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Minijob, Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

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Minijob, Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall

Zero

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Mahlzeit, ich hatte vorhin einen Termin bei meiner Kk (wegen Krankengeld). Dort habe ich heute u.a. erfahren, das mir für die ersten 6 Wochen wärend der Krankschreibung Entgeldfortzahlung zusteht ... es gibt einen Gesetzestext dazu (§2-3 Entgeldfortzahlung). Ich habe bei der Personalabteilung angerufen und nachgefragt, wie es aussieht und bekam gleich, wie aus der Pistole geschossen die Antwort "Gibt es bei uns nicht!". Auf mein Nachfragen, warum nicht, bekam ich die Antwort "Weil der Chef das so entschieden hat!" Ich bin am überlegen ... einerseits steht es mir zu, ich könnte drauf bestehen, notfalls mit Anwalt. Andererseits würde ich wahrscheinlich auch meinen Hut nehmen können, wenn ich drauf bestehe ... Ich bin leicht baff, das der Chef des Unternehmens der Meinung ist, scheinbar diesbezüglich über dem Gesetz zustehen ...


Karla.Kolumna

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Antwort auf Beitrag von Zero

Das hat dein Chef aber nicht zu entscheiden.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

Das ist der Chef des ganzen Unternehmens und das er das nicht zu entscheiden hat, weiss ich. Aber, entweder ich besthe drauf und verliere den Job, oder ich lasse s und behalte ihn.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Zero

Wenn der ag jetzt schon nicht zahlen will...waere ich mir eh nicht so sicher beim arbeitsplatz. Auf lohnfortzahlung bestehen (direkt mit dem chef?) ...im zweifel schriftlich mit frist Anwalt...mit oder ohne pkh...man kann aber auch ohne anwalt vors arbeitsgericht. Formulierungshilfen gibt es da vor ort. Bekannte haben das auch so gemacht


Zero

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Wie gesagt, auf Grund von Krankheit kann ich nicht gekündigt werden und der Lohn wurde bisher immer pünktlich bezahlt. Es ist der Chef von dem gesamten Unternehmen (beinhaltet mehrere Märkte) - quasi der Gründer des ganzen und dem ist es herzlich egal, ob er mich nun rausschmeißt oder ich bleibe. Gehe ich Anwaltlich dagegen vor, bin ich mit hoher Wahrscheinlichkeit meinen Job los (den ich eigentlich sehr gerne ausübe). Werde ich deswegen gekündigt, stehen 10 andere da und wollen den Job.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zero

du schätzt das schon ganz richtig ein, wenn er so drauf ist. das mußt du abwägen, was dir wichtiger ist. den Anwalt mußt du übrigens selbst bezahlen. es sei denn, du hast eine Rechtsschutzversicherung.


Karla.Kolumna

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Das könnte aber bedeuten,solltest du länger wie 6 Wochen krank sein,das du dann auch kein Geld von der KK bekomst.Hier würde ich mich mal genauer erkundigen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

bei einem Minijob bekommt man auch kein Geld von der kk nach 6 Wochen, man zahlt ja auch nicht in die kk ein.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

und der 400 Euro Job ist meine 2. Arbeitsstelle, meine erste hat die Abzüge gezahlt - von daher ist es irrelevant. Ich habe den Hinweis von meiner KK bekommen, denn, wie oben zu lesen ist, war ich heute auf einen Termin dort.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Zero

Selbstverständlich steht dir das zu, ausser du hast einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem du darauf verzichtet hast.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

überleg dir gut, ob du gerichtlich gegen ihn vorgehst, das kostet dich bares Geld und zu gewinnen hast du i.d.R. nur einen Vergleich (3 Monatsgehälter als "Trennungsgeld") der Job ist ja meist so oder so weg, entweder du magst nicht mehr oder der AG mag nicht mehr aber auf jeden Fall die Firma bei der Gewerbeaufsicht melden!


lovemoni

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Antwort auf Beitrag von Zero

es steht dir nicht nur das krankengeld zu während den 6 wochen sondern auch wie anderen Mitarbeiteren bezahlter Urlaub, Urlaubs und weihnachtsgeld ( wenn im Unternehmen üblich) Viele Firmen gestehen einem aber weder bezahlten Urlaub noch die anderen Leistungen zu. und die wenigsten arbeitnehmer trauien sich dagegen vorzugehen, weil sie angst um ihren Job haben und so kommen die Arbeitgeber immer damit immer durch. ich arbeite in einem Unternhemen wo du alles bezahlt bekommst und nach Tarif bezahlt wirst. du hast dafür aber halt im Monat nicht die vollen 450€, weil die sonderzahlungen mit in die Grenze einfliesen...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zero

und ist mir als Arbeitgeberin einer Minijobberin bewußt. Meine Minijobberin bekommt auch Urlaub... Hast Du den Job denn noch wirklich? Mach es schriftlich.


