Mitglied inaktiv
Hallo wer kennt sich aus, wenn beide Ehepartner Steuerklasse 4 haben und einer arbeitslos wird? Bekommt dann der, der noch Arbeit hat die günstigere Steuerklasse, da ja nur noch Alleinverdiener oder wie läuft das? Danke für Antworten!
Bei Arbeitslosigkeit ist m.W. ein Wechsel der Steuerklassen relativ schwierig. Ich würde vor einem Wechsel auf jeden Fall auch prüfen, ob die Bemessungsgrundlage für ALG1 dann entsprechend angepasst wird - obwohl eigentlich bemisst sich das ja immer nach dem Netto das bereits verdient wurde. Am besten beim Arbeitsamt fragen.
Grundsätzlich behält jeder Partner die Stuerklasse, so wie sie vorher war. Natürlich könnt ihr die Steuerklassen auch wechseln (3 und 5). Der arbeitende Partner hat dann ein höheres monatl. Nettoeinkommen. Das Arbeitslosengeld des anderen Partners wird dann aber entsprechend geringer ausfallen (eben als wenn dein Einkommen mit Steurkl. 5 versteuert würde). Was tinai schreibt ist nicht ganz richtig. Das Arbeitslosengeld wird zwar aus dem durchschittlichen, vor der Arbeitslosigkeit ezielten Einkommen berechnet aber es wird immer die aktuelle Steuerklasse zugrundegelegt. Also am besten mal vorher ausrechnen (lassen) ob ein Wechsel lohnt. junima
Bei ALG 1 ist es glaube ich noch unerheblich und alles kann so bleiben wie es ist. Als wir in ALG 2 gefallen sind, mussten wir vom Amt aus in 3 und 5. wurden da gar nicht gefragt und uns wurde gesagt, man kann bei Arbeitslosigkeit, wenn Gründe vorliegen sogar 2 mal im Jahr wechseln. bin aber nicht wirklich sicher, ob das nicht vorher bei ALG 1 auch so war *grübel* LG Diana
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