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Mal eine Frage zum TVöD

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Hallo, mein Mann ist Stationsleitung und wurde bisher nach BAT bezahlt und Lohnzahlung war am letzten des Mon.. Jetzt wurde das ganze "umgewandelt" in den TVöD, soweit, so gut. Aber nun soll am 16. des Mon. bezahlt werden (eigentlich kein Problem), aber somit haben wir u. die ganzen anderen 1,5 Mon. kein Gehalt. Können die das so einfach machen, ohne am letzten zumindest einen Abschlag zu zahlen? Wir sind ja nicht die einzigen, deren Abbuchungen am 1. des Mon. laufen. Wisst ihr da was ? LG Sandra


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also, ich bin keine expertin, hab aber ein bisserl mit öffentlichem dienst zu tun. normalerweise bekommt man da doch recht problemlos einen abschlag, wenn man anruft, oder?


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Hi, nee, machen die nicht, weil zu viele Agestellte das dann auch haben wollen. LG Sandra


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Wenn anstelle des letzten schon am 16. gezahlt wird, dann habt Ihr doch nur einen halben anstelle 1,5 Monate zwischen den Auszahlungen. Oder habe ich das falsch verstanden und er bekommt das Gehalt erst am 16. des folgenden Monats?


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mich wundert diese umstellung, denn ich arbeite an der uni und wir ahtten es genau umgekehrt. vorher zur mitte des monats (sozusagen ein halbes gehalt als vorschuß ) und nun zum ende. unsere umstellung erfolgte NRW-weit letztes jahr oder sogar schon vor zwie jahren (?) und war unabhängig vom TV-L. bei uns wurde die umstellung im november vorgenommen. da kam der weihanchtsgeld-zuschlag, und damit mußte man 6 wochen auskommen. es ging allen so und mit einer normalen vorankündigung ist das sicher rechtens. mich wundert, daß bei euch auf die mitte des monats umgestellt wird. gruß claudia


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Hi, die MAV hat gesten ein Rundschreiben rausgegeben, auf dem stand: Morgen (also heute 31.10) gibts nichts, erst am 16.11 wieder, dann aber halt das 1,5-fache (den genauen Wortlaut weis ich nicht mehr).Also von großartiger Ankündigung war nichts. Und da weis ich nicht, ob das überhaupt geht. LG Sandra


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War bei uns (ca. 500 Leute) bei der Umstellung auf TV-L auch so. Und ja, die können das machen. Wir waren auch 14 Tage ohne Moos. LG Sonja


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Arbeitslohn ist spätestens am letzten Tag des Monats fällig - daher kann der AG ohne die Zustimmung des AN die Lohnzahlung NICHT um 2 Wochen nach hinten schieben - auch nicht begründet. Würde aber trotzdem versuchen, zunächst einen gütlichen Weg zu finden, z.B. Abschlagszahlung o.ä.. Bei einem Hinweis darauf, dass diese Regelung nicht rechtens ist - und das wissen die AG sehr wohl!- geht das dann oft erstaunlich einfach. Gruß, Speedy