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Arbeitet jemand im Personalbüro und kennt sich mit Abfindungen aus?

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Arbeitet jemand im Personalbüro und kennt sich mit Abfindungen aus?

Thiara82

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Hallo zusammen, vielleicht kennt sich ja jemand von euch mit Abfindungen auf der Arbeitgeberseite aus? Sagen wir, die Abfindung brutto an den Arbeitnehmer beträgt 10.000€. Hat der Arbeitgeber dann noch zusätzliche Abgaben/Kosten wie etwa Krankenkassenbeirag usw? Vielen Dank schon mal!


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Thiara82

Ein ganz klares: Kommt drauf an! Ob eine Abfindung SV-pflichtig ist oder nicht hängt davon ab, um welche Art Abfindung es sich handelt. Wird die A. für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt, ist sie nicht sv-pflichtig. Muss aber voll versteuert werden.


Thiara82

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Vielen Dank für deine Antwort! Ja genau. Betriebsbedingte Kündigungen wären die Alternative. Die Versteuerung trägt doch aber nur der Arbeitnehmer, richtig?


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Thiara82

Ganz genau, die Steuerpflicht trägt die Arbeitnehmerin alleine. Allerdings fällt die Berechnung und das Abführen der Steuer in den Bereich des Arbeitgebers. Er muss hierüber eine Abrechnung erstellen, wie beim Lohn auch. Außerdem wird eine Abfindung u.U. günstiger besteuert.


Thiara82

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

Prima, vielen Dank! Damit hast du mir sehr weitergeholfen! Schönen Sonntag noch!


Felica

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Antwort auf Beitrag von Thiara82

Noch etwas angesicht des nahen Jahresende. Es kann sinnvoll sein die Auszahlung wegen Steuern erst im Januar machen zu lassen. Je nachdem was danach geplant ist. Wenn es danach geplant ist nicht zu arbeiten kann so eine grosse steuerrückzahlung ermöglicht werden. Statt nachzahlung.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Felica

Das stimmt, guter Hinweis. Allerdings muss man darauf achten, dass die Zahlung noch im Zusammenhang mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses steht, also nicht zu lange nach Beendigung gezahlt wird. U f möglichst nicht in mehreren Teilen. Sonst kommt man nicht in den Genuss der Steuervergünstigung für Abfindungen. Tipp: Lohnsteuerhilfevereine können hier günstig beraten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Thiara82

Man kann eine Abfindung auch auf mehrere Jahre beider Steuer splitten wurde uns damals gesagt,da kann das Finanzamt beraten,hatte sich bei uns nur nicht gelohnt da ich in dem Jahr nicht gearbeitet hatte,danach aber wieder.


Thiara82

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Antwort auf Beitrag von Thiara82

Vielen Dank auch noch mal für den Hinweis mit der Steuer. Wäre in meinem Fall mit Austrittsdatum 31.12.2019 in der Tat möglich, aber ich möchte gerne so schnell wie möglich, zumindest in 2020 wieder in Lohn und Brot stehen. Von daher ist mir der Auszahlungstermin nicht ganz so wichtig.