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Schnell eine "blöde" Frage bzgl. Arbeitsvertrag

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Hallo zusammen, kann mir jemand helfen: Wenn ich nach der Erziehungszeit weiterhin TZ arbeiten möchte, wird mein bestehender VZ-Vertrag ja geändert (der liegt ja aktuell still, da ich einen zusätzl. Vertrag während der Elternzeit habe). Darf der AG dann, da es eine Vertragsveränderung (oder sogar Neuvertrag??) ist, meinen bis dato unbefristeten Vertrag auf Befristung abändern? Danke für kurze Info und lg


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Hallo, eine frühere Kollegin von mir hat es - auf Anraten des Personalrates - so gemacht, dass sie ihre Teilzeit immer nur befristet beantragt hat. Immer für ca. ein Jahr und danach dann wieder ein neuer Teilzeit-Antrag für ein weiteres Jahr usw. Damit ruhte der Vollzeitvertrag (weiterhin) und sie bekam jeweils immer einen befristeten Teilzeitvertrag. Damit hat sie sich die Option gesichert, nach Beendigung einer Befristung wieder Vollzeit arbeiten zu können und ihr bestehender Vollzeitvertrag wurde nicht für immer in einen Teilzeitvertrag umgewandelt. Wenn zweites der Fall ist, ist man auf den guten Willen des AG angewiesen, wenn man wieder Vollzeit arbeiten möchte. Eine befristete Teilzeit-Tätigkeit wäre also nur zu Deinem Vorteil. LG Dani


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Hallo, ich glaube das ist Verhandlungssache. Du hast eigentlich das Recht auf die Fortsetzung deines ursprünglichen Arbeitsverhältnisses - da du aber selber eine Vertragsänderung wünscht nach der Elternzeit (Teilzeit), muss eine neue Vereinbarung geschlossen werden. Wenn dein AG in diesem Zug das Arbeitsverhältnis befristen möchte (und du das nicht willst), dann solltest du das besprechen - im schlimmsten Fall stellen sie sich quer, dann musst du halt beim alten Arbeitsvertrag (Vollzeit) bleiben, um das abzuwenden. Was ist denn der Grund, warum sie dich nach der Elternzeit befristen wollen? Bzw. weißt du das oder befürchtest du das "nur"? LG, Stefanie


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Hallo Stefanie, mir kam das nur in Kopf, weil ich mir Gedanken über meine Zeit nach der Elternzeit mache (geht noch genau 1 Jahr). Konkret gibt es dazu nichts, was mir Angst machen sollte, ich wollte aber wissen, ob sie diese Befristung einführen dürften.Das Unternehmen, in dem ich arbeite, hat immer mal wieder Wellen, an denen es Mitarbeiter los wird (ich arbeite im Marketing im Handel) und ich dachte, ob sie sich so vielleicht eine "Tür offen halten" wollen. LG