Elternforum Rund ums Baby

Darf die Vermieterin das verlangen.

Anzeige kindersitze von thule
Darf die Vermieterin das verlangen.

jackiedesnoo

Beitrag melden

Ebend gerade hat mir mwine Vermieterin angerufen, mit der frage ob ich am Montag zu Hause wäre da irgendein Techniker von Vodafone kommen will und der behauptet irgendein Verteiler wäre in meine Wohnung (ich hab Telekom, also keine Ahnung) ich sagte ihr das wir am Sonntag in meine Heimat fahren. Jetzt besteht sie darauf das ich irgendein Nachbar mein Schlüssel gebe damit der Techniker in meine Wohnung kann. Ich habe ihr gesagt das ich das nicht will weil wir ebend nicht da sind und es kein Notfall ist. Sie meinte das ein neuen Termin geld kosten wurde, und sie das ggf auf mich umlegen kann. Also... Das glaube ich schon mal nicht. Aber kann sie wirklich von mir erwarten das ich mein schlüssel abgebe, immerhin ist der termin am Montag und jetzt haben wir freitag. Ausserdem ist mir weder in der Wohning noch auf meine Terasse ein Verteilerbox aufgefallen.


ösitina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

In meinem letzten Vertrag stand dass ich auf verlangen Zutritt erlauben muß, schonmal in deinem Vertrag nachgesehen?


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ösitina

Aber in Abwesenheit des Mieters?! Glaube ich kaum!


ösitina

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Dann eben mit einem Vertreter dem der Mieter vertraut...


jackiedesnoo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ösitina

Da steht in einer angemessener frist.


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Also bei Handwerkerbesuchen oder Strom-Wasserableser waren es in unseren Mietwohnungen immer 48 Stunden. Und ich seh das auch immer am Nachbarhaus (6 Parteien) daß dort Zettel an der Haustüre hängen, wenn Ableser oder Handwerker kommen. Dort steht auch immer, wenn man verhindert ist, bitte Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen. Und das kommt von unserer Baugenossenschaft, die werden wissen was erlaubt ist und was nicht. Ich frag mich auch gerade, warum man so ein problem hat, einem Vertrauten den Schlüssel zu geben. Kann ja auch ein Verwandter oder eine Freundin sein. Wenn wir wegfahren, hat unser Nachbar immer einen Schlüssel. Kann a auch mal ein Notfall sein. Ich fühl mich wohler, wenn ich weiß, jemand guckt nach dem Rechten wenns nötig ist.


32+4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

"die werden wissen was erlaubt ist und was nicht" hust, der war gut gerade bei uns traut man den großen genossenschaften nur so weit wie man spucken kann "Dort steht auch immer, wenn man verhindert ist, bitte Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen." nur weil das dort steht heißt das noch lange nicht, dass das auch so sein MUSS


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

ich hab jetzt drei Seiten von Anwälten gelesen, alle schreiben das Selbe: JA, man muß sie reinlassen oder ggf. jemanden beauftragen, die Wohnung aufzusperren. WO liegt das Problem? Man wird doch wohl irgendeine Vertrauensperson haben, die das übernehmen kann. Wenn nicht, find ich das arm.


32+4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

WO hat denn die TE geschrieben, dass sie KEINEN reinlassen will? der termin paßt ihr nicht! es ist völlig legitim, dass dieser abgesprochen werden muss also wo genau sind die anwaltsseiten, dass sie am Tag X, an dem sie im urlaub ist, kurzfristig (kein notfall) dann einen nachbarn reinlassen muss o.a.? und ob du das arm findest oder nicht ist auch unerherblich. hier gehts um die rechtl. seite


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

Es geht darum, daß sie LEIDER den Handwerker reinlassen MUSS. Sie weigert sich aber, den Schlüssel an emanden weiterzugeben. Allerdings würde ich auch nochmal nachfragen, was der Vodafone-Mensch dort genau machen will. Sie ist ja nichtmal bei dem "Verein"


mama-nika

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Unter solchen Umständen muss man Zutritt gewähren. Aaber so kurzfristig ist schon unverschämt. Dass du deine Pläne umwirfst kann sie genauso wenig erwarten wie den Schlüssel an einen Nachbarn weiterzugeben. Dann muss sie halt in den sauren Apfel beissen und den Termin umlegen. Dass der Geld kostet, kann ich mir vorstellen, aber nicht, dass es mehr kostet einen neuen Termin mit dem Techniker auszumachen. Und auf dich umlegen kann sie das auch nicht. Es ist kein akuter Notfall, wie Brand, Wasserschaden oder dergleichen also bist du nicht in der Pflicht dich nach ihr zu richten. Sie hätte sich ja auch eher bei dir melden können LG


mama-nika

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mama-nika

Sie könnte auch zusehen, dass sie heute oder morgen den Techniker bestellt. Wenn der n8cht verfügbar ist, könnte sie ja auch einen anderen anrufen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mama-nika

