-Marla-
Hallo Zusammen! Hier sind doch sicher einige, die im öffentlichen Dienst arbeiten und sich mit der Lohnfortzahlung bzw. dem Krankengeld im Falle eines erkrankten Kindes auskennen!? Ich bin das erste mal in der Situation zu Hause bleiben zu müssen, mein Kind ist "krankgeschrieben". Nun habe ich im Tarifvertrag (TV-L) nachgelesen und recherchiert da ich in der Arbeit keine konkrete Antwort mehr bekommen habe (für heute;-)) Habe ich jetzt als Angestellte Anspruch auf die 10 Tage Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse oder doch zuerst auf 4 Tage bei vollem Lohnausgleich des Arbeitgebers (ich denke ersteres)?? Um so mehr ich nachgelesen habe, um so mehr widersprüchliche Aussagen habe ich gelesen... Und wie verhält es sich wenn man keine 5 Tage Woche hat, bei z.B. 4 Arbeitstagen, bekommt man trotzdem 10 Tage? Vielen Dank schonmal! Marla
Oh je, ich bin zwar im ÖD, aber Beamtin. Ich weiß aber das bei uns alle Beschäftigten für ihre Kinder 10 Kranktage haben, auch wenn sie nicht 5 Tage die Woche arbeiten (das dürfte sich nur im Jahresurlaub niederschlagen). Die Krankenkasse übernimmt dann für diese Tage den Lohn, aber ich glaube das sind keine 100%.
Allerdings kann das wieder sein, das es in jedem BL oder jeder Gemeinde anders ist....
Wenn du vom AG Tage mit vollem Lohnausgleich hast, sei es über Tarifvertrag oder auch "nur" weil der AG vergessen hat, dies auszuschließen, sind diese vorrangig vor denen der Krankenkasse. Hast du also 4 Tage vom AG, somsind diese zuerst zu nutzen und dann hast sich noch 6 weitere von der Krankenkasse Die insgesamt 10 Tage hast du unabhängig von deiner wöchentlichen Arbeitszeit. LG
Oh ok, bei uns ist das definitiv anders geregelt.
Ich bin nach "Caritas-Tarif" AVR angestellt (ähnlich dem öffentlichen Dienst). Ich habe, trotz 4 Tage Woche, die vollen 10 Kinderkranktage (hatte ich selbst beim alten AG mit nur 2 Arbeitstagen die Woche). Erst danach greifen die 4 Tage Lohnfortzahlung, die im Tarif stehen. Bei uns gab es dazu wohl auch viele Unsicherheiten, denn bei uns steht diese Regelung expilizit im Intranet erklärt :) Gute Besserung
Danke erstmal für eure Antworten! Dass der AG vorrangig zahlen müsste weiß ich, aber im Paragraph 29 TV-L ist das irgendwie so schwammig formuliert, deswegen meine Verunsicherung;-) Da steht man bekommt 4 Tage vom AG wenn nicht SGB V Par. 45 greift. Der greift doch im Normalfall dann zuerst oder? Also bei gesetzlicher Versicherung usw. Ist wohl eine sehr spezielle Frage;-) vielleicht weiß es noch jemand. Viele Grüße
Der Paragraph 29 TV- L regelt nur den Sonderurlaub. Den Anspruch auf die 4 Tage hast Du nur, wenn Du bzw. die Kinder nicht gesetzlich krankenversichert bist / sind (z.B. Kind über privat versicherten Vater). Du kannst Dich daher ohne LFZ kindkrank melden und bekommst für max. 10 Tage Kinderkrankengeld von Deiner gesetzlichen Krankenkassen (Par. 45 ff. SGB V). Aber Achtung, das ist weniger als Dein regulärer Verdienst.
Hallo, bin auch im ÖD. Mir wurde gesagt, erst kommen die 10 Tage von der Krankenkasse. Wenn die aufgebracht sind, hast du noch Anspruch auf die 4 Tage vom Arbeitgeber. Wie viele Wochentage du arbeitest, spielt keine Rolle. LG
Ich bin auch im öffentlichen Dienst und bei uns ist es so geregelt das die 10 Tage die man über die Krankenkasse bekommt vor gehen und d die vier Tage die Beamten bekommen die ja keine Tage über die Krankenkasse bekommen. Dafür haben die aber auch nur die vier Tage.
Ich bin Angestellte im ÖD und hab 10 "Kindkranktage" im Jahr, auch wenn ich nur 3 oder 4 Tage/ Woche arbeite. Kenn es nur, dass es bei Beamten anders ist, sonst bei Angestellten (auch bei privaten AG) nur so. Lg
Ich gehe also davon aus, die "normalen" 10 Tage Krankengeld zu bekommen. Und hoffe natürlich diese nicht alle zu benötigen;-)
Also ich arbeite im öffentlichen Dienst und bin verbeamtet. Ich habe pro Kind 7 Krankentage, an denen ich mein volles Gehalt weiter bekomme.
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