Mitglied inaktiv
Liebe alle, ich bin zurzeit in der 25. woche schwanger - unser Baby soll Mitte März geboren werden. In den ersten 6 Monaten nach der Geburt würde ich gerne Elterngeld beziehen - danach wieder arbeiten gehen. Da ich schon eine kleine Tochter habe, arbeite ich zurzeit 75%, wahrscheinlich würde ich direkt nach den 6 Monaten auch wieder so viel arbeiten wollen. Ursprünglich wollte mein Mann dann im 7. Monat einspringen und für ein halbes Jahr zuhause bleiben. Unerwarteterweise hat er aber ab April eine neue, sehr tolle Stelle angeboten bekommen und wird jetzt wohl komplett ausfallen als Elterngeldbezieher. Nun interessiert mich, ob es Sinn macht, mein Elterngeld zu Anfang länger zu beantragen als für 6 Monate, für den Fall, dass ich dann spontan entscheide, im September doch erstmal weniger als 75% zu arbeiten. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss man das direkt am Anfang beantragen, oder?! Außerdem würde ich evtl. gerne nach ein paar Monaten arbeiten noch einmal einen Monat komplett frei machen wollen und Elterngeld nehmen (z.B. im Januar) - eine Freundin erzählte mir aber, dass man - sobald man einmal wieder so viel wie vor der Geburt gearbeitet hat - keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hat?! Im Netz habe ich dazu nichts gefunden - weiß jemand von Euch Bescheid? Für Antworten bin ich sehr dankbar. Lieber Gruß Caro
hallo, das elterngeld beantragt ihr eh erst nach der geburt vom zwerg, also habt ihr noch zeit, euch zu entscheiden. dann darfst du 30 stunden die woche arbeiten, ohne den anspruch zu verlieren, aber die rechnen es auf das elterngeld an - vielleicht kannst du es so machen, dass du "nur" 30 stunden arbeitest? dabei ist es, soweit ich weiss, auch egal, wieviel du vorher gearbeitet hast. ansonsten kannst du auch direkt mal auf der für dich zuständigen stelle anrufen, die geben auskunft und bei uns hier, waren die zumindest sehr freundlich. lg doreen
Hallo! Du kannst für 12 Monate Elterngeld beziehen, wenn Du während der ganzen Zeit nicht mehr als 30 Stunden arbeitest. Ob Du in einem Monat 30 Stunden und im nächsten gar nicht arbeitest, ist egal, Du musst nur die Nachweise an die Elterngeldstelle geben und ev. dauert es dann etwas bis dann wieder alles berechnet ist. Am einfachsten weißt Du bei der Elterngeldstelle einen Vertrag vor, aus dem das schon von Anfang an hervorgeht. Macht denn Dein Arbeitgeber das mit? Ich wüsste auch nicht, was dagegen spricht, dass Du z.B. 5 Monate Elterngeld beziehst, dann 3 Monate nicht und dann wieder 2 MOnate. Insgesamt hat ein Elternteil das Recht auf max. 12 MOnate Elterngeld (Ausnahme sind alleinerziehende und best. Sonderfälle), die aber innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes genommen werden müssen. Beide Eltern zusammen können 14 MOnate Elterngeld bekommen, ob gleichzeitig oder hintereinander ist egal. Bei der Mutter zählen seltsamer Weise auf jeden Fall die ersten beiden Lebensmonate des Kindes als Elterngeldbezugszeit, das Mutterschutzgeld wird dann angerechnet. Viele Grüße, Sabine
falsch, was du sagst.... man darf bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. die bezugsdauer endet aber auch in dem fall mit dem 1. geburtstag bzw. 2 monate später.
Hallo, oh, mela_mit_alex hat recht, ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt. Wenn ich von 30 Stunden schreibe meine ich 30 Stunden pro Woche, nicht im Monat oder während der ganzen Zeit! Viele Grüße, Sabine
Du beantragst einfach Elternzeit für 12 Monate. In den ersten 6 Monaten bekommst Du volles Elterngeld, danach willst Du eine dreiviertel Stelle machen wie vorher. Dann bekommst Du 67% von der Differenz zu vorher, mindestens aber 300 €, wenn Du also genauso viel verdienst wie vorher nur 300 €, aber die bis zum 12. Lebensmonat des Kindes. Es ist egal, wieviel Du vorher gearbeitet hast, wichtig ist nur nicht mehr als 30 Stunden/Woche bezogen auf eine 40 Stunden-Woche (ich als Lehrerin darf nicht mehr als 18 Stunden unterrichten), da lohnt es sich bei der zuständigen Behörde nachzufragen, sonst geht man leer aus. Es ist auch egal, wieviel du bei 30 Stunden verdienst, den Sockelbetrag von 300 € bekommmst Du in jedem Fall. Ich habe es genauso gemacht wie Du es vor hast, wenn Du noch Fragen hast, meld Dich nochmal. Viele Grüße Daniela
Ich habe eben erst gesehen, dass Du noch einen Monat komplett frei machen möchtest, das geht natürlich auch. Aber da Elterngeld für Lebensmonate des Kindes gezahlt wird, stimmt es nicht mit den Kalendermonaten überein, sodass Dir dann anteilig Elterngeld für 2 Lebensmonate des Kindes abgezogen werden kann, weil Du ja z.B. im Kalendermonat Januar Elterngeld für die Lebensmonate 10 und 11 des Kindes bekommst...klingt kompliziert, ist auch so...!
:)
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