Schnitte78
Die Nachbarn ggü haben seit zwölf Std. die Handwerker da, die ohne Pause einen Zaun anbringen mit Fundament etc. Nun sind sie immernoch am Arbeiten. Mein Sohn hat deswegen schon keinen Mittagsschlaf gemacht, ist allerdings schon um 18 Uhr ins Bett, aber wenn nicht bald Ruhe ist, steht er gleich wieder hier.
Na ich würde sagen, JETZT jedenfalls nicht mehr!
22 Uhr glaube ich mein Nachbar hämmert auch noch rum.
22 uhr... halte durch!
Ich glaube auch bis 22.00 Uhr.
Und ich leide mit, unsere Nachbarn rechts bekommen gerade ein neues Dach, die links eine neue Hofeinfahrt und die gegenüber sind gerade am ausziehen.
Schön!
(weiß auch nicht, liegt wahrscheinlich an der Jahreszeit, da möchten viele ihr Häuschen wieder auffrischen?)
LG
Nachfolgend ein Auszug aus: http://www.altenstaedt.de/Offentliche_Einrichtungen/Recht/Larmschutz/lar mschutz.html Grundregel Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden. Lärmverbot Lärmverbot in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe gilt nun lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot. Ausnahme: Firmen dürfen werktags im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auch laute Arbeiten ausführen. Nachtruhe Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden. Somit ist es verboten, zwischen 20.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann. Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen. Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen solche anderen Geräte allerdings benutzen. Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also zu folgenden Zeiten erlaubt: Montag bis Samstag von 7.00 bis 20.00 Uhr. Gruß Sylvia
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