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Hartz4

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Hartz4

Isabella0007

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Hallo, kennt sich hier jemand mit Hartz4 aus? Es geht um meine Schwiegereltern. Beide haben irgentwie kein Bock zu arbeiten und leben lieber in den Tag hinein. Nun sollen sie laut JobCenter fleißig Bewerbungen schreiben...Habe die natürlich auch kein Bock drauf. Nun kamen die auf die Idee sich beim Arzt ein Attest zu holen das die nicht arbeitsfähig sind.Ist das denn so einfach? Ab wann gilt man bei der ARGE als nicht vermittelbar? Ab wann bekommt man Sanktionen? Gruß Isa


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Warum interessiert Dich das so sehr, die beiden sind erwachsen!? ...oder um wen geht es hier?


Zero

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Nicht vermittelbar ist jemand, der nachweislich Krank ist. Wenn der Sachbearbeiter sich nicht schlüssig ist, wird derjenige zum Amtsarzt ins Arbeitsamt (der zuständige Arzt hat bei uns 2 Räume zur Untersuchung) geschickt um zu sehen, ob das Attest vom Arzt richtig ist. Was bei mir der Fall - allerdings war das 1 Jahr nach meiner OP von knapp über 3 Jahren. Sollte herausgefunden werden (was sehr schnell gehen kann), dass der zu Vermittelnde die Arge an der Nase herumführt gibt es Saktionen, die bis zur Streichung des Bezugs gehen kann. Bewerbungen müssen trotzdem geschrieben werden - muss ich auch nicht, obwohl ich arbeite. Da ich aber (noch) aufstockend ALG 2 gekomme, komme ich da nicht drum herum. Deine Schwiegereltern sollten das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn sie nachweislich Arbeitsfähig sind - und sei es nur ein paar Stunden am Tag - sollten sie das auch Wahrnehmen und sich das Geld verdienen.


jackiedesnoo

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Nun ja, so einfach ist das nicht. Es besteht aber die möglichkeit über die Arge ein Ärztliches Gutachten erstellen zu lassen. Im wiefern das bei deine schwiegereltern ( und dann gleich beide) gemacht wird, entscheidet natürlich die Arge. Sind sie aber arbeitsunfähig, müssen die Rente beantragen und bekommen dan ggf Sozialgeld wenn die Rente nicht ausreicht. Wie alt sind die denn?


Isabella0007

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Und kann man nicht einfach mal normale Antworten auf Fragen bekommen? Man man...


lalelula

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

was ist in deinen Augen denn eine "normale" Antwort? Tipps, Tricks, Kniffe, wie man am besten das Amt besch**? Ich hoffe nur, das sie keinen Arzt finden werden, der diese Faulheit unterstützt oder der SB so auf Zack ist, deine Schwiegereltern und Ansinnen zu durchschauen.. mir wird echt übel, wenn ich sowas lese.. auf kosten der Allgemeinheit sic einen Lenz machen.. unfassbar..


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

DAS ist aber absolut keine normale Frage!!!! die dir gegebenen antworten waren, wie ich finde sogar noch unglaublich nett und teilweise sogar informativ..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Obwohl selbst diese sehr berechtigte Fragen waren, ohne unnormal zu sein. Hat wohl genau auf so etwas gewartet.


ösitina

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scheint so, dennoch war wie du sagst auch diese ok, kira war ja noch nett, andere hätten es wohl ganz anders formuliert und ist doch wahr, es geht sie ja gar nix an..


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Es ist offenbar zu wenig los hier, da muss man wirklich sehr stark auf totale Konfrontation gehen, auch wenn es wegen absolut harmlosen Antworten ist...


ösitina

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Antoniaaa27

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Antwort auf Beitrag von lalelula

ich arbeite auf dem Sozialamt und kann dir sagen, so einfach ist das nicht, und wir prüfen das.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Naja, ich sags mal so. Wer zu Hause sitzen bleiben möchte aber keine Sanktionen riskieren will weil er keine Bewerbungen schreibt (man könnte ja nachher doch angenommen werden). Der muss eben eine richtig beschissene Bewerbung abgeben. Meine Mutter hat das als sie jung war mal eine weile gemacht. Sie hat zb. die Bewerbungen mit einem roten Stift geschrieben oder auch mal ganz unmögliche Dinge reingeschrieben. Ob und wie gut man sowas findet kann jeder selber entscheiden. Ich finds ja ziemlich dämlich. Aber naja, ist jedem seine Sache.


