Mitglied inaktiv
Folgender Tipp kam von einer Familienberatungsstelle an Bekannte: Vater soll gleich die ersten beiden Monate als Partnermonate nehmen und dann die Frau erst Monat 3-14. Somit kann die Frau insgesamt 14 statt nur zwölf Monate zu Hause bleiben. Monat 1 und 2 hat sie ja Mutterschutz. Kann das sein? Kennt sich hierzu jemand aus? Ich würde mich über Hinweise/Erfahrungen sehr freuen. Bisher war ich davon ausgegangen, dass eine Anrechnung des Mutterschutzes auf den Elterngeldbezug erfolgt.
tja, so aht sich das eine erzieherin aus unserer kita auch gedacht. der mann ist auch beim jugendamt. die haben es so gemacht, aber nein, so geht es wohl nicht. so wird nicht 14 monate gezahlt. sondern eben nur 12. warum, habe ich auch nicht verstanden. gruß claudia
Hallo, die Monate in denen die Frau ihr Gehalt oder eine Lohnersatzleistung (Mutterschaftsgeld) bekommt, zählen automatisch als Elterngeldmonate und werden verrechnet. Der Mann kann zwar seine Partnermonate in den ersten zwei Monaten nehmen, dann sind aber quasi 4 Monate gleichzeitig weg, weil die 2 Monate für die Frau auch zählen. Also bleiben insgesamt trotzdem die 12 Monate übrig. Nimmt der Mann gar keine Monate bleiben insgesamt nur 10 Monate. Ich glaube auf die vollen 14 Monate kommen nur Frauen, die z.B. schon in Elternzeit sind und somit nicht die ersten 8 Wochen "verrechnet" bekommen. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher. LG Stephanie
Hi, die ersten 2 Monate werden bei allen Müttern automatisch als Elterngeldmonate angerechnet, die Mutterschaftsgeld beziehen, d.h. vor der Geburt in einem Arbeitsverhältnis standen. Gruß, Speedy
das wollte wir auch so machen, aber es ist nicht möglich, wie amelily und speedy ja schon erklärt haben. ich halte das für eigentlich unfair, denn die beiden mutterschutzmonate gelten automatisch als elterngeldmonate, obwohl man da ja gar kein elterngeld erhält. bei uns war es so, dass mein mann 10 monate nehmen wollte und ich zwei. allerdings ist es nicht möglich, dass ich zwei monate nehme und mein mann danach 10. also musste mein mann die 12 nehmen (das ist bei unsverdiensttechnisch durchaus ein unterschied!). naja, wie so oft: mann darf sich aussuchen, welche der 12 monate er nimmt, frau ist zumindest bei zwei monaten festgelegt...
Vielen Dank für die erhellenden Antworten. LG
Hallo Magista, mein Mann und ich haben auch beide Elternzeit mit Elterngeldbezug genommen, aber keiner "musste" 12 Monate nehmen, sondern wir konnten beide (außer den Mutterschutzmonaten) frei wählen, wann und wieviele Monate Elterngeld wir in Anspruch nehmen. Es kann Deinen Mann keiner zwingen 12 Monate Elterngeld zu beziehen, wenn er nur 10 will. @all Beszogen auf das Kind können die Eltern schon bis es 14 Monate alt ist, Elterngeld bekommen. Dabei hat die Frau automatisch die ersten beiden Monate Elterngeldbezug und kann dann noch weitere 10 Monate nehmen (z.B. direkt nach dem Mutterschutz). Dann kann der Vater noch 2 Monate nehmen, das Kind ist dann 14 Monate alt. Aber außer die beiden Mutterschutzmonate kann man die restlichen Monate frei verteilen, aber jeder Partner kann max. 12 Monate Elterngeld beziehen, zusammen max. 14 Monate. Viele Grüße, Sabine
Hallo Sabine, aber die Eltern bekommen doch in den ersten zwei Monaten (Mutterschutz) kein Elterngeld. Also können die Eltern natürlich 14 Monate beim Kind bleiben, bekommen aber 12 Monate Elterngeld. LG Stephanie
Hallo Stephanie, das Mutterschutzgeld nach der Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet, dh. das Elterngeld um das Mutterschutzgeld verringert, in den 8 Wochen kommt dann meistens 0€ dabei heraus. (Und in der Logik von Gesetzen etc. bezieht man dann Elterngeld, aber die Summe ist halt 0). Aber da Monate ja etwas mehr als 8 Wochen haben, bekommt man meistens für den 2. Lebensmonat noch ein bisschen Elterngeld. Interessanter wird es für die Mütter, die nicht gearbeitet haben und max. die 13€ pro Tag Mutterschutzgeld von der Krankenkasse bekommen, die bekommen dann den Sockelbetrag minus 13 € am Tag. Ich finde das ja auch nicht toll und es ist eine ziemliche Augenwischerei, hatte ich mir nämlich vorher auch anders vorgestellt. Aber so ist es halt gesetzlich geregelt. Viele Grüße, Sabine
ja, klar kann ihn niemand zwingen, zwölf monate zu nehmen, aber de facto hat er sie natürlich genommen, damit wir in den ersten beiden monaten nach der geburt auch elterngeld bekommen (von seinem gehalt). ich habe dann gar keinen antrag eingereicht. uns hat der mann von der elterngeldbezugstelle gesagt, dass es für meinen mann nicht möglich ist, die monate 3-14 zu nehmen, da er das elterngeld ab geburt beantragen MUSS. *grübel*, aber vielleicht hätte es funktioniert, wenn ich die ersten beiden monate beantragt hätte (ohne dann eine leistung zu bekommen) und er daraufhin die nachfolgenden. oder hab ich jetzt 'nen knoten im hirn. ist ja egal, der staat hat durch uns eh keine finanziellen ausgaben, da mein mann ja holterdipolter einen neuen job bekommen hat, wir jetzt beide arbeiten und gar kein elterngeld mehr bekommen.
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