Mitglied inaktiv
Hallo! Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Mein Problem: Ich bin in der 31. SSW und nehme danach 1 Jahr Elternzeit, mein Chef (selbst Arzt) hat mir zu Beginn der SS die Hölle heiß gemacht, ich würde die Praxis im Stich lassen, also habe ich mit meiner Mutter alles geregelt, damit ich halbtags in diesem 1 Jahr arbeite, bis zu 30 Std. darf man ja. Seit dem 1. Oktober hat mein Chef jetzt als Ersatz für mich eine komplette u. unbefristete Helferin eingestellt. Auf meine Frage, was denn nach diesem 1 Jahr sei, bekomme ich nur die Antwort "Es sei nichts geplant". Klar, er muss mich wieder nehmen, aber was wenn er mir nach 1 Monat oder so eine Kündigung in die Hand drückt? Darf er das? Wir sind weniger als 5 Angestellte.
Ja, sobald du aus der Elternzeit wieder an deinen Arbeitsplatz zurückkehrst, unterfällst du wieder dem "normalen" Kündigungsschutz - und in einem so kleinen Unternehmen könnte er dir dann mit der vertraglichen bzw. gesetzlichen Frist kündigen aus betrieblichen Gründen wie der anderen Dame auch. Gruß, Speedy
Soweit ich informiert bin kann er Dir nicht so einfach kündigen.Deshalb gibt es doch die Gesetze.Man kann bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen und der Arbeitgeber ist verpflichtet einen den Arbeitsplatz frei zu halten. Lass Dich da mal nicht von Deinem Chef unter Druck setzen.Ansonsten würde ich mir an Deiner Stelle einen Anwalt nehmen und vors Arbeitsgericht ziehen - da kommt er nicht mit durch. Wielange arbeitest Du denn schon dort ?
in Deinem Fall. Und wenn Du nur für ein Jahr Elternzeit eingereicht hast, kannst Du das auch nicht so ohne weiteres ändern.
habe gerade gelesen, dass Du erst in der 31. SSW bist und außerdem innerhalb der Elternzeit 30 Std. arbeiten wolltest. Also wenn Du Elternzeit noch nicht eingereicht hast (ist je eher unüblich so früh), dann beantrage auf jeden Fall für zwei Jahre. Das dritte Jahr darfst Du dann noch dranhängen und Du siehst ja dann, wie es läuft. Wenn Du innerhalb der Elternzeit maximal 30 Stunden arbeitest, so berührt das Deinen bestehenden Vertrag nicht, der bestehende Vertrag ruht während der Elternzeit. Während der Elternzeit bist Du auch unkündbar (mit einigen wenigen Ausnahmen).
elternzeit brauchst du max. 7 wochen vor antritt einreichen. da ist dein kind ja schon da. also, laß die zeit und erkundige dich genau. gruß claudia
Elternzeit muss 8 Wochen vor Antritt angemeldet werden (schriftlich). Soll die Elternzeit unmittelbar auf den Mutterschutz folgen, so muss sie spätestens 14 Tage nach Entbindung angemeldet werden. Gruß Tina
hier ein auszug aus der broschüre vom bmbf Spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z.B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Wollen die Eltern die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen, müssen sie dies spätestens acht Wochen vorher bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich anmelden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z.B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sich diese im Einzelfall nicht ausreichend vorplanen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des vater). gruß claudia die broschüre kann man sich übrigens zuschicken lassen oder runterladen.
Nee, sieben Wochen ist schon richtig seit 2007 Seit 2007 ist die Frist zur Meldung der EZ allgemein 7 Wochen, egal, wann diese beginnen soll. Früher waren es 6 oder 8 Wochen, je nach Beginn der EZ. Viele Grüße Désirée
Innerhalb 2 Wochen nach Geburt ist "spätestens 6 Wochen vor Ende Mutterschutz". Allerdings habe ich gerade mit Interesse desirees Beitrag gelesen, das wusste ich tatsächlich noch nicht, dass es inzwischen 7 Wochen sind unabhängig von der Lage. Grüßle Tina
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