Heute ist Freitag, nicht Sonntag. Also nix mit kurzfristig. Kann ja wohl kein echtes Problem sein jemanden über das Wochenende zu finden der dann am Montag da ist - wenn man denn dann will. Ich vermute eher, die TE will nicht. Fraglich wie sie sich wohl fühlen würde wenn sie jetzt derjenige wäre der dann zB länger auf die Internet- oder Telefonumstellung warten müsste weil ihr Nachbar meint so quer schießen zu müssen. Dann würde jetzt hier wohl ein Thread über den blöden Nachbarn stehen der doch gefälligst könnte/sollte...... Und mal eben einen anderen Techniker anrufen ist sicherlich nicht. Und der Vermieter wird auch bei der Terminwahl nicht groß gefragt worden sein wann es ihm den am besten passt. In der Regel bestellt wer einen neuen Anschluss oder stellt den vorhandenen um und dann gibt es irgendwann recht kurzfristig eine Nachricht, wir sind dann und dann da. Und von welchem Anbieter der in der Wohnung ist ist völlig einerlei, weil die meisten Netzbetreiber über das Telekom-Netz gehen. In den wenigsten Fällen haben die eigene Anschlüsse. Und manchmal kann man die nicht von außen umstellen sondern muss direkt an die Box. Davon ab ist man als Mieter verpflichtet in solchen Fällen Zugang zu gewähren. Entsprechenden Vorlauf um da eine Lösung zu finden gibt es, kurzfristig wäre von heute auf morgen. was ja nicht der Fall ist.


mama-nika

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von mama-nika

Na darüber lässt s8ch nun streiten, ob sie will oder nicht. Normalerweise steht es ihr zu mind 5 Werktage vorher Bescheid zu wissen. Des lieben Friedensbwillen könnte man jemandem den Schlüssel geben. Rechtlich muss sie das so kurzfristig aber nicht tun. Und das war ja die Frage. Als Nachbar würde mir das auch nicht schmecken, logisch. Aber an Stelle der TE, kann ich absolut nachvollziehen, dass sie auf "den letzten Drücker" nicht Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um der Vermieterin entgegen zu kommen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sie(also die Vermieterin) das erst seit heute weiss.


32+4

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

ICH würde keinen fremden in meine wohnung in abwesenheit lassen. auch keinen nachbarn, bei einem nichtnotfall bist du eigentlich in einem mieterverein?


Jerrymaus

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Ja das darf sie. Sie kann auch kosten auf euch umlagern.hast du keine bekannte der du den Schlüssel geben kannst?


jackiedesnoo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

So frau Schlaumeier, Anwalt sagt darf sie nicht. Auch bleibt sie auf die kosten sitzen. Angemessener Frist wäre 5 arbeitstagen.


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Hast du mal in den Link geguckt?


Jerrymaus

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Urteil des BGB zu Modernisierung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

Die Mieterin sollte einen Alternativtermin vorschlagen. Das Recht hat sie, wenn der genannte Termin nicht passt. Selbst unser Zählerableser akzeptiert das, einmaliges Verlegen ist kostenlos. Pistole auf die Brust geht m. E.nicht, Mieter muss aber selber aktiv werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Bitte mit AZ und Datum


Kater Keks

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jerrymaus

Wo hat die AP denn was von Modernisierung geschrieben?!


32+4

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

und selbst oben im link wird von konsequenzen gesprochen, wenn der mieter NICHt will. hier geht es um terminabsprache


salzstange

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von 32+4

Nein !!!! darf sie nicht. nur bei Wasserschaden oder Brand. die Kosten muss auch sie selbst tragen, sie hätte dich 5 Werktage früher fragen sollen. Ihc bin da sehr Skeptisch du hast ja nichts mit Vodavon zu tun, warum soll dann der Verteiler bei dir in der Wohnung sein???


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von salzstange

Behaupten kann man viel.


kleineTasse

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Da hätte sie dich mal fragen sollen, BEVOR sie den Termin mit dem Techniker ausmacht. Dieses Machtgehabe (und Machtspielchen) von Vermietern sind echt zum k...! Ich hoffe, sie hat von eurer Wohnung keinen Zweitschlüssel und geht in Abwesenheit da rein. So eine Vermieterin hatten wir mal. Und ja...sie darf es nicht..., sie jat es trotzdem getan. Nicht bei uns direkt, aber beim Nachbarn über uns.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Wir haben das leider auch lange durchgemacht. Die letzte Wohnung war privat, und der Vermieter meinte damals, er kann jederzeit klingeln (wohnte auch im Haus) und Nachmieter durch unsere Wohnung führen - ohne Vorankündigung. Gut, ich wollte die letzten Wochen keinen Streit und habe sie reingelassen, aber rechtens war es nicht ! Und mit Handwerkern hatte er es auch versucht, da hab ich aber Veto eingelegt. Da mußte er 48 Stunden (laut unseres Anwaltes) vorher bescheid geben. Hat dem Vermieter nicht gepasst, aber wir waren im Recht.


User-1753445573

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von jackiedesnoo

... sondern im Hausanschlussraum im Keller. Wenn es z.B. ein Zweifamilienhaus ist , kann es sein das der Verteiler in deiner Haushälfte ist. Aber dann auch eher im Keller als in der Wohnung selber ( oder gibt es keinen Keller?). Handelt sich um einen Kabelanschluss ? Nur dann wäre es ja ein Verteiler von Vodafone ( früher Kabel Deutschland). Falls nicht, wäre es ja der Anschlussübergabepunkt der Telekom. So einen Verteilerkasten müsstest du meiner Meinung nach sehen, das ist ja ähnlich wie der Sicherungskasten.