Elternforum Baby und Job

@ fenja2003 oder wer sich auskennt

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hallo maike! du hattest mir im letzten jahr so lieb geholfen als ich auskünfte brauchte bzgl. der afa, kannst du mir evtl. eine frage zum kindergeld beantworten? oder jemand anderes vielleicht? viele grüße antonia


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hallo, soweit ich kann, sehr gern. aber die die meisten familienkassen ausgelagert sind ( wie bei uns auch) kann ich nicht versprechen, dass ich dir helfen kann. frag mal los :-) gruß


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hallo, das ist ja prima. habe gar nicht zu hoffen gewagt, dass du so schnell antwortest. erstmal hätte ich grundsätzlich eine frage, wenn jemand in deutschland wohnt (und auch immer gewohnt hat) aber im benachbarten ausland arbeitet, steht ihm dann kindergeld für seine beiden kinder zu? viele grüße antonia


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grundvoraussetzung ist, dass die eltern in deutschland wohnen bzw. ihren gewöhnlichen aufenthalt haben- selbst, wenn ein im eu-ausland beschäftigter, in der brd lebender alternteil ein ausnahmefall sein sollte (was mir nicht bekannt wäre) würde ggf. der andere elternteil die voraussetzung erfüllen. da ich zumindest im gesetz nichts gegenteiliges gefunden habe, sollte das kein problem sein. um sicherzugehen, würde ich einfach mal direkt bei der famka fragen (siehe ortsverzeichnis unten) liebe grüße, maike http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/Ortsverzeichnis-der-Familienkassen.pdf


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hallo maike, lieben dank schon mal. meine bekannte und ihr mann haben sich getrennt, sie lebt mit den kindern in einer wohnung, er hat eine eigene wohnung und sie arbeitet im ausland, lebt aber in deutschland und beim amt wurde ihr gesagt, sie solle zusehen, dass sie kindergeld aus holland bekommt weil sie dort arbeitet und nicht in deutschland. gibt es denn ein gesetz wo man evtl. mal nachlesen kann oder evtl. sogar der frau beim amt den text zu lesen geben könnte? ohne das kindergeld, ist es echt knapp bei ihr und sie möchte ungern, dass ihr (ex)mann noch für sie aufkommen muss. viele grüße antonia


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Mit fehlender Praxis interpretiere ich, nachdem ich mit das ESTG (§§ 62-72) und Bundeskindergeldgesetz (§§ 1-11) jetzt mal reingezogen habe, das ganze auch anders. aber wie gesagt- das ist absolut nicht mein fachbereich! Demnach erhält man Kindergeld für Kinder dort, wo man versicherungspflichtig ist- das wären demnach die Niederlande. http://ec.europa.eu/employment_social/missoc/2002/missoc_206_de.htm der satz ist dort wesentlich geringer, so daß das für deine bekannte tatsächlich problematisch werden kann. wenn dem tatsächlich so ist. würden aber ggf. die kinder bei den großeltern leben, könnten diese in D das volle Kindergeld bekommen. Sorry!


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:-( das ist dann wirklich arg für sie, denn die kinder ummelden ist nicht möglich, da sie für ihre wohnung einen wbs benötigt, den bekommt sie bei der größe und zu dem preis nur mit den kindern. vielen lieben dank für deine mühe! liebe grüße antonia


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noch was vergessen. wo kann man sich denn am besten mal schlau machen oder evtl. noch mehr erfahren? beim arbeitsamt sowie beim sozialamt waren sie sehr unfreundlich und auch recht desinteressiert ihr weiterzuhelfen, leider. und sie ist wirklich bemüht alles so auf die reihe zu kriegen. einen job in deutschland bekommt sie auf die schnelle ja auch nicht.


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das ist wirklich blöd. da wird sie dann den vater in die pflicht nehmen müssen, ob sie möchte oder nicht- er ist nun einmal unterhaltspflichtig und das geld steht den kids ohne frage zu. wenn sie für die wohnung schon einen wbs bekommt, kann es finanziell nicht allzu rosig aussehen, dem vater da eine verantwortung gegenüber den kids erlassen zu wollen wäre also wirklich unangebracht. was eventuell möglich wäre, ist, kinderzuschlag zu beantragen, da das wirklich nur nach wohsitz und einkommen geht. vielleicht wäre das einen versuch wert? http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Allgemein/KIZ,renderVersion=renderFull.html#faq173930 lieben gruß!


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wirklich kompetent beraten werden kann man nur dort- ggf. auch mal über die hotline vom bundesministerium fur familie (vielleicht mal googlen wegen der nummer...) nett beraten wird man bei unserer famka auf jeden fall Tel.: 05351/ 522 - 630 Mo., Di., Do.: 8.00 -12.30 Uhr, Do 16 - 18 Uhr wenn man vorab sagt, dass es sich um einen allgemeine rechtliche auskunft handelt, sollte die fehlende örtliche zuständigkeit kein problem sein.


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Hallo, ich meine aber, das es nur so sein muss, dass man den Wohnsitz hier haben muss. Steht zumindest hier: http://www.sis-verlag.de/Service/kgmb2001.htm Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Das müsste für deine Freundin auch gelten. Gruß Annette.


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http://steuerberater-mulder.de/arbeiten_in_nl.htm Es gibt ein Zusammentreffen beider Kindergeldansprüche. Wenn das Kindergeld in den Niederlanden niedriger ist, dann bekommt man auch noch einen Teil des deutschen Kindergeldes. Sie darf auf jeden Fall nicht schlechter gestellt sein, als die anderen Mütter. Gruß Annette


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http://www.grenzpendler.nrw.de/ Da gibts gute Tips. So jetzt reichts. Gruß Annette


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hallo maike, der vater ist nicht zahlungsunwillig. er zahlt für die kinder aber sie möchte nicht, dass er für sie zahlen muss. zudem wir eben eigentlich der meinung waren, dass ihr das kindergeld zusteht. ich habe die informationen von dir an sie weitergegeben und sie meinte, ihr steht zwar holl. kindergeld zu und aus deutschland die differenz zu dem wesentlich geringeren holl. kindergeld aber in holland kann sie erst ab februar neu beantragen und von hier kriegt sie so lange auch nichts. das ist eine lange zeit, wenn das geld knapp ist. vielen dank und liebe grüße antonia


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hallo annette, auch dir danke für deine hilfe, werden uns die links nachher mal näher ansehen. viele grüße antonia