Zero

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Ja, den Job habe ich noch - mir ist zumindest keine Kündigung in Haus geflattert - würde auch schlecht gehen, auf Grund von Krankheit darf i.d.R. nicht gekündigt werden und was anderes hätte er ja nicht, da ich meinen Job sehr gut gemacht habe. Mir stößt einfach die Aussage auf, dass er es so entschieden hat ... als wenn er über dem Gesetz stehen würde diesbezüglich. Nur, gehe ich Gerichtlich vor, habe ich Einnahme = Ausgabe, da, wie Vallie schon schrieb, ich den Anwalt selbst zahlen muß und das Geld habe ich defiitiv nicht. Ich könnte mir zwar einen Beratungsschein holen, aber die ganze Mühe, nur um dann komplett Arbeitslos zu sein?! Du weißt, wo ich wohne, Steffi und das ich nicht mobil bin ...


32+4

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Antwort auf Beitrag von Zero

Es kann aber auch sein, dass die kuendigung nach krankschreibung reinflattert.


Sina26

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Antwort auf Beitrag von Zero

Hallo zero, Ich hatte auch einen minijob,. die Ag des 400€ jobs (jetzt ja 450) machen das nicht gerne im krankheitsfall nachzuzahlen. Meiner sagte auch von anfang an... es wird nach stundne bezahlt. wenn man nicht kommt keine stunden = kein geld... Dies passiert ebenso wenn man krank ist... Es ist gesetzlich geregelt das sie einen TEIL bezahlen müssen... also einen mindestbetrag... aber NICHT die vollen 400/450€! Ich hab damals ohne diskussion meine Krankmeldung hingeschickt... und mir wurde das geld überwiesen... probiers halt mal...


Zero

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Antwort auf Beitrag von Sina26

Die Krankmeldungen haben sie schon lange - die Aussage ist: Macht der Chef nicht, weil er es nicht will. So wie ich weiß, ist er bisher immer damit durchgekommen - meine Chancen das Geld, was mir zusteht, zu bekommen, sind also verschwindend gering.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Zero

Ich würde es erst mal auf die nette Tour probieren: Ganz lieb würde ich ihm sagen, dass ich doch glatt von einer Bekannten erklärt bekam, dass die Firmen nun den 450-Euro-Kräften auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlen müssen. Ich würde sagen, dass sie mir das sogar ausgedruckt hat und einen Bildschirmdruck der Minijobzentrale zum Thema hinter dem Rücken hervor ziehen und ihm geben. Dann würde ich ihm 2 Tage Zeit lassen und nachfragen ob er mehr dazu rausgefunden hat. Wenn er dich wieder abwimmelt, kannst du immer noch ganz ganz nett schriftlich anfragen/fordern - ohne dass es überhaupt fordernd klingt. Lass ihn sein Gesicht bewahren, dann hast du die besten Chancen dein Geld zu kriegen.


Sina26

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Antwort auf Beitrag von Zero

Okay... ja also meine arbeitskollegin damals hat auch ihre krankmeldung hin geschickt und Ihnen nochmal deutlich gemacht das es laut gesetzt geregelt ist und auch ein chef dies nicht ändern KANN... daraufhin hat diese auch Ihr geld bekommen. Fast alle minijob chefs machen das nicht oder sagen es auch von anfang an... ein anwalt.. hm... wenn du nicht gerade im rechtschutz bist kann der mehr kosten, als das was du tatsächlich erhälst! Am besten du machst es nochmal schriftlich "Bitte überweisen Sie meine entgeldfortzahlung an die bei Ihnen hinterlegten Kontodaten. Meine Krankmeldung haben Sie bereits erhalten. Andersfalls sehe ich mich gezwungen meinen Anwalt hinzu zu ziehen" Manche knicken da schon ein weil sie wissen das sie in dem fall keine chance hätten. (sorry mit groß und kleinschreibung hab ichs net so )


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zero

du kannst aber auch im nachhinein das Geld einklagen, d.h. solltest du gekündigt werden, kannst du zumindest DAS noch rausholen. zu den fristen weiß ich aber nichts.