Mitglied inaktiv
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HAllo, also bei den 160Euro weiß ich nicht genau wie sich das verhält, aber normal sind die 160deine, also da zieht dir keiner Steuern ab, das wird bei euch erst in der Steuererklärung mit auf gebrummt. MAch dich zur Not bei dem Arbeitgeber schlau, die helfen da eigentlich auch... Viel Glück Doreen
Wenn es als geringfügige Beschäftigung läuft, muss er an die bundesknappschaft zahlen. Geht es auf Lohnsteuerkarte, muss er SV-Beitrag mindestens zur Hälfte zahlen. Hängt von Lohnsteuerklasse und Gesamteinkommen ab.
ot
Der AG zahlt alleine nur bei einem Minijob. Wird die 50Tage-Regelung (kurzfristig) gemacht läuft das über die Steuerkarte und der Verdienst ist bei LST I bis ca. 900 EUR steuerfrei. Der AG und der AN teilen sich nur die RV (Rentenversicherung 20,3%). Somit fallen 10,15% für den AN an. LG Xav
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