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Was würdet ihr machen?

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Was würdet ihr machen?

tingel

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Ich schrieb ja schon vor einigen Tagen, das es mir nicht so gut geht, meine Ärztin mich aber nicht krank schreibt. Nun ist es aber so extrem geworden, das ich kaum mehr gehen kann, mein Becken tut ehrlich irre weh. Bin nun heute mit der festen Überzeugung von Arbeit heim, das ich spätestens morgen früh bei meiner FÄ auf der Matte stehe. Heißt, ich brauche für heute einen Krankenschein und mindestens für morgen. Dumm nur, ich mußte soeben feststellen, das die Praxis bis morgen Urlaub hat, heißt FÄ und Hausarzt sind nicht anzutreffen. Ob die mich rückwirkend krank schreiben, wenn ich Montag erst zu ihnen gehe? Kann mir keine Fehlstunden leisten und Urlaub wollte ich nicht anreißen, weil ich ja dann noch länger arbeiten muß bis zum Mutterschutz. So ein Sch...


Engel123

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Antwort auf Beitrag von tingel

vertretungsarzt aufsuchen...alles gute


Tweety2014

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Antwort auf Beitrag von tingel

Ich würde zu einem anderen Frauenarzt gehen . Nicht das sie dich wieder nicht krank schreibt


Rosinchen78

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Antwort auf Beitrag von tingel

Hallo, meine Hausärztin schreibt mich auch rückwirkend einen Tag krank. Aber in dem Fall, wenn das WE dazwischen ist, würde ich definitiv morgen zu ner Vertretung gehen und Krankmeldung holen. Nicht dass du nachher als "untentschuldigt fehlend" läufst. Gute Besserung! LG Rosinchen


ösitina

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Antwort auf Beitrag von tingel

Nein, das macht die mit Sicherheit nicht, auch sonst macht sowas ein Arzt in der Regel nicht, auch dir doch bitte eine andere Ärztin die auf dich eingeht


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich als Arbeitgeberin kann Dir nur den eindringlichen Tipp geben, morgen früh zu einem Vertretungsarzt zu gehen. Nachträgliche Krankmeldungen, die Tage später ausgefüllt werden, akzeptiere ich nicht! Das ist halt die Pflicht des Arbeitnehmers, sich unverzüglich einem Arzt vorzustellen. Und persönlich: ich kann Dich ja verstehen, dass Du Vertrauen zu Deiner Ärztin aufgebaut hast, weil Du einige Probleme hattest. Aber ehrlich: ich kann nicht nachvollziehen, dass sie Dir kein Berufsverbot erteilt. Als ich noch angestellt war, hatte ich im 6. Monat extreme Schmerzen. Am nächsten Tag hatte ich ein Berufsverbot und war zuhause. Ich finde, dass Deine Ärztin fast schon unverantwortlich ist. Natürlich ist Schwangerschaft keine Krankheit, aber Dir geht es absolut nicht gut! Und Ruhe und Hinlegen wäre für Dich das Beste. Alles Gute!!!!!!!


tingel

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Antwort auf Beitrag von tingel

Ich danke euch. Ich werd zur Vertretung gehen und mir bei der Gelegenheit mal seine Sicht der Dinge anhoeren. Kann ja nicht schaden.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von tingel

Red mit deinem Chef! Deine FA hat nämlich recht, der Arbeitgeber stellt das Berufsverbot aus. Die FA kann dich höchstens krank schreiben. (Das würde aber bei längerer Krankschreibung sich auch negativ auf's Elterngeld auswirken.) Dein AG ist verpflichtet dir eine angemessene Arbeit zukommen zu lassen. Wenn er das nicht kann... ist er verpflichtet dir ein BV auszustellen. Geh mal ins Expertenforum bei Frau Bader und schildere da deinen Fall nocheinmal ganz genau. Diese kann die auch die zuständige Paragraphen sagen UND dir ggf. Hilfestellung vor Ort vermitteln.


MamaimDienst

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

geh doch zm Vertretungsarzt.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Das stimmt nicht! Mein Arzt hatte mir ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgestellt!!!!!!!!! Und nicht mein damaliger Arbeitgeber!


MamaimDienst

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

BV kann von beiden ausgestellt werden.