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von 32+4

DAS ist dann natürlich ganz doof. Meine Mutter hatte das Pech das sie einer beim Amt verpetzt hat. Gabs einen auf den Deckel und gut war.


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Wer lt. Jobcenter mehr als 15 Std/Woche arbeiten kann ist für das Amt vermittelbar. Wenn es Gründe gibt die Arbeitsunfähigkeit anzuzweifeln, muss man zum med. Dienst der Arbeitsagentur. Ich habe jetzt ALG1 für 11 Monate bekommen, weil ich auf Grund langer Arbeitsunfähigkeit ausgesteuert wurde. Auf Grund meiner Krankheiten musste ich nicht zum med. Dienst, das wurde nach Aktenlage entschieden. Ich könnte wenn ich von solchen Leuten wie denen von Dir beschriebenen lese. Die machen es Leuten die wirklich krank sind schwer wenn sie wirklich arbeitsunfähig sind, weil irgendwann ist man erst mal aus Prinzip skeptisch wenn mal wieder einer mit einer AU kommt. Denen sollte man alles streichen......


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Mein Mann hat, um vom Hartz4 weg zu kommen, mehrere Wochen im Koma liegen müssen und ist jetzt Erwerbsunfähig da Pflegefall und schwere Behinderung. Rate doch mal deinen Schwiegereltern dazu. Ach ja, und wer die Ironie findet, der darf sie gerne behalten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Man muss mind. 3 Stunden tägl. arbeiten können. Kann man das nicht mehr - gibt's Sozialhilfe nach SGB 12 ... und man entkommt dem Bewerbungszwang und Co. Natürlich überprüft das ein Amt aber genauestens.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Lass sie machen. Es sind erwachsene Menschen und es ist NICHT deine Baustelle. Fertig aus. Nur eines: Attest vom Arzt bringt nichts auf Dauer.


salzstange

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wenn es wirklich um die Schwierelten geht, brauchst du dich nicht zu kümmérn geht dich nichts an. Ob das geht oder nicht. Du erweckst mir den Eindruck, das Ihr selbst es versuchen wollt. sorry aber für meine Schwiereltern frage ich nicht in einem Forum nach.


Isabella0007

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Na sicherlich geht es hier nicht um mich...Was ist dass denn für eine dämliche Unterstellung.Wir haben halt Sorge das mein Mann nachher noch für die beiden aufkommen muss.Er verdient sehr gut.Darum frage ich.Wir haben nämlich kein Bock für die Faulenzer mit arbeiten zu gehen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Och glaub mir... das wird nicht passieren. Da kommen Bewerbungstraining, amtsärztliche Untersuchen, psychologische Untersuchung und noch so einiges auf sie zu. Sanktionen kommen als erstes, zuerst 10%, dann 30% und dann 100%. Glaube ich. 100% bedeutet, dass u.a. auch die Miete nicht mehr gezahlt wird. Lehnt dich zurück und entspanne dich.


lalelula

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Na das liest sich ja komplett anders..


Asia.

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Wenn ihr für sie nicht zahlen wollt, dann lasst euch von denen scheiden. Voraussetzung davon ist aber, dass ihr euch nicht mehr trefft und dass keine,Geschenke mehr getauscht werden. Das hat mein Mann mit seinen Eltern vor. Aber das hat andere Gründe. So seid,ihr rechtlich nicht mehr mit ihnen,verwandt und was sie machen oder nicht machen,geht euch rein,gar nichts an. Außerdem solltet ihr euch mal,genauer informieren was das mit den kosten zu tun hat. Sucht euch einen Anwalt und lasst euch dahingehend richtig beraten. Nur weil man Kinder ist, muss man nicht automatisch für sie zahlen. Und auch WENN sie arbeiten ist es nicht sicher ob und wann ihr was zahlen müsst.


wesermami

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Antwort auf Beitrag von Asia.

Gibts sowas???


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Asia.

Scheidung ist etwas zwischen Eheleuten. Meines Wissens kann man durch Abstammung begründete Verwandtschaft nicht aufheben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sille74

Wahrscheinlich spielt die auf das Musterurteil des BGH an, das vor einiger Zeit durch die Medien ging. Scheidung i.d. S. Ist natürlich Unfug. Einzig der Paragraph 1116 BGB könnte (je nach Sachlage) versucht werden, oder man ist selbst zu arm dafür.


Mitglied inaktiv

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Mit "dafür" meinte ich, Unterhalt an die Eltern zu zahlen.


Asia.

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Oh doch das geht. Scheidung heist es nicht direkt, gilt aber wie eine scheidung. Glaub Entmündigung oder so heist das. Hat aber Voraussetzungen. Am besten mal in den ämtern nachfragen oder beim Anwalt


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Asia.

