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Krankenkassenfrage

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Krankenkassenfrage

Schnitte78

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mein Arbeitsvertrag wurde vor 1 Jahr in der EZ aufgelöst wegen Firmenauflösung. Daraufhin habe ich telefonisch die Krankenkasse informiert, man sagte mir, ich sei trotzdem beitragsfrei bis Ende der ursprünglichen Elternzeit versichert. Nun habe ich mal bei Frau Bader und woanders gefragt und jeder sagte, ohne Arbeitgeber keine Elterzeit, keine Beitragsbefreiung. ´ Die Krankenkasse hätte sich doch gemeldet, wenn das Versicherungsverhältnis geändert worden wäre? Ich will auch keine schlafenden Hunde wecken - wie würdet ihr das machen?


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

Ich würde definitiv nachfragen. Kannst du nicht eine Familienversicherung bei deinem Mann machen oder ist der privat. Ansonsten muss man halt den Eigenanteil selber tragen, besser, als wenn man hinterher nicht versichert ist.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

Warst Du denn seit der Auflösung nicht mehr beim Doc? Denn dann ist ja die Karte gesperrt und Du wirst informiert. War bei einer Freundin so, die es nicht wusste ....! Sie konnte den Termin zwar erstmal wahrnehmen, musste erst selbst bezahlen und nach dem sie dann über ihren Mann familienversichert war, haben die das im nachhinein übernommen. Kannst dich denn über deinen Mann versichern?


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

natürlich war ich beim Arzt, das ist ja alles über 1 Jahr her. Ich hatte sogar eine OP, mein Sohn auch, denn beide Kinder sind bei mir versichert. Ich habe in der Zeit sogar meinen Umzug und die Namensänderung gemeldet. Ich war damals auch verwundert, dass er sagte, Sie sind bis Ende der geplanten EZ versichert, langsam glaube ich, da liegt ein Fehler vor. Können die Beiträge und Kosten zurückverlangt werden?


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

normalerweise meldet sich die krankenkasse,... ich würde das dringend klären. das ist ein anruf......


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von lukko34

Du bist doch verheiratet, also geht es über die Familienversicherung (auch Stiefkinder) erkundige dich dringend, denn Du bist in der Pflicht jegliche Veränderungen der KK mitzuteilen LG


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von lukko34

ja, mein Mann ist aber in einer anderen KK. Kann die KK jetzt rückwirkend noch alle Kosten einfordern? Ich glaube, mein alter AG hat vergessen, mich abzumelden


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von Mamamia68

ich habe es damals sofort mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde - allerdings nur per Telefon.


lukko34

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

Wenn du verheiratet bist, greift automatisch die Familienversicherung deines Mannes. Rückwirkend wird deine KK nichts einfordern. Sie werden vielleicht sich mit der KK deines Mannes auseinander setzen. Dein alter AG hat bestimmt vergessen oder es bewusst unterlassen, dich abzumelden. Richtig ist: keine Elternzeit, keine kostenlose Krankenversicherung. Kein ALG1 oder Harzt4, keine kostenlose Krankenversicherung. In Deutschland ist aber jeder Mensch vom Gesetz her verpflichtet sich zu versichern. Entweder Privat oder Gesetzlich.


Schnitte78

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Antwort auf Beitrag von lukko34

verheiratet bin ich aber erst 6 Monate, also nicht schon die ganze Zeit nach der Auflösung. Wie gesagt, ich hatte der KK gemeldet, dass mein Vertrag gekündigt wurde, sie sagten daß sie mich trotzdem so weiterlaufen lassen. Deshalb weiß ich nicht, ob ich das nochmal ansprechen soll


lukko34

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

Oh, dann würde ich bei der KK mal ganz schnell anrufen.


lukko34

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Antwort auf Beitrag von lukko34

Hast du es schriftlich bestätigt bekommen, das du beitragsfrei versichert bist?


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Schnitte78

wenn du unsicher bist solltest du auf jedenfall nachfragen