Mitglied inaktiv
Mein Mann hat gerade seinen ersten Brief von der Rentenversicherung bekommen. In dem Zusammenhang ist mir die Frage eingefallen, wie die beiden Vätermonate der Elternzeit rententechnisch abgewickelt werden. Ich glaube, dass ich im Bekanntenkreis mal gehört habe, dass die Verbuchung als Kindererziehungszeit nicht automatisch erfolgt, wenn Elternzeit genommen wird, sondern dass beide Elternteile eine Erklärung darüber abgeben müssen, wie sie die Anwartschaften untereinander aufteilen. Kann mir jemand hierzu weiterhelfen? Vielen Dank.
Das nennt sich Kindererziehungszeiten :-) Die werden automatisch immer der Mutter zugeordnet. Ob es sich lohnt diese umzubuchen muß genau betrachtet werden und kommt auf die Jahresverdienste der Eltern an. Auf der Seite der BfA /LVAn kann man ein Formular herunterladen, in dem dann beider erklären, die Kindererziehungszeiten für X Monate auf den Vater zu übertragen. Ich hab das für 2 Kinder gemacht (da Papa voll Zuhause war) und bin fast verzweifelt, weil die echt zu bl... waren das richtig hinzukriegen, dabei haben wir nicht geteilt, sondern VOLL überschrieben...*seufz* Viele Grüße Désirée
würde ich den bürokratischen Aufwand wohl nicht auf mich nehmen :-(
Sofern dein Mann Angestellter oder Arbeiter (also nicht selbständig beschäftigt) ist, macht der Arbeitgeber ohnehin eine automatische Mittelung an die Rentenversicherung über die Elternzeit (eine sogen. Sozialversicherungsmeldung). Von dieser Meldung bekommt dein Mann ein Exemplar (Jeder Arbeitnhemer bekommt mindestens einmal im Jahr eine solchen Auszug - die sogen. Jahresmeldung). Nicht immer ist die Rentenversicherung (Frag den Abendwind, warum?!) in der Lage, diese Meldungen zeitnah im Rentenkonto zu verbuchen. (Ist mir selbst schon so gegangen...) aber mit dieser Sozialversicherungsmeldung (GUT AUFHEBEN!) kann dein Mann auch noch nach 100 Jahren nachweisen, dass er in Elternzeit war und dies auf dem Rentenkonto gutgeschrieben bekommen... junima
EZ hat nix mit gesetzlicher Rente zu tun. Kindererziehungszeiten bekommt man einzig und allein aufgrund der Tatsache, daß man ein Kind in die Welt gesetzt hat. Ob man EZ nimmt oder nicht, ist dabei völlig irrelevant für den Rentenversicherungsträger. Da der MuSchu dem Rentenversicherungsträger IMMER gemeldet wird (wenn man angestellt war) bekommt die Mutter dadurch auch automatisch (zumindest beim ersten Kind) die Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Auch wenn sie nahtlos weiterarbeitet, bekommt die die "Kinderpunkte". Viele Grüße Désirée
Es ist genauso wie Desiree schreibt, das hat mit der gesetzlichen Rente nichts zu tun und man muss diesen Antrag stellen. Das steht uns noch bevor, weil wir das erst nächstes Jahr machen, wenn unser Sohn 10 ist, die überschreiben nämlich immer nur für die schon vergangene Zeit. Da diese Zeiten bis zum 10. Lebensjahr gezählt werden, mein Mann alles bekommen soll (arbeitet wegen Teilzeit), machen wir das alles auf einen Schlag. Gruß, Renate
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