Mitglied inaktiv
Angenommen ich läge im Krankenhaus auf der Intensivstation. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Er würde doch keine Auskunft über meinen Gesundheitszustand bekommen,oder? Was müssten wir tun? Heiraten können wir derzeit leider aus diversen Gründen nicht. Zu meiner Familie hab ich keinen Kontakt. Sie scheiden somit als mögliche Informationsquelle aus.
Ihr könnt euch gegenseitig eine Vollmacht schreiben. Ich würde den Perso abfotokopieren und dann einen entsprechenden Text. Dieser kann handschriftlich verfasst werden, eine Unterschrift ist nötig. Die Personenangaben müssen vollständig sein. Beispiel: „Hiermit bevollmächtige ich (Name, Vorname, Geburtsdatum/Ort, Anschrift) den Vollmachtnehmer (Name etc. ) mich in allen meinen Angelegenheiten vor Behörden und Privatpersonen zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt für die allgemeine Vertretung oder besondere Rechtsgeschäfte Unterbevollmächtigte zu bestellen und in seinem eigenen Namen oder als Vertreter weiterer Personen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Diese Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode sondern durch meinen Widerruf oder den Widerruf der Erben. Ort, Datum, Unterschrift (Name, Vorname).“
Tatsächlich würdet Ihr nur schwer Auskunft bekommen. Deshalb muss man sich in diesem Fall gegenseitig eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Wie‘s geht, bitte einfach googeln, es gibt da auch fertige Vordrucke. Zum Beispiel bieten die Malteser im Internet fertige Formulare zum Ausdrucken an. Die Vollmacht heftet man ein, und wenn einer von Euch sie braucht, muss man sie ins Krankenhaus mitbringen und zeigen. LG
Schweigepflichtentbindungserklärung und / oder Patientenverfügung
Das werden wir gleich mal machen. Aus gegebenen Anlass im näheren Umfeld denkt man plötzlich intensiver darüber nach.
Vollmacht ausfüllen. Kann ich nur zu raten. Auch festlegen welche Entscheidungen getroffen werden dürfen usw.
Mein Mann wurde gefragt ob wir verheiratet sind, er hat ja gesagt. Eine Notlüge in einer Notlage. Ansonsten eine Vollmacht ausstellen.
Also bei uns auf derIntensiv ist es kein Problem als Partner Auskünfte zu bekommen. Sollte der Partner nicht in der Lage sein Entscheidungen zu treffen, wird eine Betreuung bestellt vor Gericht. In der Regel sind das auch die Lebenspartner. Gibt es allerdings in der Familie Unstimmigkeiten, möchte B die Schwester auch unbedingt die Betreuung übernehmen, so wird eine dritte Person dazu bestellt. Also Vorsorgevollmacht ausfüllen! Die Banken verlangen meistens dennoch zusätzliche Unterlagen. Also am besten dem Partner Vollmacht bei der Bank selbst einräumen. Sinnvoll ist auch eine Patientenverfügung, die die Wünsche des Betroffenen fixiert. Mein Mann und ich waren beim Notar und haben das da alles fixiert, natürlich für viel Geld. Mir war das aber das Geld wert.
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