Ilse_2000

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Antwort auf Beitrag von MamaimDienst

Ja, von beiden, aber NICHT nur vom Arbeitgeber


sweetbelly

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Wenn man wegen der schwangerschaft/damit verbundenen beschwerden krank ist so dass krankengeld gezahlt wird hat das keinen einfluss auf das elterngeld, heißt dein normales gehalt wird zur berechnung herangezogen, nicht das krankengeld.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Ich hab es auch vom Arzt bekommen. In meinem Fall vom Hausarzt. Hat sich da seit 2011 was geändert?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Meine Frauenärztin hat mir damals auch erst ein partielles Beschäftigungsverbot ausgestellt, und dann ein volles, als es gar nicht mehr ging. Da hatte der Arbeitgeber gar nichts mit zu tun. Aber vielleicht ist das auch überall anders.


sweetbelly

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

Ich dachte wenn es ein generelles bv ist, wegen der art des job, zb bei gefährlichen berufen, schichtarbeit usw. dann kann der ag dss berufsverbot ausstellen. Wenn es ein bv wegen beschwerden in der schwangerschaft dann muss das natürlich der arzt ausstellen.


tingel

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Antwort auf Beitrag von sweetbelly

Spielt sowieso keine Rolle, denn ich habe nur noch 5Wochen zu arbeiten,weniger Geld gibt es doch erst uber 6Wochen krank hinaus, oder? Das BV ist mir mittlerweile auch wurscht, denn momentan bin ich definitiv krank. Mir geht es einfach schlecht und da gehoert ein Krankenschein und kein BV vom Arbeitgeber.


sweetbelly

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Antwort auf Beitrag von tingel

Das war fûr nilo, da sie oben geschrieben hat, es hätte einfluss auf das elterngeld. Für dich ist es wegen der kurzen zeit sowieso egal und auch sonst, die paar euro sind dann auch egal, wenn es einem so mies geht.


tingel

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Es ist so, wie schon hier geschrieben wurde. Bei Arbeiten mit gefaehrlichen Stoffen, Schichtdienst, Tankstelle, Chemiewerk usw kommt das BV vom AG, denn dann darf er Schwangere nicht beschaeftigen. Ist die Schwangere allerdings, so wie ich, koerperlich beeintraechtigt, hat Schmerzen, Schlafstoerungen oder sowas, ist es Sache der Frauenaezte.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Ilse_2000

...doch, das stimmt. Vor 4 Jahren war es noch so, das der FA das BV ausstellt. Mittlerweile ist es wohl so, dass der AG dies bescheinigen muss, dass er keine zumutbare Tätigkeit für den AN hat und deshalb BV gibt. Die genauen Regelungen... k.A. da würde ich mich wie geschrieben an Frau Bader wenden, oder jemanden in der Nähe, die Schwangerschaftsberatungen z.B. machen. Und die Beschwerden der AP rühren ja daher, dass sie eine Tätigkeit im stehen ausüben muss.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von sweetbelly

Die Berechnungen richten sich aber meines wissens nach, nach dem Einkommen. Und wenn man länger KRANKGESCHRIEBEN ist, also kein BV und teilBV hat, wirkt sich das nach 6 Wochen auch auf's Einkommen aus. So war es zumin. damals bei Nilo-Mutti, der erst später BV ausgestellt wurde. Den Wortlaut könnt ich da auch nicht wiedergeben... da einigemale eine Neuberechnung erfolgen musste (Elterngeldstelle macht auch gern Fehler... u.A. haben diese die Geburtsurkundenkopie "verschlammt".)


sweetbelly

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Bei mir war es anders, wer das jetzt richtig und wer falsch gemacht hat? Keine ahnung.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von tingel

Das wusste ich nicht - interessant, denn körperlich fehlte mir nichts. Es war Nachtarbeit und schwere Lasten. Dann wäre mein BV wohl gar nicht gültig gewesen? Hätte es ja dann vom AG bekommen müssen.


tingel

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Zumindest waere dein FA nicht in der Pflicht gewesen, es auszustellen. Das ist aber schon laenger so, jedenfalls mind seit 2010. Gueltig ist das trotzdem, maximal der Arzt bekommt Aerger mit der Kk, weil die ja dann zahlen muss.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von tingel

Der Hausarzt hat es ausgestellt, aber das spielt sicher keine Rolle. Wenn ich genau darüber nachdenke eigentlich logisch.


andrea_m

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Antwort auf Beitrag von tingel

Ich würde zu einem anderen arzt gehen ;-)