Mitglied inaktiv
nur noch was zum rechtlichen, weil so einige geschrieben haben, das sei doch privatsache und die schule solle sich nicht reinmischen. als erbe von 1949 steht religion (als einziges fach!) im grundgesetz festgeschrieben, d.h. die schulen müssen (!) religionsunterricht anbieten (also natürlich nur die öffentlichen). natürlich kann kein lehrer gezwungen werden, religion zu unterrichten, und kein schüler, den unterricht zu besuchen, aber religion ist ein unterrichtsfach. die bildungsziele, zumindest hier in bayern, beinhalten: "ehrfurcht vor gott". ich - auch als religionslehrerin, die im übrigen ethik unterrichtet ;-) - halte nichts davon, religion so zwingend festzuschreiben. aber bevor das im gg nicht geändert wird, sind das nun einmal die tatsachen. und daraus folgt dann eben auch, dass die schule gottesdienste anbietet, und daraus folgt dann eben auch, dass es lehrer geben muss, die sich "opfern" und die schüler beaufsichtigen. an meiner schule sind die schulgottesdienste unglaublich langweilig, weil die fachschaften so zerstritten sind (wie gesagt, ich unterrichte hier nicht religion), dennoch gehe ich hin. jedem sei es überlassen zu gehen oder nicht, aber aufsicht ist für uns eben aufsicht (ächz, hatte grade aufsicht bei der überlauten mittelstufenparty, das war wesentlich schlimmer als ein schulgottesdienst ;-)). ich weiß schon, etwas of topic, wollte ich aber noch zu unten bemerken. magistra
besser hätte ich es auch nicht formulieren können. Lg Sabrina
Hallo ja, aber das ist defintiv BAYERn und nciht der Rest der Republik und es sind ja auch genug Lehrer "Mitglied" in der Kirche und können also dorthin gehen. MUSS man übrigens in bayern bei der Vereidigung immer noch auch auf "im vertrauen auf Gottes Hilfe" seinen Eid leisten? Ich durftte dankenswerterweise schon vor 15 Jahren darauf in SH verziechten..wie siehts in bayern aus?? LG HEnni
... mit Vertrauen auf Gott (o.ä.) durfte ich 2001 weglassen (hab ich aber nicht!) Liebe Grüße aus dem schönen Bayern :-) Cella
Hallo, schlimm genug, dass es in Bayern so ist. Bei uns in NRW sind solche missionarischen Ziele im Lehrplan für den Religionsunterricht auch drin, aber da muss man ja zum Glück nicht teilnehmen. Mit dem Grundgesetz hast Du recht, aber so was kann man ja ändern und sollte es auch. Religionsfreiheit, ja natürlich, aber eine komplette Trennung von Staat und Kirchen, das würde ich für richtig halten. Auch so Sachen, dass die Kirchensteuer staatlicherweise eingezogen wird, müssten dann weg. Andere Vereine müssen auch ihre Mitgliedsbeiträge selbst eintreiben. Viele Grüße, Renate
o.T.
denn ihc habe mein Kind ja nciht FREIWILLIG in einem kirchlichen kindergarten, sondern weil es der einzige hier ist. Von mir aus darf gern die Gemeinde selbst die Aufgabe der Versorgung mi Kindergartenplätzen übernehmen, warum nihct!?!?!?!
Ja natürlich, ich würde so eine Einrichtung eh nicht freiwillig betreten. Aber unter einer Bedingung: Die müssten dann komplett ohne staatliche Finanzierung laufen und dann gäb es die halt auch nicht mehr (und das Geld könnte für weltanschaulich neutrale Einrichtungen genutzt werden, was eh besser wäre). Gruß, Renate
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