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UVG Frage! Kennt sich jemand aus?

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UVG Frage! Kennt sich jemand aus?

Diddl06

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Wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe, habe ich dann noch Anspruch auf UVG?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Was ist UVG?


Diddl06

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Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt!


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Klar! Dieser wird doch gezahlt weil der KV nicht dazu in der Lage ist und steht dem Kind zu, hat nix mit Bedarfgemeinschaften zu tun wie es beim ALG2 ist.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Wundert mich gerade... ich gehe von NEIN aus.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von mf4

Wenn der Freund nicht der Vater ist ist es so! Ist der Freund aber der Vater, dann sicher nicht mehr.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Er wird euch als seine Familie dann sicher unterhalten aber andere zahlen das nicht.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von mf4

Bei meiner Freundin wird UVG weiterbezahlt, obwohl sie inzwischen wieder verheiratet ist... Bei mir war es damals genau so, allerdings liegt das schon einige Jahre zurück. Es ist ja Unterhalt für das Kind.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Danie1983

Sorry, hast Du recht, sie hat NUR die Beistandschaft beantragt, da der KV seit Monaten nicht mehr zahlt


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

Hoffentlich hat sie Glück mit der Beistandschaft...bei mir zog sich alles über 6 Jahre hin bis mal angefangen wurde zu zahlen.


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Fällt erst nach 6 Jahren weg, oder wenn ihr heiratet.


februar2007

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Du bekommst KEINEN UVG mehr. Egal ob du mit dem Kindsvater oder einem neuen Freund zusammen ziehst! Gruß


Schnuggel78

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Antwort auf Beitrag von februar2007

Sie bekommt das weiter... DEnn ihr Freund ist nicht der Vater... der UVG fällt nur weg wenn sie heiraten... Dann müsste ja nie wieder ein Vater UH zahlen wenn die Mutter mit nem neuen Partner zusammen zieht...


krümel und murmel

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Antwort auf Beitrag von februar2007

ich bin mit meinem freund zusammengezogen. unterhaltsvorschuss bekomme ich trotzdem. ich habe angerufen und es hiess, der wird nur gestrichen wenn ich mit dem KV meiner tochter wieder zusammen ziehe. und das tue ich nicht.


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von februar2007

Natürlich bekommt sie UVG weiterhin wenn sie mit ihrem Freund zusammenzieht (solange dieser nicht der Kindsvater ist). Ich hab das doch selbst alles gehabt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Schnuggel78

ich ging davon aus sie zieht mit dem KV zusammen


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Danie1983

Eben! Aber warum fällt der bei Heirat weg!? Bin auch verheiratet und der KV muss zahlen. Warum machen die dann beim Vorschuß nen Unterschied!?


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Unterhalt bekomme ich auch. Der Vorschuß wurde aber nach der Heirat nicht weitergezahlt.


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Danie1983

Find ich total doof, denn dann zahlt der Mann für ein Kind mit was nicht seins ist(jetzt ganz krass gesehen, auch wenn man so eine Erbsenzählerei ja im Alltag garnicht macht).


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Der UVG fällt nach der Hochzit mit einem neuen Mann weg, denn schließlich "muss er jetzt für die Familie aufkommen", bekam ich wörtlich vom Jugendamt gesagt.


nilo1988

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Antwort auf Beitrag von Princess01

Unterhaltsvorschuss wird nach der Heirat nur gestrichen, wenn der Ehemann das Kind "annimmt"... ansonsten steht einem das weiter zu!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhaltsvorschuss-bei-Ehe-__f42954.html


krümel und murmel

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

genau so ein mist wurde mir gesagt, der mann muss das kind nicht mal annehmen. wenn man heiratet ist der uvg weg.


Danie1983

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

Nach einer Heirat fällt UVG automatisch weg, nichts mit Kind annehmen. http://www.allein-erziehend.net/Info/Unterhaltsvorschuss.htm "besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, ebenso wenn der betreuende Elternteil verheiratet ist."


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nilo1988

fällt auch so weg


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von krümel und murmel

Ich find es halt schade für die Männer, die sich an eine Frau mit Kindern (oder nur einem) "trauen".


Princess01

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Antwort auf Beitrag von krümel und murmel

Aber mit einer Heirat adoptiert er das Kind doch nicht. Mein Ex würde seinen Sohn nicht"hergeben". Aber das kann man alles wieder so und so sehen. Nur warum macht es so einen Unterschied ob man zusammenlebt und alles in einem Topf ist, oder man einen Ehering trägt und es ebenso ist!?


krümel und murmel

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

ich finde es auch unfair. da wird man bestraft wenn Mann sich eine frau mit kind nimmt und die heiratet. der unterhalt bleibt ja auch bestehen, da ändert sich ja auch nix wenn die frau heiratet


Princess01

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Genau! Es ist schon schwer genug, den KV zu ersetzen, vorallem wenn er sich nicht kümmert.


xIntirax

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Ist es der leibliche Vater, so wird es nicht weiter gezahlt. Ist es ein neuer Partner, bekommst du es weiterhin für 6 Jahre bzw. bis ihr heiratet.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von xIntirax

Nicht KV und in "wilder Ehe" bis zur Vollendung des 12 Lebensjahr http://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz


Diddl06

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

Danke erst mal für eure zahlreichen Antworten!! Hab jetzt direkt mal augerufen. 1. Nein, mein Freund ist NICHt der Vater der Kinder. 2. ja, ich bekomme trotz Zusammenzug weiterhin den UVG. Nur im Falle einer erneuten Heirat würde dieser weg fallen! Wow, so viele Antworten. Freut mich, dass hier so eine rege Kommunikation herrscht :-) Liebe Grüße!


krümel und murmel

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Antwort auf Beitrag von Diddl06

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