Entmündigung ist was gaaanz anderes


32+4

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

es wird ja immer besser


Sille74

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... Rechtsordnung aus? In Asien (z.B. China) kann ich mir durchaus vorstellen, dass das geht, sich auch von Verwandten durch Abstammung scheiden zu lassen ... Was ist das denn für ein neueres Musterurteil? Das letzte, was ich zu drm The,a in der Zeitung gelesen habe, ist schon ein paar Jahre her und das ging eher in die Richtung, dass es sauschwer ist, von der Unterhaltsverpflichtung wegzukommen (ich glaube, da brauchte der Vater Unterhalt vom Sohn und der Sohn machte geltend, dass der Vater entweder nicht greifbar war oder gewalttätig ...trotzdem musste er Unterhalt zahlrn ...)


32+4

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Antwort auf Beitrag von Sille74

brauche auch keinem verwandten zukünftig unterhalt zahlen die voraussetzungen dafür waren aber nicht ohne! mal eben 1 geschenk nicht annehmen, gehörte nicht dazu scheidung oder entmündigung finde ich aber putzig


Sille74

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Antwort auf Beitrag von Asia.

"Oh doch, das geht" hört sich schon sehr bestimmt an. Kannst Du mal ein paar ungefähre Rechtsgrundlagen nennen. Ich finde da nix im BGB, das maßgeblich sein dürfte und auch sonst nix ... Und was soll "gilt aber wie eine Scheidung" heißen? Dann müssten auch die Sachverhalte in irgendeiner Form vergleichbar sein. Das sehe ich nicht ...


Sille74

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Antwort auf Beitrag von 32+4

... gezahlt werden muss. Das Verwandtschafzsverhältnis löst er aber nicht auf. Das ist es aber, was Asia mit großer Bestimmtheit behauptet, dass man ein lraft Abstammung begründetes Verwandtschaftsverhältnis aifheben lassen kann vergleichbar mit Scheidung. Ich bezweifle das und hätte genau dafür eine ungefähre Rechtsgrundlage.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Sille74

ich befürchte sie MEINT...und sie TIPPT 2 unterschiedliche paar schuhe


Sille74

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Antwort auf Beitrag von 32+4


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Sille74

In den USA gab es de facto einen Fall, meine ich mich zu erinnern. Ansonsten meine ich tatsächlich genau den von dir angesprochenen Fall, wobei ich eigentlich nicht von einem neueren Fall schrieb, oder? *grübel*


Sille74

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Ach so, ich dachte, Du hätttest vielleicht etwas Neueres, wo die Voraussetzungen gelockeet worden sind. Denn der Fall, den ich meine, ist echt schon eine ganze Weile her und konstatierte letztlich, dass man um den Unterhalt nur sehr schwer herumkommt. USA könnte ich mor auch vorstellen, da i, anglo-amerikanisxhen Recht ja viel weniger normiert ist (Richterrecht). Da müssen viel mehr Analogien gebildet werden, z.T. auch - für mein Empfinden - fast schon absurde, um der Fallgeataltung ferecht zu wersen


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Dafür, dass du und auch dein Mann mit größter Argwohn und Abscheu über das faule Gesindel sprecht, habt ihr ja prima Einblicke in ihre gesundheitliche Konstitution So von wegen vor der eigenen Tür kehren und so, den Splitter im Auge der anderen suchen und den Balken im eigenen nicht bemerken...Du verstehst? Wenn du so genau Bescheid weist, dann wäre auch eine Anzeige möglich. Wegen Sozialleistungsbetrug.


Mariechen2015

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Nein das ist natürlich nicht so einfach. Ich arbeite beim Arzt und bekommen regelmäßig Anfragen über Erwerbsfähigkeit. Ein einfaches Attest vom Arzt reicht nicht,man muss natürlich schon nachweislich so krank sein dass es einem nicht möglich ist,mind 3 Stunden täglich zu arbeiten. Was einem wie gestrichen wird weiß ich nicht,habe noch kein Hartz4 bekommen,aber letztendlich brauchst du dich auch nicht darum kümmern,das Jobcenter wird sich dann schon mit deinem Schwiegereltern in Verbindung setzen und sich darum kümmern.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Isabella0007

Wenn ihr eh nicht gut auf sie zu sprechen seid, dann meldet das doch dem Sozialamt und gebt denen mal einen Hinweis, was sie vorhaben. Aber so einfach ist das nicht, wie sie sich das vorstellen.