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Kündigungsrecht des Kindergartens??

Kündigungsrecht des Kindergartens??

Mitglied inaktiv

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Hallo, dann frage ich hier auch mal noch an, vielleicht hat hier jemand eine gute Idee oder kennt das Problem zumindest - kann ein Kindergarten einfach so einen schriftlichen Betreuungsvertrag kündigen? Es geht um unseren 2-jährigen Sohn, der bisher bei der Tagesmutter war, wenn ich arbeite, jetzt hatten wir zum 01.01. einen Kindergartenplatz für ihn im ev. Kindergarten (mit schriftlichem Betreuungsvertrag, alles unter Dach und Fach), unser älterer Nachwuchs geht dort auch in den Kindergarten. Der Kindergarten hat zum 01.11. extra eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren eingerichtet, die Kinder, die bis zum Frühjahr 3 Jahre alt werden, sind schon zum 01.11. in den KiGa gekommen, die Kleinsten, die erst im Sommer 3 werden, sollten zum 01.01. mit hinzu kommen. Allerdings hatte der Kindergarten so kalkuliert, als ob die Kinder schon 3 Jahre alt wären und es die entsprechenden Zuschüsse der Stadt gäbe, wie für Kinder ab 3 Jahren. Nachträglich hat der KiGa festgestellt, ups, das funktioniert ja nicht - statt 100 Euro sollten also rund 400 Euro gezahlt werden für den Ganztagsplatz. Jetzt war die Frage, was geht vor - die Satzung der Stadt oder der schriftliche Vertrag - Antwort der Stadt (als Aufsichtsbehörde), grundsätzlich gilt die Satzung, wenn im Vertrag jedoch ein fester Betrag stehe, habe der KiGa ein Problem... d.h. der KiGa würde auf rund 300 Euro Kosten pro Platz und Monat sitzen bleiben, wenn wir auf dem Vertrag bestehen würden. Das hat der Kirchenvorstand jetzt auch festgestellt - und gestern haben wir ein Schreiben des Vorstands bekommen, leider, leider müssten sie den Betreuungsvertrag kündigen, offizielle Begründung - die Regelungen der Stadt würde die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht zulassen. Ich glaub, ich steh im Wald?!? Da richten sie extra eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren ein, und dann sowas?!? Und vor allem - was mach ich denn jetzt? Die Tagesmutter haben wir schon gekündigt, mussten wir ja fristgerecht zum 01.01., und jetzt sitzen wir ohne Platz da? Die Kirche bietet uns großzügig einen Platz in einer Mini-Gruppe - zwei Vormittag die Woche für 3 Stunden, obwohl wir im KiGa einen Ganztagsplatz hatten - da ich drei Tage die Woche voll arbeite... Mir fehlen komplett die Worte und ich bin fertig!!! Hat irgendjemand eine Idee, ob es eine Möglichkeit gibt, gegen die einseitige Kündigung des Betreuungsvertrages durch den Träger vorzugehen? Im Vertrag steht ein außerordentliches Kündigungsrecht von 4 Wochen bei Beitragserhöhungen vor, und der KiGa müsste ja den Beitrag erhöhen, von den bisherigen 100 Euro auf die - von der Stadt vorgegebenen - 400 Euro. Aber es kann doch nicht möglich sein, dass der KiGa die Gebühren erhöht und mit dieser Gebührenerhöhung sein Kündigungsrecht begründet - oder?? Hat, bitte, irgendjemand eine kluge Idee? Mir fällt im Moment nichts mehr ein... ;-((((((((


Mitglied inaktiv

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Hallo, das klingt alles ziemlich unsauber von dem Kindergarten. Meine Guete, wer hat denn da gepennt? Was den Vertrag angeht, kann ich dir keine verbindliche Auskunft geben. Allerdings glaube ich, dass das ausserordentliche Kuendigungsrecht wg. Gebuehrenerhoehung DIR zustuende und nicht dem Kindergarten. Und die Begruendung klingt auch seltsam: "die Regelungen der Stadt würde die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren nicht zulassen." Es scheint ja, dass das durchaus erlaubt ist, dass sich die Damen und Heren nur eben verkalkuliert haben. Was ja nicht dein Fehler ist. Tja, was tun? Ich wuerde noch nicht aufgeben. Die sollten dir wenigstens bei einer Ueberbrueckungszeit helfen, sonst stehst du wegen deren Versaeumnis ohne Kinderbetreuung da. Wenn sich gar kein Entgegenkommen zeigt, kann man auch immer noch ueberlegen, ob man diesen Vorfall oeffentlich macht (Lokalzeitung). Ich druecke dir die Daumen harmony


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Hallo, klingt verzwickt ... Hast du denn schonmal direkt selbst mit der Stadt bzw. der Kindergartenaufsichtsbehörde oder wie auch immer das sich nennt gesprochen und dir dein Problem geschildert?? Wenn nicht, dann tu das. Vielleicht gibt es doch noch einen Weg. Dem Kiga allein würde ich jedenfalls nicht trauen. Sondern mit denen, die das letztendlich entscheiden / entschieden haben, besprechen. Gruß und viel Glück, Bianca