, die 700 Euro hat ihr Vater ihr zur Studienfinanzierung gegeben und SIE hat nach der Hochzeit aus welchem Grund auch immer IHM eine Vollmacht für das Konto gegeben...und NEIN sie haben KEINE Gütertrennung. Also schon RICHTIG doof gelaufen. Ich möchte ihr auch wirklich keine Bürgschaft da unterschreiben,d enn es ann halt IMMER mal was passieren, auch WENN die zuverlässig ist und dann stehen wir doof da. Von daher suchen wir schon nach anderen Möglichkeiten, an ihn und an ihre sachn heranzukommen. Ber: von uns aus sind es 2 Stunden Fahrt zu ihm (ich war noch nei dort) und von daher werde cih da so ihne "termin" nciht einfach aufkreuzen. Er arbeitet ja und von daher stehe ich dann sicher her doof mit 2 Kidnern vor verschlossener Tür. Ne danke. Dennoch wüsste ich schon gern tricks, WIE man an ihn rankommt. was für ne Vollmacht müsste sie uns denn schreiben??? LG und danke euch...Hnni


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Also, mir ist als Juristin ja nichts menschliches fremd. Vermutlich hat er das Konto abgerauemt, das Geld verprasst und glaubt, dass das ungeahndet bleibt weil sie in jwd ist. lso- sie muss ihm gegenueber die Vollmacht widerrufen und Dir eine erteilen. darin uss stehen, dass Du zur Vornahme aller Rechtsgeschaefte bevollmaechtigt wirst. Das muesste sie unterschrnbe nd Dir i oronal schcoen, aber ein scan tut es fuer das erste auch. Damit geht Du zur Bank ( oder fragst vorher` da an, was die alles haben wolen fuer eine Vollmacht, damit sie Dir das geld geben, wenn es noch da liegt). Und dann schreibst Du ihren Mann an, Einschreiben Rueckschien und verlangst Herausgabe aller Dinge an Dich.Wenn er nicht regiert, beim Amtsgericht verklagen.Meine Erfahrung- sobald er Angst haben muss vor Dir und deiner Vollmacht in unmittelbarer Nahe wird er kooperativ. Gruss Benedikte


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ich könnt dich küssen...auch wenn ich unten da cniht alles verstehe: es scheit eine Möglichkeit zu geben , wie sie über UNS an IHR geld rankommen könnte udn an ihre sachen ohne dass sie kommen muss..richtig??? Also: ihm gegenueber die Vollmacht widerrufen - mir eine erteilen. - Vollmacht für alle rechtsgeschäfte an mihc - zur Bank gehen und gucken was noch da ist. Richtig??? Dann mail ich ihr das mal schnell...danke erst mal *schmatz*...ist für nen guten zweck denke ich HEnni


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Ja, man kann fuer alle Rechtsgeschaefte einen Vertreter beauftragen- ausser fuer die sog. " hoechstpersoenlichen". das ist bspw. die Erklaerung zur Eheschliessung, da " Jaowrt"- das muss man selber machen. Fuer alles andere geht Vertreter, der entsprechende Vertretungsvollmacht haben muss.Genaue Formalien kenne ich nicht aus der lameng- deswegen: sie soll Dir gebau sagen, wo bei welcher bank das geld ist, Kontonr.und so und dann fragst Du die Bank, was Du vorlegen musst.Und das laesst Du Dir dann ausstellen. Und wie gesagt- um ihr Zeug zu kriegen, muss sie nicht selber kommen.Das kannst Du mit entsprechender berechtigung an ihrer statt erledigen. Nur wenn sie wieder ins gelobte Land einreisen will und den Mann bezirzen, der ihr nach einer gewissen Ehgedauer ( zwei Jahre nur noch , glaube ich, vielleicht weiss Amelily das genauer)zu einem eigenstaendigen Aufenthaltstitel verhelfen soll- dann muss sie kommen. Wenn ich hier meine Zelte abbreche, gebe ich auch jemand eine Vollmacht, der alles banktechnische fuer mich erlediht. Benedikte


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Hallo Henni, mal nachfrag, sie war euere Au pair, hat sich verliebt hatte dann Studentenvisum. geheiratet und sitzt nun in Russland und wartet das sich was tut? also ist ein Visum zur Familienzusammenführung noch nicht vorhanden? ist es denn bereits beantragt? Wenn ja dann muss es ja bei der Botschaft des landes beantragt werden wo sie geheiratet hat,wo hat sie geheiratet? allerdings kann sie Pech haben wenn sie in BRD geheiratet hat aber dann ausgereist ist, muss sie es bei der Botschaft in ihrem Heimatland beantragen. bei meinen Mann hat es 16 lange Monate gedauert bis er sein Visum bekam. Der Mann hier in deutschland muss auch nachweisen können anhand arbeitsvetrag und Lohnabrechnungen etc was er verdient, und ob er sie unterhalten kann. Die 2 Jahre die oben erwähnt wurden zum erlangen des unbefristeten Aufenthaltstitel, sind meiner meinung 3 (so war es zumindestens noch letztes jahr) und die fangen erst an zu zählen, wenn sie mit Visum hier eingereist ist und ein befristeter Aufenthalt beantragt wurde. Es gibt eine Seite da könntet ihr eventuell hilfe finden. info for alien. de gruss sistafly


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die seite heisst: www.info4alien.de


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Sie muss der Bank gegenüber die Vollmacht auch noch schriftlich widerrufen. Am besten wäre wohl sogar eine Auszahlungsanweisung auf ein Treuhandkonto oder evtl. sogar auf deines? und dann Kontolöschung. Wenn noch Geld auf dem Konto ist, dann kann sie so drankommen. Gruß, Speedy