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An die Lehrerinnen: Termin Einstieg nach EZ

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Hallo an die Kolleginnen, meine zweite Tochter kommt im Mai. Eigentlich hatte ich vor, direkt zum neuen Schuljahr mit ca. 6-8 Stunden anzufangen (um meine Klasse zu "behalten" und weil es auch von der Schulleitung so gewünscht ist.) Allerdings - ich hatte ja schon einmal hier nachgefragt - muss ich mindestens 11 Stunden arbeiten, sonst ruht der Beamtenvertrag und man arbeitet auf Angestellten-Basis. Dies wäre kein Problem, aber durch die wegfallende Beihilfe ist es finanziell komplett unattraktiv bzw. ein Minusgeschäft. Jetzt bin ich am Überlegen, wann ich wieder einsteige bzw. mir die 11 Stunde zutraue. Ist ein Einstieg eigentlich nur jeweils zum Halbjahr bzw. Schuljahresbeginn möglich? (Ich weiß, dass dies schulorganisatorisch besser ist, allerdings könnte ich doch zu Beginn auch für Springstunden eingesetzt werden, die bei uns reichlich anfallen. Wie habt Ihr es gehandhabt? Grüße Mima (gerade bei der Planung, wie meine bisherigen 19 Stunden vertreten werden können)


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Hallo, in welchem Bundesland bist Du denn? Wieso ruht dann der Beamtenvertrag? Ich hatte auch in der Elternzeit mit unterhälftiger Stundenanzahl gearbeitet (in Niedersachen, 8 Stunden am Gymnasium ohne die beiden Stunden für das Arbeitszeitkonto). selbstverständlich war ich als Lebenszeitbeamtin auch in dieser Situation Beamtin mit Beihilfeanspruch, nur eben anteilig bezahlt. Daher wundert mich das doch sehr! Bist Du wirklich sicher, dass die Auskunft stimmt? lg, Christiane


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...kann man auch 8 Stunden in der EZ arbeiten, selbstverständlich OHNE Aberkennung des Beamtenstatus.... Wundert mich auch. In welchem Bundesland gibt es denn diese merkwürdige Regelung???? Wie ungerecht!!!! LG


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oder kommst du nciht aus deutschland??? Du musst 8 Stunden machen dürfen!!! Frag noch mal Und: du weißt aber das du ab dem 2. Kind generell viel mehr beihilfe bekommst, oder?? LG HEnni


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eine Kollegin von mir hat damals direkt nach dem Mutterschutz nur 5! stunden (am Gymnasium)gemacht und bliebt trotzdem weiterhin Beamtin. Bei mir waren es 11, also auch knapp unter 50% und am Beamtenstatus wurde nix verändert. Informier Dich noah mal LG; Philipps-Mama


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Liebe Mima ich kann die anderen nur bestätigen: auch ich hatte in der Elternzeit selbsverständlich weiterhin meinen Beamtinnen-Status, natürlich auch mit Beihilfe. Ich hatte offiziell 19 h, aber das war vollkommen unerheblich. Auch habe ich noch nie gehört, dass man das wegen Elternzeit verlieren kann. So hoffe ich doch, dass da ein Mißverständnis vorliegt. Wenn dem nicht so ist, dann erzähl das doch mal hier. Würde mich nämlich sehr interessieren. Lg Paula


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und hier müssen wohl wirklich mindestens 2/5 der regulären Pflichtstunden geleistet werden (bei mir 26 Wochenstunden). Ich hatte das schon im Netz in Erfahrung gebracht, dann hat mein Schulleiter noch mal mit dem Schulamt gesprochen, wo dies bestätigt wurde. Jetzt höre ich von euch, dass es in anderen Bundesländern anders ist - das macht ja auch Sinn. Ich möchte gerade NICHT den wirklich guten Kontakt zu Kolleginnen und dem Schulbetrieb überhaupt verlieren und da wäre ein Tag/Woche optimal... Leider ist es so, dass man sich solche Informationen mühsam zusammensuchen muss, es gibt keine Stelle, die überhaupt über Rechte und Pflichten informiert (zumindest nicht freiwillig*g*) Komme aus der freien Wirtschaft und bin lange Personalerin gewesen - "bei uns" wurden die Schwangeren im Moment der Bekanntmachung intensiv über alle Belange informiert, es nervt mich schon etwas, dass das jetzt anders ist. Liegt vielleicht auch an unserem Schulamt... Grüße Mima


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liebe mima ich habe mal auf die schnelle nach der hessichen verordnung gegoogelt und da steht NICHTS drin, was nach einem "ruhen des beamtenstatus" bei teilzeit in elternzeit auch nur annähernd aussieht. das kommt mir doch nach wie vor sehr eigen vor! lg paula


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 Teilzeit während der Elternzeit Die Untergrenze von 15 Zeitstunden gilt auch für Beamtinnen und Beamte, die in der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Möchten diese jedoch mit weniger Stunden tätig sein, so ist dies mit einem Angestelltenvertrag möglich. Die Bedingungen, insbesondere die Vergütung, richten sich hier nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Beihilfe. Daran ändert auch ein solcher BAT-Vertrag nichts. Auf Grund dieses Beihilfeanspruches müssen sie während einer solchen Angestelltentätigkeit keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Beiträge müssen nur an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Näheres kann der Information aus der Landesrechtsstelle: „Beamte in Elternzeit und Angestelltentätig-keit“ entnommen werden. Habe ich von der GEW Seite Hessen! Also, mind. 15 Stunden, darunter BAT-Vertrag, ABER: Beihilfeanspruch bleibt!!!! Sachen gibt es, wie ungerecht..... LG


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...denn das bedeutet ja, dass man als Lebenszeitbeamtin in die Rentenversicherung einzahlt, obwohl man aus dieser nie etwas entnehmen kann, da man ja die Pension bekommt.....das hat man zwar mit mir auch gerade probiert bei der Vertretung einer Professur, aber dagegen konnte ich mich erfolgreich zur Wehr setzen. Daher: mir leuchtet nicht ein, dass man in ein System einzahlt, aus dem man nichts entnimmt. Scheint außerdem ein Druckmittel zu sein, um Stundenreduktion zu verhindern. Und das finde ich nicht in Ordnung. Die Frage ist nämlich auch: ist die Zeit, in der Du unterhälftig in Elternzeit arbeitest, ruhegehaltfähig????? Evtl. nämlich nicht, wenn Du in die Rentenversicherung einzahlst??? Da müsste mal nachgehakt werden von Frauenbeauftragten/ Lehrergewerkschaften/Personalräten usw. Allerdings: Beihilfe würdest Du doch bekommen, das war ja im Eingangsposting Deine Frage... lg, Christiane


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Hallo aber man bekommt die Rente dann ja doch ausbezahlt! Es ist ja auch bei vielen so, das sie VOR der verbeamtung als angestellte gearbeitet haben und somit auch in die Rentenversicherung eingezahlt haben. auch das bekomme ich später mal als lächerliche rente zurück..aber immerhin zurück... LG HEnni, die diese Ländersachen wirklich ZU bescheuert findet...


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erstmal, besonders an Neles Mom für den Link, auf GEW-Seiten hatte ich mich auch schon getummelt, aber nichts gefunden. Habe jetzt eine Mail mit Restfragen ans Schulamt aufgesetzt. Grüße Mima