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Arbeitszeitgesetz bei zwei Jobs untersch. Arbeitge

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Arbeitszeitgesetz bei zwei Jobs untersch. Arbeitge

Mitglied inaktiv

ber Hallo, wie verhält sich das dann? Gibt es dann ein Arbeitszeitkonto? Oder spielt es wenn ein AG keinen Wert daruf legt keine Rolle. Habe jetzt von ca. 10 Leuten 12 versch. Meinungen gehört. Könnt ihr mir helfen. Ein Job ist in der KLinik, einer in einer Praxis (da ist dem Chef das Arbeitszeitgesetz sicher egal). danke für eure Antworten. Lg Susi


Mitglied inaktiv

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Hi, jeder AG ist nur für die Einhaltung des ArbeitszeitG in seinem Unternehmen verantwortlich -er kann ja auch nicht immer wissen, wo und wie viel seine Leute noch woanders arbeiten. Wenn du also 2 TZ-Jobs hast, zählt jeder Job für sich - und bei TZ-Jobs wirst du kaum mit dem ArbZeitG in Konflikt kommen, da ist es eher ein Frage der vertraglichen Regelung von Überstunden... Gruß, Speedy


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin nun Laie, aber ich sehe es so: das Gesetz ist zu deinem Schutz. Daher koenntest du selber auf die Einhaltung bestimmter Regelungen bestehen. Wenn du allerdings mehrere Jobs hast, kann der Arbeitgeber ja kaum noch kontrollieren, wieviel du insgesamt arbeitest. Du kannst ja mal selber nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html Gruss harmony