Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite in einer kleinen Firma, in der bis letztes Jahr nur mein Chef und ich da gearbeitet haben. Im Sommer letzten Jahres ist er leider gestorben, was für mich bis heute noch ein mächtiges Problem ist. Nun hat seine Frau die Firma übernommen, neben ihrer eigenen Berufstätigkeit. Inzwischen haben wir noch eine Aushilfe und einen Mitarbeiter, der aber auf Rechnung arbeitet. In diesem Jahr hatten wir nicht so viele Aufträge, da hat meine Chefin mich von 30 Stunden die Woche auf 20 Stunden gesetzt. Unsere Aushilfe wurde von 5 Tage die Woche auf 2 Tage runtergeschraubt. Unseren Kollegen hat sie so gelassen, wie es war. Für mich stellt sich diese Stundenkürzung als ganz schöne Belastung dar, da mein Mann und ich zuvor die Steuerklassen von 3/5 auf 4/4 geändert hatten. Da ich mit Unterbrechungen, Erziehungsurlaub und Arbeitslosigkeit, aber 10 Jahre der Firma angehöre, finde ich es nicht rechtens, mir die Stunden zu drastig zu kürzen und meinen Kollegen nichts weiter abzuziehen. Wer weiß da Bescheid und kann mir was dazu sagen, bzw. schreiben. Viele Grüße Sabine
Du hast einen verbindlichen Arbeitsvertrag, der u.a. auch deine Arbeitszeit beinhaltet. Will deine Chefin etwas an diesem Vertrag ändern (Stunden reduzieren), so muss sie den Vertrag kündigen und einen neuen anbieten - also eine sogen. Änderungskündigung aussprechen. Für eine Änderungskündigung gelten ALLE rechtlichen und gesetzlichen Vorschriften (insbesondere auch die Kündigungsfristen) einer normalen Kündigung. Da eure Chefin offenbar betriebsbedingt die Stunden kürzt/kündigt, so muss sie nachweisen, dass sie dies sozial gerechtfertigt tut. In diese Betrachtung der sozialen Auswahl sind ALLE Mitarbeiter einzubeziehen. Es kommt nun darauf an, seit wann du von der Stundenkürzung weisst, was du schriftlich bekommen hast bzw. ob die Stundenkürzung schon eingetreten ist. Du hast nach einer Kündigung - also auch nach einer Änderungskündigung - 3 Wochen Zeit, Klage einzureichen. Dazu brauchst du nicht unbedingt einen Anwalt (wäre aber ratsam...). Du kannst einfach zum örtlichen Arbeitsgericht gehen und dort eine Klage wegen sozialer Ungerechtferigtkeit (ggf. auch wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist) zur Niederschrift einreichen. "Zur Niederschrift" bedeutet, du gibst mündlich an, was du willst, die Gerichtsmitarbeiter schreiben das dann in der nötigen Form und Amtssprache auf... Sind schon mehr als drei Wochen vergangen und du hast womöglich schon einen neuen Vertrag unterschrieben, hast du leider Pech gehabt... Alles Gute und viel Glück! junima P.S. Die Steurklassen kann man auch wieder auf 3 und 5 zurück ändern lassen...
servus, nicht so ausführlich, aber dennoch: die chefin darf das, solange die gesetze bei den arbeitsvertragsabschlüssen eingehalten werden. es ist super, wenn ihr, du und die firma, bereits zehn jahre miteinander auskommt. dennoch ist der chef zunächst immer dem firmenwohl verpflichtet. und wenn es nötig ist, euch auf kurzarbeit zu setzen oder eine person zu kündigen, dann muss er das machen. bzw. sie. ansonsten wäre sie ´nett´ zu euch allen, aber dann wäret ihr auch alle binnen einen halben jahres arbeitslos, weil firma pleite. das ist sehr bitter, aber es ist so. zumindest bei uns, und hier betrifft es meinen mann, der immer wieder kürzungen hinnehmen muss, wenn es mal nicht läuft. und dabei kommen wir mit seinem geld eh schon nicht hin und ich ergänze, wo und wie ich kann. shortie
Hallo Shortie, mich ärgert eigentlich nur, daß sie dem Kollegen keine Stunden gekürt hat. Ich vermute mal, daß er einfach ein Mann ist. Letztes Jahr um die Zeit stand und viel die Firma mit mir. Nun ist der Kollege da, hat sich auch sehr gut eingearbeitet. Sämtliche Sachen werden meist mit ihm besprochen. Ich komme mir vor, wie der Idiot, der keine Ahnung hat. Er sagt mir auch eigentlich alles, und wir kommen sehr gut aus miteinander. Aber dafür, daß ich einen beträchtlichen Anteil geleistet habe, die Firma am Leben zu halten, werde ich behandelt wie ein Lehrling. Gleichzeitig werden meinem Mann auch immer wieder Bezüge gestrichen, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld. Unsere Ausgaben werden mehr und das Einkommen immer weniger. Viele Grüße Sabine
ach, das ist ja nicht schön! ich dachte, dass der freie kollege dann eben auch entsprechend weniger gebucht wird. ich selbst kenne von mit übrigens (leider) nur allzu gut, dass ich sachverhalte oft falsch einschätze, zumindest im beruflichen. ganz oft meine ich, einen sachverhalt zu durchschauen, über den ich mich ärgere, und ich habe jeweils den eindruck, den grund zu kennen. und meine, man will mich absichtlich provozieren. manchmal ist es vielleicht so. aber ganz oft kam heraus, dass sich aufgrund widriger umstände der für mich ungünstige sachverhalt entstanden ist. ich hielt es aber schon fast für mobbing. könnte es sein, dass euer neuer kollege, der freie, mit der chefin, die ja nun witwe, ganz besonders gut kann? ich bin selber frei tätig, und ich muss mich ganz schön strecken, damit ich bei verschiedenen kunden immer als verfügbar in erinnerung bleibe. zwotens muss ich mich in den jeweiligen ´firmendenken´ immer aktuell halten. wenn ich nicht mehr ´mitreden´ kann, dann werde ich ganz schnell auch nicht mehr gebucht. vielleicht steckt der seine nase in dinge, die dich nicht mehr interessieren, die ihn aber für die chefin als besonders engagiert wirken lassen? und deshalb darf er mehr bzw. gleich viel wie bislang tun? ich wünsche dir erhellung, damit es wieder besser läuft, shortie
nun ja, man muss aber auch bedenken, dass dein kollege "nur" auf rechnung arbeitet und dementsprechend wahrscheinlich preiswerter ist als ihr zwei anderen... und wie war das jetzt überhaupt mit deinem vertrag - hast du schon unterschrieben? in meinem alten job habe ich so eine stundenkürzung auch mitgemacht und erst danach erfahren, dass die - hätte ich den neuen vertrag nicht unterschrieben - erstmal nichts hätten tun können. grüße carolin
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit