Mitglied inaktiv
Ich muss mal was loswerden. Zu klären war heute nichts mehr, auf dem Landratsamt arbeitet um diese Zeit keiner mehr. Ich habe beim Landratsamt einen Parkplatz gemietet. Kostet mich 11,50 €/Monat. Läuft seit 1.8.16, immerhin gab es per 15.9. die Bestätigung zur Einzugsermächtigung. Heute hatte ich die Mahnung mit Vollzugsandrohung inklusive Mahngebühren und Vollzugszinsen im Briefkasten. Ich verstehe jetzt gerade nicht, wo mein Verzug liegt. Die haben 6 Wochen gebraucht, um den Vertrag hinzubekommen, buchen ab, haben die ersten beiden Mieten nicht separat angefordert (mir war bis gerade eben nicht bewusst, dass da überhaupt was offen war) und für deren Versäumnis soll ich jetzt zahlen? Muss man nicht verstehen. Die 23€ Miete überweise ich, aber nicht die reichlich 5 € zusätzlich. Eine erste Mahnung gab es übrigens nicht. So, jetzt beruhige ich mich wieder.
Aber wenn die Bestätigung für den Bankeinzug erst am 15.9 gekommen ist, wäre es in deiner Verantwortung gewesen August und September von dir aus zu überweisen.. Sehe ich zumindest so, kann aber auch falsch liegen...
Normalerweise wird das nachträglich eingezogen. Ich bin der Meinung, es hätte einen Hinweis geben MÜSSEN, dass die beiden Monate separat gezahlt werden müssen. Außerdem erscheint es mir sehr fragwürdig, dass sofort die Vollstreckung angedroht wird. Ich mache mir gerade um meinen Schufa-Score Sorgen.
Hmm....ich kenne das so nicht, also dass nachträglich eingezogen wird, von daher hätte ich eben bis zum positiven Bescheid gezahlt.. Ich weiß nicht ist das echt so dass die einen darauf hinweisen müßen? Ich kenne mich da echt nicht aus und würde die Schuld bei mir suchen.. Zur Schufa kann ich nix sagen, aber ich denke wenn du zahlst kann dir doch nix passieren?
Ich rufe am Montag erstmal dort an. Das will ich genau wissen. Wenn es meine Schuld ist, dann zahle ich. Allerdings finde ich das nicht. Ich habe in der ersten Augustwoche um den Vertrag gebeten.
Ich würde auch anrufen...
du hast schriftlich einen vertrag gemacht und auch dazu die lastschrift unterzeichnet? dann würde ich sie darauf hinweisen, sie haben ja alles und müßen abbuchen mahngebühren würde ich nicht zahlen und gleich darauf hinweisen montag oder schriftlich
wundert mich nicht würde hier auf die bestehende lastschrift hinweisen ich hab im 1. jahr mehrfach lastschrift für grundsteuern abgegeben mahnung erhalten..telefoniert..irgendwann stand der gerichtsvollzieher vor mir der ist aber peinlich berührt abgezogen, als er die lastschrift in kopie sah und ich ihm fix mitteilte, welcher kollege das doch schon seit annodazumal bearbeiten wollte ich habe nicht einen cent mahngebühr bezahlt müll ist hier ganz ähnlich. hauptsache erst mal mahngebühren und drohbrief schicken. bei bestehender lastschrift ps: doch..wenn es von der stadt/verwaltung kommt, können die ganz andere völlig überzogene mahngebühren fordern.
Augen auf bei der Wahl des Verwaltungsoberhauptes :-) Bei uns erreicht man 2 x die Woche jemand bis 18 Uhr, Freitag bis 15 Uhr und Samstag bis 12 Uhr... Ich mag diese Verallgemeinerungen bugl. Amt überhaupt nicht. In Verwaltungen arbeiten Menschen für Menschen... und der Mensch macht Fehler, er ist keine Maschine. Gemahnt werden muss übrigens grundsätzlich nicht. Wir verschicken gleich die Androhung der Zwangsvollstreckung und Dein Anliegen wird Montag mit einem einfachen Anruf erledigt sein. Vermutlich wird sich ein Mitarbeiter für den Fehler entschuldigen, sich für die Überweisung bedanken und gut.
Wenn gleich zu Vertragsabschluss auch die Einzugsermächtigung erteilt wurde, dann bist nicht du es, die sich um rechtzeitige Einziehung kümmern muss. Auch wenn die Bestätigung erst später kam, dann kannst du nichts dafür, dass die Bearbeitung so lange gedauert hat. Wer ab 01.08. abbuchen darf, es aber nicht tut, der hat selber Schuld, auch wenn es ein Amt ist. Aber ich vermute auch, dass das dann am Montag mit einem Anruf erledigt ist. Etwas anders wäre es natürlich, wenn du die Einzugsermächtigung erst irgendwann im September erteilt haben solltest. Dann hättest du vorher natürlich von dir aus überweisen müssen. Dann dürfen die nicht einfach für die vergangenen Monate einziehen. In dem Fall wären die Mahngebühren tatsächlich fällig.
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