Mitglied inaktiv
ber Hallo, wie verhält sich das dann? Gibt es dann ein Arbeitszeitkonto? Oder spielt es wenn ein AG keinen Wert daruf legt keine Rolle. Habe jetzt von ca. 10 Leuten 12 versch. Meinungen gehört. Könnt ihr mir helfen. Ein Job ist in der KLinik, einer in einer Praxis (da ist dem Chef das Arbeitszeitgesetz sicher egal). danke für eure Antworten. Lg Susi
Hi, jeder AG ist nur für die Einhaltung des ArbeitszeitG in seinem Unternehmen verantwortlich -er kann ja auch nicht immer wissen, wo und wie viel seine Leute noch woanders arbeiten. Wenn du also 2 TZ-Jobs hast, zählt jeder Job für sich - und bei TZ-Jobs wirst du kaum mit dem ArbZeitG in Konflikt kommen, da ist es eher ein Frage der vertraglichen Regelung von Überstunden... Gruß, Speedy
Hallo, ich bin nun Laie, aber ich sehe es so: das Gesetz ist zu deinem Schutz. Daher koenntest du selber auf die Einhaltung bestimmter Regelungen bestehen. Wenn du allerdings mehrere Jobs hast, kann der Arbeitgeber ja kaum noch kontrollieren, wieviel du insgesamt arbeitest. Du kannst ja mal selber nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html Gruss harmony
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit