Mitglied inaktiv
Äh wie die ersten zwei Monate gelten immer als Bezugszeitraum der Mutter? Soll das etwa heißen, eine nicht arbeitende Mutter kriegt 12 Monate Elterngeld, eine arbeitende Mutter maximal 10 Monate? Denn das MuSchu-Geld kommt doch aus ner anderen Kasse, oder? Es gibt also max. Geld bis das Kind 14 Monate alt ist und wenn mind. einer nicht arbeitet in dieser Zeit. D.h. aber es ist nicht möglich, dass ein (arbeitender) Ehemann zwei Monate Elternzeit unmittelbar nach der Geburt nimmt und die Frau dann noch 12 Monate dran hängt an ihren Mutterschutz? ohjeeee, gut dass das Thema bei uns nicht mehr aktuell ist.
Die Mutter hat die zwei Monate Muschu, dann kann der Vater während der Zeit Elternzeit nehmen und bekommt Elterngeld. Dann kann die Mutter 10 MOnate nehmen. Wenn du vorher arbeiten warst bekommst du immer nur 10 Monate Elterngeld. Der Muschu wird abgezogen. Bleiben Vater und Mutter gemeinsam zu Hause reduziert sich die Zeit um die Hälfte. Eine Mutter ohne Arbeit hat 12 Monate elternzeit und wenn der Vater dann zu Hause bleibt hat er zwei zusätzliche. So isset. Gruß Annette
Hallo, vielleicht versteht man es so leichter: Eine arbeitende Mutter hat nach der Entbindung die Mutterschutzfristen (und somit das Muschaftsgeld), was gleichbleibend bedeutet ArbeitsVERBOT. Sie bekommt also auf jeden Fall ihr Mutterschaftsgeld. Das wissen die Ämter dann ja und somit kann der Vater erst nach den 2 Monaten in EZ gehen. Die Ämter zahlen doch nicht freiwillig, wenn es auch anders geht, da das Geld woanders her fließt ;-) Eine nicht arbeitende Mutter bekommt den Mindestbeitrag von Geburt ab an, da sie ja nichts anderes bezieht (Lohn). Wenn der arbeitende Vater in Elternzeit geht, müßte er aber dann auch ab Geburt an "sein" Elterngeld bekommen!? Also so habe ich es zumindest verstanden, dass es ist ;-) Gruß, Bianca
Mutter und Vater können gleichzeitig EG beziehen - und der Vater kann auch seine 2 Monate während des Mutterschutzes nehmen. Lena
Habe eben nochmal nachgelesen bei der Broschüre vom Bundesfamilienministerium. Da steht aber auch, dass es nie mehr als die 14 Monatsbeiträge Elterngeld gibt - je Paar oder je Partner. Wenn beide im Monat Elterngeld beziehen, wird das zusammengerechnet: also 1 Elterngeldbeitrag von Mutter plus nochmal 1 von Vater = schonmal 2 von 14 weg in 1 Monat. Und bekommt die Mutter Mutterschaftsgeld zählt es als ob sie Elterngeld bekäme. Nachzulesen Seite 14: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/Service/themen-lotse,did=89272.html Herrje, kompliziert ...
ich hab mich darüber ziemlich aufgeregt, weil wir es eigentlich mal so angeplant hatten, dass mein mann ab geburt elternzeit nimmt und ich die monate 13 und 14. das ist aber nicht möglich, da die ersten beiden monate immer der frau angerechnet werden. so hat mein mann die zwölf monate ab geburt genommen, die monate 13 und 14 gehen wir leer aus. finde es auch nicht 100%ig fair.
Wieso soll das nicht fair sein? Das Elterngeld soll doch Verluste des Arbeisteinkommens (zum Teil)ausgleichen. Wer Einkommen hat (Mutterschaftsgeld ist ja bereits eine Einkmmonsersatzleistung) braucht dafür doch dann nicht noch einen Ersatz. Ich als Selbständige erhalte kein Mutterschaftsgeld (und habe auch keinen Mutterschutz). Mir ersetzt das Elterngeld dann glücklicherweise bereits ab dem Tag der Geburt unseres Kindes wenigstens zum Teil mein Einkommen. Vollen Ersatz in Form von Mutterschaftsgeld für die ersten zwei Monate fände ich natürlich vieeeeel angenehmer... junima
Najaaaa, wenn man wert drauf legt, dass es eine Lohn-Ersatz-Leistung ist, dann bekommen aber nicht-arbeitende Eltern logischerweise auch nichts.
Der Mann kann gleichzeitig mit der Frau nach der Geburt in Elternzeit gehen. In den ersten beiden Monaten erhält er aber kein Elterngeld, weil die sonst arbeitende Mutter in dieser Zeit Mutterschaftsgeld bekommt. D. h. in der Tat, dass es reines Elterngeld nur für nicht arbeitende Paare 12 bzw. 14 Monate gibt. Allerdings bekommen Paare, in denen die Mutter berufstätig ist, ja in den ersten 2 Monaten Mutterschaftsgeld, das höher ist als das Elterngeld hinterher. Diese Paare bekommen das Elterngeld dann 10 bzw. 12 Monate bei Partnermonaten.
mein mann hat in den ersten beiden monaten nach der geburt durchaus elterngeld bekommen. für uns war es nur so, dass - laut dem typen der elterngeldstelle - für uns keine möglichkeit gab, die 14 monate zu bekommen. mein mann musste ab geburt beantragen, weil er 12 monate nehmen wollte, und das ging nur ab geburt. wir dachten dann nämlich, ich könnte die ersten beiden monate nehmen (dann natürlich ohne elterngeld) und mein mann die monate 3-14, und das ging nicht.
... er kann für die zwei Monate Elterngeld bekommen. Dann sind seine zwei Monate weg. Gruß annette
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