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Krippenplatz bei Umzug

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Krippenplatz bei Umzug

Mitglied inaktiv

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Weiß jemand wie das ist, kann man den Krippenplatz behalten in folgendem Fall: Kind wurde jetzt im September in die Krippe aufgenommen. Wohnen direkt um die Ecke und haben den Platz weil wir ortsansässig sind (Stadt mit mehreren Krippen/ Kindergärten) waren eine der 12 glücklichen die einen Platz bekamen, 44 sind noch auf der Warteliste. Die Verteilung war wie folgt: erst Mitarbeiter der Einrichtung, dann geschwisterkinder vorhandenen Plätzen, dann ortsansässige, dann alle übrigen. Wenn wir nun umziehen würden in einen Ort nur 7 km weg, der aber zu einer anderen Stadt gehört. Könnten wir den Platz einfach weiter behalten auch über das nächste Jahr hinaus oder müssten wir dann die Krippe wechseln? Danke für alle kompetenten Antworten


NinchenGoesBaby

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Wäre es nicht sinnvoll genau diese Frage der in Frage kommenden Krippe zu stellen, um eine möglichst sichere Antwort zu bekommen?


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von NinchenGoesBaby

Das kann jede Gemeinde für sich entscheiden, aber wenn bei euch so ein Mangel herrscht könnt ihr von ausgehen das ihr den Platz nicht behalten könnt. Wenn Gemeinde a schon nicht genug Plätze für ihre ortsansässigen Kinder hat wird sie wohl keinen Platz an ein Kind aus Gemeinde b abgeben. Gibt aber Ausnahmen von Gemeinden, deshalb bei der Gemeinde nachfragen!


HSVMarie

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Bei uns würdet ihr den Platz dann zum Ende des Kitajahres (31.7.) verlieren. Das handhabt hier jede Gemeinde anders. Hier sind Kitaplätze heiß begehrt. Am sichersten ist es nachzufragen.


Felica

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Hier nur wenn du eine verdammt gute Begründung hast, dann darfst du den behalten. Weil Kind zB zurück geblieben oder du beruflich es begründen kannst. Auch dann wird im Einzelfall geschaut. Die Kosten für die Betreuung zahlen die Gemeinden wo man wohnt. Deine neue müsste also das Geld an die Gemeinde geben in der dein Kind betreut wird, das wollen die ungern. Also heißt Umzug fast immer auch neuer Betreuungsplatz. Außer du hast Glück in einer der wenigen zu wohnen wo die Gemeinden eng zusammen arbeiten.


Himbeere90

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Also hier ist es so, dass man den Platz behält. Es ist doch für das Kind ganz und gar nicht toll, wenn es wieder die Einrichtung wechselt! Erst zum Kindergarten wird dann wieder neu geguckt. So fehlen bei uns im Moment 6 Plätze im nächsten Jahr, alle intern von Krippe in den Kindergarten, nicht einmal einer von außen hat eine Chance.


StiflersMom

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Also in NRW bei uns haben Eltern geklagt,dass die Stadt auch für die Kosten dee Kita in einer anderen Stadt zB Arbeitsort übernehmen muss. Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber in NRW hättest du einen Rechtsanspruch darauf.


lymue92

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Den Bedarf hast du ursprünglich für Ort A angemeldet. Ziehst du weg, ist der Anspruch weg. Ausnahme du wohnst auf dem Dorf und alle Dörfer im Umkreis inklusive deinem neuen nutzt diese Kita. In Berlin reicht schon der Umzug in einen anderen Stadtteil um direkt gekündigt zu werden. Frag direkt nach bei der Einrichtung und frag nach im neuen Wohnort was für Bedarfsanmeldung gemacht werden muss.