Mitglied inaktiv
Hey Ihr Lieben, ich habe gerade in so einer Elterngeld-Beilage in der neuen Eltern gelesen, dass wenn ich vor der Geburt meines Kindes 30 Stunden gearbeitet habe und das danach auch wieder tue, trotzdem noch Anspruch auf Elterngeld habe (Mindestelterngeld von 300 Euro). Ich habe das hier auch schonmal gehört, aber ich kann das überhaupt nicht glauben, denn ich hätte dann ja 300 Euro mehr als vorher zur Verfügung *grübel*. Weiß da jemand von Euch Bescheid? Danke Carolin
ist korrekt, geht mir genauso. (das Geld geht allerdings für Kinderbetreuung wieder drauf ;-()
Probier doch mal http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ da kannst du auch deinen verdienst während des Elterngeldes eingeben.
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