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Elterngeld und Steuerbelastung daraus

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Folgenden Passage fand ich im Internet zum Thema Elterngeld und Steuern (Frage dazu folgt nach Zitat): Das Elterngeld ist zwar steuerfrei und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes für Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für die Einkommensteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet. Damit wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hat die steuerliche Auswirkung des Elterngeldes beispielhaft berechnet: Ein Ehepaar erhält am 2. Januar 2007 Nachwuchs. Die Mutter verdiente im Jahr 2006 30.000 Euro brutto, die sie in der Steuerklasse IV versteuert hat und erhält nun Elterngeld in Höhe von 1.000 Euro pro Monat bzw. 12.000 Euro im Jahr 2007. Der Ehemann hatte im Jahr 2007 einen Bruttojahresverdienst von 30.000 Euro und wechselte nach der Geburt des Kindes von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III. Würde das Elterngeld nicht zur Berechnung der Steuerbelastung herangezogen, so müsste er 1.550 Euro Steuern für 2007 zahlen. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 6,5 Prozent. Wird das Elterngeld jedoch wie vorgesehen unter Progressionsvorbehalt hinzugezogen, erhöht sich der Durchschnittssteuersatz nahezu auf 12,4 Prozent. Die Steuerbelastung würde auf 2.930 Euro steigen. Die steuerliche Mehrbelastung würde 1.380 Euro betragen. Irgendwie empfinde ich das als Diskriminierung der verheirateten Paare: Bei unverheirateten Paaren bliebe der Elterngeldbezug der Frau bei der Steuerberechnung des Mannes ohne Beachtung, während es bei Eheleuten zu einer höheren Steuerlast führt. Sehe ich das richtig? Oder ergibt sich diese hohe Betragsdifferenz vor allem durch den Umstand, dass der Ehemann im Beispiel in die Steuerklasse III gewechselt ist? Leider bin ich in Sachen Steuern eine Niete. Vielleicht ist ja eine Expertin unter uns, die etwas Licht in die Sache bringen kann. Lieben Dank für erleuchtende Antworten.


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Hallo kleine Fee, das ist schon eine interessante Frage, so genau kann ich das jetzt auch nicht beantworten. Aber es gibt ja auch noch die Möglichkeit der getrennten Veranlagung bei der Steuer, vielleicht kann man damit umgehen, dass sich der Progessionsvorbehalt nicht auf das Gehalt des Partners auswirkt. Das wird mir dann mein Steuerprogramm sagen nächstes Jahr... Es interessiert mich aber auch. Gruß, Sabine


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Hallo, ja, davor warnen Steuerexperten! Sie raten deshalb, sich das Elterngeld, wenn es sich um eine "größere" Auszahlungssumme monatlich handelt, auf 2 Jahre zu splitten. Um so nur eine (evtl) kleinere Nachzahlung an Steuern zu haben. Wie alles genau ist, werden die Betroffenen wohl erst Mitte, Ende nächsten Jahres wissen, wenn sie für 2007 ihren Lohnsteuerausgleich-Bescheid haben. Aber die Beispielrechnung, die du kopiert hast, ist ja hammerhart! Gruß, Bianca


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Heulen und Zähneklappern wird das geben!!! Das habe ich schon Anfang diesen Jahres prophzeit! Der Progressionsvorbehalt beim Mutterschaftsgeld ist schon blöd, aber eben um Klassen höher beim relativ hohen Erziehungsgeld ab 2007! 1000 EUR Steuern rausbekommen ist nett, aber das selbe NACHZAHLEN zu müssen ist übelst! Und das wird nächstes Jahr viele treffen denkt an meine Worte! Sooo benachteiligt sind aber die verheirateten Familien auch nicht, es gibt schon noch viele Vorzüge, je nach den persönlichen Gegebenheiten. Und eben wegen diesen bin ich NICHT verheiratet :-) Viele Grüße Désirée


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Hallo, ja ich habe das auch schon gehört, bin aber leider kein Steuerexperte. Mein Finanzbeamter ist immer sehr nett, ich muss ihn mal anrufen, ob es dann vielleicht bei uns vorteilhafter ist, wenn ich (mein Mann bleibt 12 Monate zuhause) die Lohnsteuerklasse IV die ich jetzt habe behalte. Weil Lohnsteuerklasse III ja bedeuten würde, ich bekomme zwar monatlich mehr, muss aber am Ende des Jahres viel nachzahlen. Dann bekomme ich das lieber gleich jeden Monat weniger. Eine Diskriminierung verheirateter Paare sehe ich darin nicht, weil bei unverheirateten Paaren die vorteilhafte Lohnsteuerklasse III gar nicht erst in Betracht kommt und derjenige der arbeitet weiter in Lohnsteuerklasse I bleibt und Lohnsteuern vergleichbar mit Lohnsteuerklasse IV zahlt. LG Stephanie


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Hallo Stephanie (und die anderen, die es interessiert), ich habe bereits meine Steuerklasse von III wieder auf IV ändern lassen. Bei uns bin ich die Alleinverdienerin, daher auch Steuerklasse III mit den verhältnismäßig geringen Lohnsteuerabzügen. Ab dem Monat nach der Geburt meines Sohnes habe ich wieder Steuerklasse IV gewechselt, so dass bei meiner Teilzeittätigkeit nach dem Mutterschutz wieder mehr Steuern einbehalten werden. Bei mir hat das den Grund, dass ich Geld, dass nicht auf meinem Konto landet, auch nicht ausgeben kann. Die Steuerklasse IV ist sozusagen mein "Sparschwein" für die spätere Nachzahlung. Wer jetzt aber genug Disziplin aufbringt, das Geld auch so anzusparen, nimmt zusätzlich den Zinsvorteil mit, den es noch gibt, wenn man die Kohle auf der Bank anlegt. Grundsätzlich sollte man aber wissen, dass die Steuerklasse selber nicht beeinflusst, wieviel Steuern man tatsächlich für das jeweilige Jahr bezahlen muss. Bei der Einkommensteuererklärung wird die Steuer festgesetzt, und je nachdem, wieviel man im Laufe des Jahres (abhängig von der Steuerklasse) gezahlt hat, gibts eine Nachzahlung oder eine Erstattung. LG Andrea