Moosweibchen
Hallo ihr Lieben, Die Geburt unseres ersten Kindes rückt langsam näher und ich beginne, mich mit den bürokratischen Fakten auseinanderzusetzen. Die sehen so aus, dass ich, da ich momentan im Haushalt Alleinverdienerin bin, nicht wirklich in Elternzeit gehen kann, zumindest nicht sehr lange, da die Einbußen doch recht drastisch sind. Ich bin selbstständig und kann einigermaßen steuern, wie viel ich im Monat verdiene/arbeite, doch wenn ich ein ganzes Jahr lang aussetzen würde, blieben die Lebenserhaltungskosten nahezu gleich, ich hätte weniger als 70% meines Einkommens zur Verfügung und würde gut etablierte Aufträge für die kommenden Jahre evtl. verlieren. Also würde ich nach dem Wochenbett und der Eingewöhnung (3 Monate) wieder an die Arbeit gehen. Ich habe flexible Zeiten und könnte dennoch viel Zuhause mit dem Baby sein. Wäre es dann gängig/möglich, dass mein Mann (Hausmann ohne Verdienst) die restlichen 9 Monate EG beansprucht? Geht das? Dann könnte ich mit Kindergeld und seinen 300 Euro zumindest etwas kürzer treten, ohne Kunden oder Liquidität einzubüßen. ElternGeld Plus stand auch schon im Raum, doch ich würde mit meinem Pensum, dass ich arbeiten möchte/muss, um das Geschäft gut am Laufen zu halten, deutlich über die Anrechnung kommen und im Endeffekt alles zurückzahlen müssen. Ideen? Lieben Dank
Klar kann auch dein Mann EG nehmen. Wenn kein AG und daheim absolut unproblematisch.
Warum nimmst Du nicht EG und setzt regelmäßig Lebensmonate aus um in dieser Zeit Rechnungen aus der Selbstständigkeit zu schreiben ;-) Lass Dich dahingehend mal beraten. LG
So wie du es schreibst ist es möglich. Du nimmst 3 Monate und er hat 11 Monate=14 Monate EG. Ihr müsst nur schauen wie ihr das aufteilt. Bezieht er auch von Geburt an EG? Dann ist beim 11.Monat Schluss. Oder nimmt er erst EG ab dem 4.Monat, wo du wieder arbeiten gehst? Somit bis zum 14.LM. EZ kann jeder von euch bis zu 3 Jahre nehmen und während dem TZ in EZ arbeiten. So wie du es schreibst, arbeitest du vermutlich mehr als die 30 Stunden. Für dein Mann hat die EZ den Vorteil, dass er diese ab Geburt nehmen kann und im Lebenslauf bsp. als Familienzeit erwähnen kann. Klingt besser als arbeitssuchend. Und die Familienzeit kann variieren, von nur ein paar Monaten bis zu 3 Jahren. EZ zu nehmen bedeutet nicht, dass er auch EG bezieht. Das kann variabel entschieden werden.
Vielen Dank für eure Mühe. Die Antworten haben mir sehr geholfen und mich auf die Idee gebracht, das ganze ganz dynamisch zu gestalten. Ich habe beruflich bedingt tatsächlich ganze Monate, in welchen ich ohnehin kein Einkommen erwirtschafte. In diesen könnte ich dann für mich EG beziehen (gesamt 5 -6 Monate) und in den restlichen 8 - 9 könnte ich dann, um die Jahressumme geringer zu halten dank des EGs meines Mannes etwas kürzer treten, dann sollte das passen! Und es können 14 Monate gesamt sein, nicht 12? Denn... Wir würden uns zwar beide an der EZ beteiligen, aber ich habe das so verstanden, dass es nur 14 Monate sein dürfen, wenn von jedem das Einkommen entsprechend weg fällt, und mein Mann hatte ja zuvor gar keines. Und ja, über TZ komme ich definitiv hinaus, zumindest wenn das erste Jahr vorbei ist, aber ich denke zuvor auch schon. Vielen lieben Dank, ich denke ich spreche das auch noch mal bei meinem Steuerberater an, falls er sich damit auskennt. Rechnungen schreiben kann ich leider nicht so flexibel ;) Aber danke für diesen Hinweis. Das brachte mich auf meine "Leeren" Monate. Liebe Grüße
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