Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben! Ich habe eine Frage; Aus familiären Gründen bin ich ab Januar für ein halbes Jahr auf 75% runter gegangen! Vorher Vollzeit und Schichtdienst! Das ist auf Dauer einfach zu viel gewesen!!! Jetzt meine eingendliche Frage; Meine Chefin hat mir die Zusage vorhin mündlich gegeben und das Vertragliche klären wir nächte Woche! Worauf muss ich achten? Und wieviel Urlaubsanspruch habe ich noch?? Vielen Dank! LG Jessica
Hallo, dein Urlaubsanspruch ändert sich nur, wenn du weniger Tage in der Woche arbeitest als vorher. Wenn du nur noch vier statt fünf Tage arbeitest, verringert sich dein Urlaub auf 4/5 (also z.B. 30Tage * 4 /5 => 24 Tage) LG Berit
Hallo und danke für die Antwort! Da ich im Schichtdienst arbeite, also auch Feiertage. Sonntage, Frühdienst, Spätdienst...eben wie in einem Hotel kann man es nicht nach den Tagen rechnen! Genauer wird es so sein das ich max. 132 Stunden im Monat habe! Im Gegensatz zu vorher 176! Wie lautet da die Formel?? Danke
Das kann nicht sein! Urlaubsanspruch wird immer in Tagen bemessen! Für Sonntags- Schicht- und Feiertagsarbeit stehen dir extra Ausgleichs- bzw. Erholungszeiten zu, die nichts mit dem Urlaubsanspruch zu tun haben. Für den Urlaubsanspruch muss eine durchschnittliche Anzahl von Arbeitstagen pro Woche beim Arbeitgeber hinterlegt sein, ein sogen. Arbeitszeitmodell, das der AG nicht nach Belieben ändern kann. Hast du dich nur auf die Reduzierung der Stundenzahl geeinigt, so bleibt die hinterlegte Anzahl von Arbeitstagen unangetastet und dein Urlaubsanspruch wie er war...(Im Arbeitsvertrag nachsehen, da muss etwas dazu stehen! Wenn nicht, gitl automatisch der gesetzl. Mindesturlaub von 24 Werktagen) Ansonsten gilt die Formel, wie berita sie genannt hat... junima
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