Mitglied inaktiv
Guten Abend, ich dachte ich frag hier mal, da sich hier einige von euch vielleicht schon mit den Fragen beschäftigt haben: Ich habe nach der Geburt meines Sohnes im März für 2 Jahre Elternzeit beantragt und werde ab April Teilzeit arbeiten (vorher Vollzeit). Kann mein AG mich nach diesen 2 Jahren dann kündigen? Wenn ja, kann ich die Elternzeit verlängern damit er mich nicht kündigen könnte? Aber würde das Sinn machen, wenn ich ja arbeite (Teilzeit)? Fragen über Fragen.. Wäre euch sehr dankbar für Antworten Gingi
Ja, du kannst das dritte Jahr noch beantragen (bis 8 Wochen vor dessen Beginn). Aus meiner Sicht macht das schon Sinn, eben wegen des Kündigungsschutzes. Und weil du danach ein Anrecht auf deinen Vollzeitplatz hast, falls du das wieder möchtest. Denkst du denn, dass die Gefahr einer Kündigung besteht, wo er doch offenbar Arbeit für dich hat? LG Berit
Hallo, soweit ich mich besinne, läuft nach (3 oder) 4 Monaten nach Ablauf der Elternzeit der besondere Kündigungsschutz aus. Gruß, Bianca
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