Mitglied inaktiv
Hallo, hab schon sämtliche Seiten durchsucht, um eine Antwort auf meine Frage zu kriegen, leider FEHLANZEIGE!!! Also versuch ich es hier!! Ich habe die Möglichkeit, ab Februar eine Umschulung zur Bürokauffrau zu starten. Hab auch schon den Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur und einen AG, der mich nimmt!! Nun meine Frage: da ja mein zukünftiger AG mir kein "Lehrlingsgehalt" zahlen muß als Umschüler möchte ich gerne wissen, ob die Arbeitsagentur dies zahlt oder ob ich die Umschulung quasi "umsonst" mache????? Kurz die vorgeschichte: War von 2002 bis 2005 im erziehungsurlaub, danach 11 Monate arbeitslos und anschliessend wieder Erziehungsurlaub. An Geld bekam ich also nur das ALG in den letzten Jahren. Wer kennt sich aus und kann mir ne Antwort geben? Hoffe es ist nicht gar so unverständlich geschrieben!!! Ach ja, sollte ich für die Umschulung kein Geld bekommen(woher auch immer), kann ich es nicht machen!!! LG Tanja
Hi, ich bekam während meiner Umschulung Geld vom AA. Die zahlen ja die Umschulung und zahlen einen Teil an dich aus. Was meistens auch vom AA übernommen wird: Kinderbetreungskosten. Frag noch mal nach. LG Violetta
Das AA übernimmt 2/3 der Kosten. Bei 3 Jahren übernehmen sie 2 Jahre, bei 2 Jahren Umschulung. 18 Monate. Die Kosten für die Restliche Zeit muss der Träger übernehmen, sonst klappts nicht. Hab das erst dieses Jahr durch. Nur weil der Träger (eine Schule) die Kosten nicht übernehmen kann/konnte ist alles gescheitert.
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