Elternforum Baby und Job

An alle Lehrkräfte

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Ich bin Lehrerin in BaWü. Habe ein Baby im September bekommen und 2 jahre Elternzeit beantragt.Nun möchte ich zum nächsten schuljahr unterhälftig wieder einsteigen.Das ist ja erlaubt.Mein Problem:die Kinderbetreuung, ob ich einen KiTa-Platz erhalte oder nicht erfahre ich erst im Mai.Natürlich kann ich nicht arbeiten gehen, wenn ich für mein Kind keine Betreuung habe.Habe im Regierungspräsidium angerufen, ein weniger freundlicher Herr meinte die Frist zur Abgabe des Teilzeitantrags sei 7.1.2008.Ich erklärte ihm mein Problem und wurde mit einem:Wie stellen Sie sich das vor, in der freien Wirtschaft können Sie sich.... Nun habe ich mich bei Schwägerin + Freundin (aus der freien Wirtschaft) erkundigt.Beide müssen erst 8 Wochen vor gewünschtem vorzeitigem Wiedereintritt in den Beruf Bescheid geben.Wie ist das bei uns? Da gibt es bestimmt eine Schlaue Vorschrift oder Verordnung oder??? Vielen Dank für eure Mithilfe! Nale


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Hallo ja, aber leider ist es DA bei uns Lehrern mal wieder schlechter als in der freien Wirtschaft. du musst wirklich wenn du NICHT mehr im EU bist bis 7.1. deine veränderungswünsche fürs kommende schuljahr abgeben. Aber: so wie DU es schreibst willst du doch IM EU arbeiten und da gibt es glaueb ich GAR keine Termine, du kannst es einfach zum 7.1. formlos mit als Wunsch angeben dass du das machen möchtest und auch da reinschreien dass du es eben nur unter der Bedinung dass du nen kitaplatz bekommst machen kannst. einen anspruch auf die Teilzeit in EU hast du so glaube ich eh nciht, denn dann hättest du es gleich beim EU beantragen mit reinschreiben müssen. Welcher Schulbezirk bist du denn??? Bin im schwarzwald Lehrerin... LG HEnni, die auch im EU 1/4 Stelle hatte


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Mein Mann ist auch Lehrer und in Elternzeit. Und da gibt es auch den Widerspruch, dass man nach den allgemeinen Gesetzen ueber Teilzeit erst relativ spaet entsceheiden muss, als Lehrer aber vor Beginn des zweiten Schulhalbjahres. Grund ist- was ich fuer nachvollziebnar halte- dass ja im zweiten Schulhalbjahr der Stundenplan erstellt wird. Da werden alle nach ihren Wuenschen befragt und verteilt. Und bspw. soll ein Lehrer nicht Klassenleher sein udn gleichzeitig schriftliches Abitur machen. Manchmal muss man einem aber beides reindonnern, weil es nicht anders geht ( Teilzeitkraefte kriegen bspw. keine Klassenleitungen). Das sind alles so Erwaegungen, wo man einfach wissen muss, wer einem wie lange zur Verfuegung steht. Von daher- ohne ins gesetz geschaut zu haben- wuerde hier eine schlechterstellende Spezialregelung Sinn machen. Und- derzeit sagst Du ja- ich weiss nicht, ob ich ueberhaupt arbeiten kann, das haengt von weiteren Faktoren ab. Damit kann man als PLaner natuerlich weng anfangen, der hat ja gar keinen Einfluss drauf. Und- Kitaplaetze fuer unter Einjaehrige sind im Westen ja Mangelware. Ich komme gebuertig aus NRW- da werden solche Plaetze hauptsaechlich an soziale Problemfaelle vergeben. Und in BW wird es nicht viel anders sein. Vielleicht solltest Du Dich um eine TAgesmutter bemuehen- das ist planbarer und Du kannst es jetzt schon festmachen. Oder Du bewirbst Dich und ziehst dann zurueck ( wobei man sich mit sowas echt unbeliebt macht, kommt aber auch immer wieder vor). Aber erst im Mai bescheid sagen, wenn der Stundenplan quasi steht - da wird sich wohl keiner drauf einlassen. Benedikte


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Da hast Du es im Gegensatz zur freien Wirtschaft noch gut. Dort musst Du Dich VOR der gesamtem Elternzeit festlegen, ob und wann genau Du in Teilzeit während der EZ arbeiten willst. Und verkürzen kannst Du dort auch nicht. Also: Kinderbetreuung gründlich regeln oder eben noch warten bis nächstes Jahr.


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Hi wenn Du in Elterzeit arbeiten möchtest, musst Du das erst / spätestens 8 Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres mitteilen (ist jedenfalls in NDS so). Also hättest Du bis Mai genug Zeit, Dich um die BEtreuung Deines Kindes zu küümmern und könntest Dich dann immer noch entscheiden. Willst Du allerdings nicht in Elternzeit aurbeiten, sondern ganz regulär teilzeit, dann stimmt das mit dem 31. Januar. LG und gutes Gelingen, Philipps-Mama


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Ich möchte in Elternzeit arbeiten! Bin im Raum Karlsruhe tätig. Die Sache mit den 8 Wochen vorher sagen steht bestimmt in einem Gesetz doch wo? Ich möchte 12hpro Woche arbeiten (also unterhälftig und man sagte mir dies sein nur in Elternzeit möglich) Bedanke mich für eure Infos ganz hezlich! Nale